| | | Geschrieben am 25-09-2018 VW Musterfeststellungsklage - Rechtsanwälte Prof. Dr. Rogert und Dr. Stoll informieren
 | 
 
 Lahr (ots) - Die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG
 wird von den Rechtsanwälten Prof. Dr. Marco Rogert, Tobias Ulbrich,
 Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer in der Spezialgesellschaft R|U|S|S
 Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geführt. Die
 Musterfeststellungsklage wird für den vzbv Verbraucherzentrale
 Bundesverband e.V. in Kooperation mit dem ADAC geführt. Die
 wichtigsten Fragen zum Thema werden nachfolgend beantwortet.
 
 Wer sollte sich an der Musterfeststellungsklage beteiligen und wer
 nicht?
 
 Wenn eine Rechtschutzversicherung besteht, sollte eine Einzelklage
 durchgeführt werden.
 
 Bei der Kanzlei Rogert & Ulbrich kann über ein Online Formular
 unter https://www.auto-rueckabwicklung.de/ eine kostenlose
 Erstberatung angefordert werden.
 
 Die Kanzlei Rogert & Ulbrich ist in diesen Einzelklagen sehr
 erfahren. Bundesweit führt die Kanzlei mehr als 7000 Verfahren gegen
 VW und Händler und hat bereits sehr viele positive Urteile für ihre
 Mandanten erstritten. Sollte die Rechtschutzversicherung die Deckung
 der Einzelklage übernehmen, ist der Weg der Einzelklage für die
 Geschädigten leichter, da die Einzelklage voraussichtlich schneller
 abgeschlossen sein wird als die Musterfeststellungsklage.
 
 Die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist in diesen
 Einzelklagen sehr erfahren. Bundesweit führt die Kanzlei mehr als
 6000 Verfahren gegen VW und Händler und hat bereits sehr viele
 positive Urteile für ihre Mandanten erstritten.
 
 Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer kann über ein Online Formular
 unter www.vw-schaden.de eine kostenlose Erstberatung angefordert
 werden.
 
 I. Allgemeine Informationen zur Musterfeststellungsklage gegen die
 Volkswagen AG
 
 Von wem wird die Klage erhoben?
 
 Die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG wird von der
 Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) erhoben. Als Dachverband der
 16 Verbraucherzentralen der Länder und weiterer Verbände bündelt der
 vzbv die Interessen von Verbrauchern in Deutschland. Der vzbv ist
 parteipolitisch neutral, gemeinnützig. Er ist nur den Interessen von
 Verbrauchern verpflichtet, die er gegenüber Wirtschaft, Verwaltung
 und Politik vertritt. Die Arbeit des vzbv finanziert sich aus
 Mitgliedsbeiträgen, Projektmitteln und aus Mitteln des
 Bundesministeriums der Justiz.
 
 Als qualifizierte Einrichtung im Sinne des § 606 ZPO hat der vzbv
 die Befugnis eine Musterfeststellungsklage zu erheben. Jetzt macht
 sich der vzbv auch für die Verbraucherrechte im Abgasskandal stark.
 Der Abgasskandal rund um den VW Konzern ist ein ganz besonderer Fall
 und hat letztlich dazu beigetragen, dass ab dem 1. 11.2018 die
 Musterfeststellungsklage möglich sein wird. Entscheidend für die
 Erhebung der Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG , ist
 zumindest bei einem Großteil der möglichen Schadensersatzansprüche
 die Verjährung zu hemmen. Dadurch kann für diese Fälle ohne Zeitnot
 die Frage geklärt werden ob VW sich durch sein Handeln
 schadensersatzpflichtig gemacht hat.
 
 Welche Verbraucher können sich dieser Klage anschließen?
 
 Die Klage des vzbv wird für Käufer von Fahrzeugen der Marken VW,
 Skoda, Audi und Seat mit dem Dieselmotor des Typs EA 189
 (Vierzylinder, Hubraum: 1,2, 1,6 und 2,0 Liter) geführt. Weiterhin
 muss in diesen Fahrzeugen eine illegale Abschalteinrichtung verbaut
 worden sein, was durch den Rückruf des Kraftfahrtbundesamtes (KBA)
 oder einer vergleichbaren Genehmigungsbehörde in Europa festgestellt
 worden sein muss. Leasingnehmer und Beschenkte können sich der
 Musterfeststellungsklage nicht anschließen.
 
