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Stationsapotheker in Niedersachsen: Ein Meilenstein für die Patientensicherheit (FOTO)

Geschrieben am 26-10-2018

Berlin (ots) -

Regulatorische Ansätze zur Erhöhung der
Arzneimitteltherapiesicherheit im Krankenhaus auf Bundes- und
Landesebene gibt es viele. Doch obwohl nationale Daten zu den Risiken
und Problemen in der stationären Arzneimitteltherapie vorliegen, geht
es bei deren Eliminierung sehr zögerlich vorwärts. Dabei ist die
Lösung bekannt: der geschlossene Medikationsprozess (closed loop
medication management). Dieser besteht aus vier aufeinander
aufbauenden Elementen

- der elektronischen Arzneimittelverordnung durch Ärzte,
- dem Medikationsmanagement durch Stationsapotheker,
- einer patientenindividuellen Arzneimittellogistik durch die
Krankenhausapotheke,
- der Verabreichung und Dokumentation der Arzneimittelgabe durch
Pflegekräfte

Einen Meilenstein mit Strahlkraft in diesem Sinne hat nun am
Vormittag des 24. Oktobers 2018 der Niedersächsische Landtag mit den
Stimmen aller Fraktionen gesetzt. Im neuen Niedersächsischen
Krankenhausgesetz (NKHG) wird erstmals in einem deutschen Bundesland
die verpflichtende Einführung von Stationsapothekern gefordert. Im
langen und zähen Gesetzgebungsverfahren war immer wieder der breite
politische Wille spürbar, die Arzneimitteltherapiesicherheit
nachhaltig erhöhen zu wollen. Das ist gelungen. Respekt vor diesen
weitsichtigen Abgeordneten!

Dabei war der Grund zur Änderung des NKHG mehr als bedrückend -
eine Mordserie bisher ungekannten Ausmaßes in niedersächsischen
Krankenhäusern, bei dem Arzneimittel den Tod brachten. Der daraufhin
einberufene Sonderausschuss des Landtages hat die Situation um die
Arzneimitteltherapiesicherheit in Niedersachsen ernsthaft und
weitsichtig eruiert. Er ist nicht bei der Verhinderung ähnlich
gelagerter Straftaten stehengeblieben. Die Einführung des
Stationsapothekers kann kriminelle Machenschaften erschweren helfen,
vor allem aber kommt er allen Patientinnen und Patienten zugute, die
im Krankenhaus auf eine wirksame und sichere Arzneimitteltherapie
vertrauen.

Der Bundesverband deutscher Krankenhausapotheker - ADKA e. V. -
begrüßt die verpflichtende Einführung von Stationsapothekern in
Niedersachsen vollumfänglich, wird diesen Prozess in den kommenden
drei Jahren aktiv begleiten, mit eigenen Maßnahmen unterstützen und
das NKHG zum Anlass nehmen, seine Bemühungen zur Etablierung von
Stationsapothekern als wichtigem Element des geschlossenen
Medikationsprozesses auf Bundesebene zu intensivieren. Rückenwind
kommt aus Niedersachsen!

Der Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA e.V.)
vertritt die Interessen von mehr als 2200 Deutschen
Krankenhausapothekern. Er ist zugleich Berufsverband und
wissenschaftliche Fachgesellschaft. Im Fokus der Verbandsarbeit steht
es, den bestmöglichen Nutzen der Arzneimitteltherapie für die
Klinikpatienten in deutschen Krankenhäusern, zu gewährleisten. Hierzu
ist es notwendig, eine größtmögliche Sicherheit in der
Arzneimittelversorgung ebenso wie eine sehr hohe Arzneimittel- und
Arzneimitteltherapiesicherheit zu erzielen.



Pressekontakt:
Prof. Dr. Frank Dörje, praesident@adka.de
Alt Moabit 96, 10559 Berlin, Tel. 030-3980 8752, Fax - 8753

Original-Content von: Bundesverband Dt. Krankenhausapotheker, übermittelt durch news aktuell


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