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Juristen: Schadenersatzansprüche gegen VW-Konzern jetzt anmelden

Geschrieben am 30-10-2018

Leipzig (ots) - Verbraucherschützer und Juristen raten allen
Käufern von Pkw mit manipulierten VW-Diesel-Motoren, bis Ende dieses
Jahres ihre Schadenersatzansprüche gegen den Autobauer geltend zu
machen. Betroffen sind Modelle der Marken VW, Audi, Skoda und Seat.
"Wenn man nichts tut, verjähren die Ansprüche", erklärt Rechtsanwalt
Philipp Caba in der aktuellen Ausgabe des MDR-Magazins "Umschau".
Seine Kanzlei war in dieser Sache mehrfach mit Einzelklagen gegen VW
erfolgreich. Ab November gibt es neben der individuellen Einzelklage
auch die Möglichkeit, sich einer Art Sammelklage, der
Musterfeststellungsklage, anzuschließen.

Die Musterfeststellungsklage reicht der Verbraucherzentrale
Bundesverband (VZBV) zusammen mit dem Automobilclub ADAC gegen den
VW-Konzern ein. Betroffene Verbraucher, deren Fahrzeug mit dem
Dieselmotor des Typs EA 189 ausgestattet sind, können sich kostenlos
anschließen. Nach Auskunft des VZBV haben sich mehr als 34.000
Interessierte bei ihrem Info-Newsletter zur
VW-Musterfeststellungsklage angemeldet. Die Verbraucherzentralen in
den Bundesländern beraten ebenfalls zum Thema. Ab Mitte November
können sich Betroffene in ein Klageregister beim Bundesamt für Justiz
eintragen lassen.

Die Musterfeststellungsklage hat nach Ansicht von Jan-Eike
Andresen, Mitbegründer des Prozessdienstleisters myRight, nicht nur
Vorteile. Sein Unternehmen vertritt derzeit etwa 15.000 Geschädigte
gegen VW vor Gericht. Er verweist auf den Faktor Zeit und schätzt
ein, dass mit einer Entscheidung bei der Musterfeststellungsklage
frühestens in zwei Jahren zu rechnen sei. Zudem muss danach jeder
Teilnehmer der Musterfeststellungsklage noch die Höhe des
Schadensersatzes in einer separaten Klage gegen VW klären. Bei
individuellen Klagen geht das schneller. Dabei trägt der Kunde aber
das volle Prozesskostenrisiko. Anwalt Philipp Caba empfiehlt deshalb:
Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, um die Prozesskosten
abzudecken, solle bis Ende des Jahres eine Einzelklage anstreben. Für
alle anderen sei die Teilnahme an der Musterfeststellungsklage
ratsam.

Details zur Musterfeststellungsklage sind im Onlineangebot des
MDR-Magazins "Umschau" unter www.mdr.de/umschau nachzulesen.

Die Meldung ist unter Angabe der Quelle sofort frei.

"Umschau", dienstags, 20.15 Uhr, MDR-Fernsehen www.mdr.de/umschau
| www.facebook.com/mdrumschau



Pressekontakt:
MDR, Presse und Information, Sebastian Henne,
Tel.: (0341) 3 00 63 76, E-Mail: presse@mdr.de, Twitter: @MDRpresse

Original-Content von: MDR Exklusiv-Meldung, übermittelt durch news aktuell


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