 Wie funktioniert die Musterfeststellungsklage?
 
 Es handelt sich bei der Musterfeststellungsklage nicht um eine
 "Sammelklage" im landläufigen Sinne. Die Klage wird vom vzbv erhoben.
 Kläger ist also der vzbv und nicht die einzelnen Verbraucher. In der
 Musterfeststellungsklage wird verbindlich festgestellt, ob die
 Volkswagen AG den Verbrauchern aufgrund der Abgasmanipulation
 Schadenersatz schuldet.
 
 Stellt nun das Gericht im Rahmen der Musterfeststellungsklage
 fest, dass der VW-Konzern Schadensersatz schuldet, bedeutet dies
 nicht, dass den betroffenen Verbrauchern auch automatisch ein
 Schadensersatzbetrag direkt ausbezahlt wird. Im Anschluss an das
 Musterfeststellungsklageverfahren muss der Verbraucher in einer
 Einzelklage selbst klären. Die Gerichte sind dann an die
 Feststellungen des Musterverfahrens gebunden. Bei einem positiven
 Ausgang für die Verbraucher steht dieser Punkt dann in der
 nachfolgenden Einzelklage bereits fest. Es wird dann nur noch um die
 Schadenshöhe verhandelt. Dadurch werden die Erfolgsaussichten
 ungleich höher sein.
 
 Was soll in der Musterfeststellungsklage geklärt werden? (Was soll
 vom Gericht festgestellt werden?)
 
 Zunächst soll das Gericht feststellen, dass die Volkswagen AG den
 bei der Musterfeststellungsklage registrierten Verbrauchern
 Schadensersatz schuldet und durch die Softwaremanipulation entstanden
 ist.
 
 Welche Fahrzeuge und Motortypen werden in Musterfeststellungsklage
 verhandelt?
 
 Bei der Musterfeststellungsklage geht es um Fahrzeuge der Marken
 VW, Audi, Seat und Skoda Seat mit dem Dieselmotor des Typs EA 189
 (Vierzylinder, Hubraum: 1,2, 1,6 und 2,0 Liter). Es muss in diesen
 Fahrzeugen eine illegale Abschalteinrichtung verbaut worden sein, was
 durch den Rückruf des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) oder einer
 vergleichbaren Genehmigungsbehörde in Europa festgestellt worden sein
 muss.
 
 Wie können Käufer von Fahrzeugen, die von einer Manipulation
 betroffen sind aber nicht in dieser Musterfeststellungsklage
 vertreten werden ihre Rechte geltend machen?
 
 Solche Käufer, die ebenfalls betroffen sein könnten und sich nicht
 an der Musterfeststellungsklage beteiligen können, können sich
 kostenlos über Ihre rechtlichen Möglichkeiten beraten lassen. Die
 Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet dazu ein Onlineformular auf der
 Webseite www.vw-schaden.de an.
 
 Nach dem Urteil - wie geht es weiter?
 
 Bei der Musterfeststellungsklage handelt es sich um eine
 Feststellungsklage nicht um eine Leistungsklage. Dabei geht es nicht
 um die individuellen Schadensersatzleistungen, sondern um die
 Feststellung der allgemeinen Voraussetzungen, also ob von Seiten des
 Unternehmens unrechtmäßig gehandelt wurde.
 
 Im Musterfeststellungsklageverfahren gegen die Volkswagen AG wird
 vom zuständigen Gericht nicht die Auszahlung eines jeweiligen
 Schadensersatzes für die Betroffenen angeordnet. Der individuelle
 Schadensersatzanspruch wird erst in einem zweiten Schritt
 festgestellt.
 
 Nach einem für die Verbraucher positiven Feststellungsurteil,
 müssen die Verbraucher eine eigene Klage einreichen, in der dann die
 konkrete Höhe des Schadensersatzes eingefordert wird. Das zuständige
 Gericht ist an die dann an die grundsätzlichen Feststellungen des
 Musterprozesses gebunden.
 
