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Geldwäschebekämpfung: Jahresbericht 2017 der Financial Intelligence Unit

Geschrieben am 28-09-2018

Bonn (ots) -

Die Financial Intelligence Unit (FIU) informiert mit ihrem
Jahresbericht 2017 über die wesentlichen Aufgaben, Arbeitsergebnisse
und statistische Daten des zurückliegenden Jahres.

Mit Wirkung zum 26. Juni 2017 wurde die FIU vom Bundeskriminalamt
zur Zollverwaltung überführt und unter dem Dach der
Generalzolldirektion als unabhängige administrative Zentralstelle für
Finanztransaktionsuntersuchungen eingerichtet.

Die wesentlichen Ergebnisse des Jahres 2017:

Meldeaufkommen:

Es ist ein kontinuierlich gestiegenes Meldeaufkommen zu
verzeichnen. Im Vergleich zum Jahr 2016 ist dieses um 31 Prozent
angestiegen.

Verdachtsmeldungen:

Etwa 99 Prozent der an die FIU übermittelten Verdachtsmeldungen
kommen aus dem Finanzsektor. Hierzu zählen in erster Linie die in
Deutschland ansässigen Kreditinstitute. Nur etwa ein Prozent der
Verdachtsmeldungen werden durch Verpflichtete des Nichtfinanzsektors
abgegeben. Darunter sind unter anderem Wirtschaftsprüfer,
Rechtsanwälte, Immobilienmakler, Güterhändler und Veranstalter von
Glücksspielen. Diese Verteilung deckt sich mit der Situation der
Vorjahre.

Die Anzahl der Verdachtsmeldungen mit möglichem Terrorismusbezug
ist im Berichtsjahr 2017 angestiegen und erreicht einen Anteil von 5
Prozent des Gesamtmeldeaufkommens. Dies ist ein deutliches Indiz für
die gesteigerte Sensibilität der Verpflichteten - insbesondere für
dieses Themenfeld. Damit setzt sich der langjährige Trend der
signifikant steigenden Meldezahlen insgesamt fort.

Auch wurden im Berichtsjahr 2017 insgesamt 21.027
staatsanwaltschaftliche Rückmeldungen an die FIU übermittelt, wobei
Einstellungsverfügungen den Großteil darstellen. Der Anteil von
Rückmeldungen in Form von Urteilen, Strafbefehlen und
Anklageschriften liegt wie in den Vorjahren bei etwa 2 Prozent.

Intensivierung der Aufklärung:

Die FIU wird die Sensibilisierung von Verpflichteten -
insbesondere des Nichtfinanzsektors - zu den Themen Geldwäsche und
Terrorismusfinanzierung weiter intensivieren.

Zusammenarbeit:

Bei Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung handelt es sich um
internationale Phänomene, die nur durch einen gesamtheitlichen Ansatz
auf nationaler wie auch auf internationaler Ebene effektiv verhindert
und bekämpft werden können. Aufgrund dessen findet eine enge
nationale (u. a. mit Ermittlungs- und Aufsichtsbehörden) und
internationale (FIUs weltweit) Zusammenarbeit statt. Es ist
ausdrückliches Ziel der FIU, die Kooperation mit den
Zusammenarbeitsbehörden weiter zu vertiefen.

Der FIU-Jahresbericht 2017 ist unter www.fiu.bund.de
veröffentlicht.



Pressekontakt:
Generalzolldirektion
Pressestelle
Dietmar Zwengel
Telefon: 0228/303-11800
pressestelle.gzd@zoll.bund.de

Original-Content von: Generalzolldirektion, übermittelt durch news aktuell


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