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Saubere Luft für die Hauptstadt: Verwaltungsgericht Berlin verhandelt Klage der Deutschen Umwelthilfe

Geschrieben am 05-10-2018

Berlin (ots) - Presseeinladung

Deutsche Umwelthilfe klagt auf Änderung des Luftreinhalteplans -
Diesel-Abgasgift Stickstoffdioxid belastet gesamtes Stadtgebiet -
Bisherige Maßnahmen des Senats reichen nicht aus, um Grenzwerte
einzuhalten - Diesel-Fahrverbote als kurzfristig wirksame Maßnahme
für die "Saubere Luft" die einzige Option

Das Verwaltungsgericht Berlin verhandelt am 9. Oktober öffentlich
über die Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) für "Saubere Luft" in
Berlin. Die DUH hatte im Juni 2016 Klage gegen das Land Berlin
eingereicht (VG 10 K 207.16). Ziel ist die Einhaltung des Grenzwerts
für Stickstoffdioxid (NO2). Diesel-Fahrverbote sind die dafür am
schnellsten wirksame Maßnahme und müssen in den Luftreinhalteplan
aufgenommen werden. Daran ändert auch das von der Bundesregierung am
2. Oktober 2018 vorgestellte und völlig unzureichende Konzept für
saubere Luft nichts.

2017 stellte die Berliner Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz fest, dass der Grenzwert an fast 500 Straßenabschnitten
mit einer Gesamtlänge von rund 60 Kilometern überschritten wird. Das
zeigt: Das Problem der hohen Stickstoffdioxidbelastung ist nicht auf
die Bereiche rund um die offiziellen NO2-Messstellen beschränkt.
Prognosen des Senats für 2020 sind nach Einschätzung der DUH
unrealistisch.

Damit die Hauptstädter so schnell wie möglich zu ihrem Recht auf
Saubere Luft kommen, klagt die DUH auf eine Fortschreibung des
Luftreinhalteplans. Die Rechtmäßigkeit von Diesel-Fahrverboten als
kurzfristige Maßnahme zur Einhaltung des NO2-Grenztwertes bestätigte
das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 27. Februar 2018. Diese
sind demnach schon ab Herbst 2018 möglich.

DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch steht vor der mündlichen
Verhandlung ab 9 Uhr vor Ort für Interviews zu Verfügung, ebenso nach
Ende der Verhandlung gemeinsam mit Rechtsanwalt Peter Kremer.

Wir freuen uns über Ihre Teilnahme und bitten um Anmeldung an
presse@duh.de.

Datum:
Dienstag, 9. Oktober 2018, 10 Uhr

Ort:
Verwaltungsgericht Berlin, Kirchstraße 7, 10557 Berlin

Ansprechpartner vor Ort:

- Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH, 0171 3649170
- Peter Kremer, Rechtsanwalt, kremer werner Rechtsanwälte, 030
28876783
- Ann-Kathrin Marggraf, Pressesprecherin DUH, 0151 26749133



Pressekontakt:
Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell


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