 Wie werden die Erfolgsaussichten eingeschätzt?
 
 Die Erfolgsaussichten sind schwer vorherzusagen. Die Kanzleien
 Rogert & Ulbrich und Dr. Stoll & Sauer teilt mit, dass aus ihrer
 Erfahrung eine Vielzahl der Gerichte den Betroffenen Schadensersatz
 aus unerlaubter Handlung zugesprochen hat. Daher halten die Anwälte
 auch die Musterfeststellungsklage für sehr aussichtsreich. Mit der
 Der Musterfeststellungsklage wird absolutes Neuland betreten und
 Gerichte entscheiden stets unabhängig.
 
 Welche Folgen treten ein, wenn der vzbv verliert?
 
 Im Falle einer Niederlage des vzbv, sind alle im Register
 eingetragenen Betroffenen an das Urteil und die negativen
 Feststellungen gebunden. Wenn das Gericht feststellen würde, dass von
 Seiten der Volkswagen AG kein Schadensersatz geschuldet wird, könnten
 die Betroffenen, die sich in das Register eingetragen haben, Ihre
 Ansprüche auch nicht mehr vor einem anderen Gericht geltend machen.
 
 II. Informationen für Verbraucher
 
 Für wen ist eine Anmeldung zum Klageregister der
 Musterfeststellungsklage sinnvoll?
 
 Verbraucher, die kein Kostenrisiko für eine Einzelklage eingehen
 wollen hilft die Anmeldung zum Klageregister. Die wirksame Anmeldung
 zum Klageregister der Musterfeststellungsklage bedeutet, dass
 zunächst die Ansprüche gegen VW gehemmt werden. Dadurch sind die
 Ansprüche gesichert und der Verlauf des Musterprozesses kann
 abgewartet werden. Bei einem positiven Verlauf des Musterprozesses,
 können Verbraucher im Anschluss ungleich höheren Erfolgsaussichten
 einen eigenen Prozess führen. Nach Abschluss des Musterverfahrens
 berät die Kanzleien Rogert & Ulbrich und Dr. Stoll & Sauer gerne über
 weiterführende Maßnahmen. Sollte das Gericht - wider Erwarten - gegen
 die Verbraucher entscheiden, kann von Seiten der Verbraucher auf
 einen Folgeprozess verzichtet werden. Die Anmeldung ins Klageregister
 ist kostenfrei und es besteht kein Kostenrisiko für die Verbraucher.
 
 Wer sollte sich nicht an der Musterfeststellungsklage beteiligen?
 
 Wenn ein Verbraucher eine Rechtschutzversicherung hat und diese
 eintrittspflichtig ist, rät die Dr. Ralf Stoll von einer übereilten
 Anmeldung zur Musterfeststellungsklage ab. Sinnvoller ist es sich
 vorab individuell von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen, da es
 wesentlich schneller und effektivere Möglichkeiten gibt, als
 Verbraucher zu seinem Recht zu kommen. Dazu muss der Einzelfall
 geprüft werden. Die Kanzlei bietet dazu eine kostenlose Erstberatung
 an, die über die Webseite www.vw-schaden.de angefordert werden kann.
 
 Wie sollen sich Verbraucher verhalten, die bereits Klage
 eingereicht haben?
 
 In diesem Fall ist die klare Empfehlung der Kanzlei keine
 Anmeldung vorzunehmen. Wenn bereits eine Klage eingereicht wurde, ist
 die Anmeldung aus Sicht der Kanzlei nicht sinnvoll. Durch die
 Anmeldung wird der eigene Prozess erheblich verzögert, da er bis zur
 rechtskräftigen Entscheidung der Musterfeststellungsklage ausgesetzt
 wird. Bis zur Entscheidung können mehrere Jahre vergehen. Verbraucher
 sollten unbedingt vor einer Anmeldung Rücksprache mit Ihrem
 Rechtsanwalt halten und sich nicht eigenmächtig anmelden. Die
 Musterfeststellungsklage ist lediglich für Betroffene sinnvoll, die
 aufgrund einer fehlenden Rechtschutzversicherung das Kostenrisiko
 nicht selbst tragen möchten.
 
