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Hilfstaxe: Außergerichtlicher Vergleich mit Krankenkassen ermöglicht rechtssichere Arzneimittelversorgung für Krebspatienten (FOTO)

Geschrieben am 17-10-2018

Berlin (ots) -

Ein Vergleich zwischen Deutschem Apothekerverband (DAV) und dem
Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ermöglicht
eine rechtssichere Versorgung von krebskranken Patienten mit
Zytostatika. Der DAV nimmt daher seine Klage gegen die Schiedsstelle
nach § 129 Abs. 8 SGB V in Bezug auf deren Schiedsspruch vom 19.
Januar 2018 zur Anlage 3 der so genannten Hilfstaxe
(Preisvereinbarung für parenterale Zubereitungen aus
Fertigarzneimitteln in der Onkologie) zurück. Darauf hat man sich
gestern vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg in Potsdam
geeinigt.

"Der Vergleich ist ein gutes Ergebnis für die Zytostatika
herstellenden Apotheken", sagt Thomas Dittrich, DAV-Vorstandsmitglied
und Mitglied der Verhandlungskommission. "Mit dem Schiedsspruch
wurden den Spezialapotheken vor allem durch die vorgesehene
Rückwirkung überbordende Belastungen aufgebürdet. Mit dem Vergleich
haben wir nun eine tragfähige Lösung für die Versorgung von
schwerkranken Patienten geschaffen. Natürlich werden die Apotheker
auch künftig konstruktiv mit den Krankenkassen über Preise
verhandeln, da sie sich ihrer Verantwortung für eine kostenbewusste
Versorgung stellen."

Zwei Regelungen im außergerichtlichen Vergleich sind entscheidend:
Die Rückwirkung ab dem 1. November 2017 entfällt. Somit gilt der
Schiedsspruch vom 19. Januar 2018 in der Fassung vom 31. Januar 2018
nunmehr erst mit Wirkung ab dem 1. Februar 2018. Erst ab dann müssen
die Apotheken nach den Regelungen des Schiedsspruches im Bereich der
Onkologie abrechnen. Zudem umfasst der Vergleich den Wegfall von
"Auffangabschlägen" in Höhe von 1,6 bzw. 50 Prozent für erstmals ab
dem 1. Februar 2018 neu in den Markt eingeführte sowie für ab dem 1.
Februar 2018 generisch gewordene Arzneimittel und Wirkstoffe. Hierauf
verhandeln stattdessen die Vertragspartner der Hilfstaxe nach
Durchführung von Preisabfragen durch den GKV-Spitzenverband
rückwirkend zum Tag der erstmaligen Markteinführung in der Hilfstaxe
zu regelnde Abschläge.

Mehr Informationen unter www.abda.de



Pressekontakt:
Dr. Reiner Kern, Pressesprecher, 030 40004-132, presse@abda.de

Christian Splett, Pressereferent, 030 40004-137, c.splett@abda.de

Original-Content von: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände, übermittelt durch news aktuell


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