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Versicherungstipp: Umfrage - jeder zweite Autofahrer würde sich für einen Benziner entscheiden

Geschrieben am 15-11-2018

Saarbrücken (ots) - Die Zahl der Diesel-Neuzulassungen sinkt. (1)
Eine Umfrage im Auftrag von CosmosDirekt (2) zeigt ebenfalls: Jeder
zweite Autofahrer (53 Prozent) würde sich beim Kauf eines neuen Autos
für einen Benziner entscheiden.

- Ein Wagen mit Dieselantrieb kommt dagegen nur für 17 Prozent
infrage, so ein weiteres Ergebnis der Studie.
- Wie sich die Wahl des Antriebs nicht nur auf den
Schadstoffausstoß auswirkt, sondern dabei helfen kann,
Betriebskosten zu sparen und was bei dem richtigen
Versicherungsschutz zu beachten ist, erklärt Roman Wagner,
Kfz-Versicherungsexperte von CosmosDirekt.

Wer sich ein neues Auto anschaffen will, hat die Qual der Wahl:
Kleiner Flitzer oder großer SUV? Gebraucht- oder Neuwagen?
Herkömmlicher Antrieb oder Elektroauto? Laut Umfrage von
CosmosDirekt, dem Direktversicherer der Generali in Deutschland,
würden sich 53 Prozent der deutschen Autofahrer beim Kauf eines neuen
Autos für einen Benziner entscheiden. Zum Vergleich: 2016 waren es 41
Prozent. (3) Einen Diesel würden 17 Prozent wählen, 2016 waren es
noch 21 Prozent. Hybride sind 2018 bei 17 Prozent der Befragten der
Favorit. Trotz der Debatte um die Schadstoffbelastung in Städten ist
die Nachfrage nach Elektroautos gering: Nur 5 Prozent würden ein rein
elektrisch betriebenes Fahrzeug wählen. "Wer über den Kauf eines
neuen Wagens nachdenkt, sollte neben der Umweltbilanz auch die
Unterhaltskosten im Auge behalten, je nach Antrieb können diese stark
variieren", rät Roman Wagner von CosmosDirekt. Der Experte erklärt,
wie die Art des Antriebs und die Wahl der passenden Versicherung die
Unterhaltskosten beeinflusst.

DIE HÖHE DER KFZ-STEUER VORAB PRÜFEN

Wie hoch die Kfz-Steuer ausfällt, hängt von der Art des Antriebs
ab. So bei einem Otto-, Diesel-, Wankel-Motor, von der Größe dessen
Hubraums (in ccm) sowie dessen CO2-Ausstoßes. Mit dem
Kfz-Steuerrechner des Bundesfinanzministeriums lässt sich die Abgabe
unkompliziert berechnen. (4) Wichtig zu wissen: Neue, nur mit Hilfe
eines Elektromotors angetriebene Fahrzeuge (reine Elektroautos - gilt
nicht für Hybride), sind bei einer Erstzulassung bis zum 31. Dezember
2020 ab dem Datum der Erstzulassung noch für zehn Jahre von der
Kfz-Steuer befreit. Nach Auslaufen dieser befristeten
Vergünstigungs-Regelung werden Elektroautos entsprechend ihres
zulässigen Gesamtgewichts - und das stark vergünstigt - besteuert.
Für Hybridfahrzeuge fällt ebenfalls ein eher niedriger Steuersatz an.

TEIL- ODER VOLLKASKO?

Wie hoch der Beitrag für die Kfz-Versicherung ausfällt, hängt
unter anderem davon ab, ob zusätzlich zur gesetzlich vorgeschriebenen
Haftpflicht noch eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen
wird. Beide Versicherungen ersetzen Schäden am eigenen Auto. Es gibt
jedoch große Unterschiede in der Leistung: Die Teilkaskoversicherung
reguliert üblicherweise Schäden, die durch Sturm, Blitzschlag oder
Hagel sowie Brand, Explosion, Diebstahl, Glasbruch, Marderbisse oder
Zusammenstöße mit Haarwild (je nach Anbieter auch mit Tieren aller
Art) entstanden sind. Die Vollkaskoversicherung übernimmt darüber
hinaus beispielsweise auch Schäden, die durch Vandalismus,
Fahrerflucht oder einen (auch selbstverschuldeten) Unfall verursacht
wurden. "Jeder sollte für sein Fahrzeug individuell prüfen, welcher
Leistungsumfang der passende ist", rät Roman Wagner. Dabei muss eine
leistungsstärkere Vollkaskoversicherung nicht unbedingt teurer sein
als eine Teilkaskoversicherung. "Unfallfreie Fahrer sichern sich in
der Vollkaskoversicherung einen Schadenfreiheitsrabatt. Da es einen
solchen Rabatt in der Teilkaskoversicherung nicht gibt, kann ein
Vollkaskoschutz unter Umständen sogar günstiger sein als eine
Teilkaskoversicherung."

EIN RABATTSCHUTZ KANN SICH LOHNEN

Zusätzlich empfiehlt es sich, die Angebote genau zu vergleichen.
Billig ist nicht immer gut. Und kann im Schadenfall ganz schön teuer
werden. Einige Angebote enthalten einen Rabattschutz, der verhindert,
dass der Versicherungsbeitrag infolge eines für den
Schadenfreiheitsrabatt üblicherweise rückstufungsrelevanten Schadens
im nächsten Jahr ansteigt. "Dieser Rabattschutz sollte für die
Kfz-Haftpflicht- und am besten auch für die Vollkaskoversicherung
gelten", so Roman Wagner. Ein weiterer Tipp des Experten: Bei
Vereinbarung einer Werkstattbindung, kann man in der Teil- und
Vollkasko von niedrigeren Beiträgen profitieren. Die
Fahrzeugreparatur organisiert der Kfz-Versicherer dann in einer
qualifizierten und zertifizierten Partnerwerkstatt. Kostenvorteile
kann er so an seine Kunden weitergeben.

(1) Kraftfahrtbundesamt: http://ots.de/NEp9rr

(2) Repräsentative Umfrage "Kfz-Sicherheit 2018" des
Meinungsforschungsinstituts forsa im Auftrag von CosmosDirekt. Im
April und Mai 2018 wurden in Deutschland 1.506 Autofahrer über 18
Jahren befragt.

(3) Bevölkerungsrepräsentative Umfrage "Auto-Emotionen" des
Meinungsforschungsinstituts forsa im Auftrag von CosmosDirekt. Im Mai
2016 wurden in Deutschland 2.004 Autofahrer ab 18 Jahren befragt, die
ein Auto im Haushalt besitzen.

(4) Bundesfinanzministerum: http://ots.de/u6IC5P

Bei Übernahme des Originaltextes im Web bitten wir um
Quellenangabe: www.cosmosdirekt.de/versicherungstipp-neuwagenkauf

Weitere Veröffentlichungen zu dieser und zu weiteren Umfragen
finden Sie unter:
https://www.cosmosdirekt.de/presse/veroeffentlichungen



Pressekontakt:
Ihre Ansprechpartner
 
Sabine Gemballa
Business Partner 
CosmosDirekt
Telefon: 0681 966-7560
E-Mail: sabine.gemballa@generali.com
 
Stefan Göbel
Unternehmenskommunikation
Leiter Externe Kommunikation
Telefon: 089 5121-6100
E-Mail: presse.de@generali.com

Original-Content von: CosmosDirekt, übermittelt durch news aktuell


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