 Welche Nachteile hat die Musterfeststellungsklage im Vergleich zu
 anderen Optionen?
 
 Es besteht bei der Musterfeststellungsklage, wie bei allen anderen
 Klagen auch, die Möglichkeit, dass diese negativ für die Betroffenen
 entschieden wird. Für Verbraucher, die sich über das Register
 beteiligt haben, ist das Urteil bindend. Im Falle eines positiven
 Urteils führt dieses nicht direkt zu einem Zahlungsanspruch gegenüber
 VW. Die Betroffenen müssen evtl. im Anschluss an die
 Musterfeststellungsklage ein zweites Verfahren führen.
 
 Wie können sich Verbraucher an der Musterfeststellungsklage
 beteiligen?
 
 Die Anmeldung zur Klage erfolgt über eine kostenlose Eintragung in
 das Register. Die folgenden Angaben (nach § 608 Absatz 2 ZPO) müssen
 gemacht werden: Name und Anschrift des Verbrauchers, Bezeichnung des
 Gerichts und Aktenzeichen der Musterfeststellungsklage, Bezeichnung
 des Beklagten der Musterfeststellungsklage, Gegenstand und Grund des
 Anspruchs oder des Rechtsverhältnisses des Verbrauchers sowie Betrag
 der Forderung. Ein Rechtsanwalt ist für die kostenfreie Eintragung
 nicht nötig.
 
 Über die Form der Eintragung ist bislang noch nichts bekannt. Die
 Klage wird erst mit der Gesetzesänderung zum 01.11.2018 eingereicht.
 Die Anmeldung wird dann frühestens Mitte November möglich sein. Es
 wird mit der Musterfeststellungsklage Neuland betreten und es gibt
 dazu bislang keinerlei Erfahrungswerte. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer
 wird regelmäßig über Ihren Newsletter informieren. Der vzbv wird
 ebenfalls auf seiner Homepage regelmäßig Informationen bereit
 stellen.
 
 Wo können sich Verbraucher anmelden?
 
 Das Register wird beim Bundesamt für Justiz geführt. Die
 Eintragung ist erst nach Erhebung der Klage möglich.
 
 Kann man sich auch wieder abmelden?
 
 Bis zum Ablauf des Tages des ersten Termins zur Mündlichen
 Verhandlung ist eine Abmeldung möglich.
 
 Können sich Verbraucher, die Ihre Rechte bereits an einen
 Dienstleister abgetreten haben, trotzdem der Musterfeststellungsklage
 anschießen?
 
 Wenn Verbraucher ihre Rechte bereits abgetreten haben, sollten sie
 Ihren Abtretungsvertrag prüfen und Ihren Dienstleister kontaktieren.
 
 Wie verhält es sich, wenn das Fahrzeug bereits verkauft wurde -
 kann man sich trotzdem der Musterfeststellungsklage anschließen?
 
 Wenn das Fahrzeug ab dem 01.11.2008 erworben wurde und einem der
 o.g. Fahrzeugtypen entspricht, kann man sich an der Klage beteiligen.
 Grundsätzlich gilt dies auch, wenn das Fahrzeug gebraucht gekauft
 wurde und auch dann wenn das Fahrzeug zwischenzeitlich wieder
 verkauft wurde.
 
 Das von VW angebotene Software-Update wurde aufgespielt. Können
 sich auch diese Betroffenen anschließen?
 
 Ob in diesem Falle ein Schadensersatzanspruch besteht, soll ihm
 Rahmen der Musterfeststellungsklage auch geprüft werden. Deshalb ist
 auch für diese Betroffenen die Anmeldung möglich.
 
 Wie findet man heraus, ob der eigene Fall zur Klage passt?
 
 Verbraucher fallen unter die Musterfeststellungsklage, wenn Sie
 ein Schreiben des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) oder einer
 vergleichbaren Genehmigungsbehörde in Europa erhalten haben, aus dem
 der Rückruf Ihres Fahrzeugs mit dem Motor EA 189 hervorgeht. Eine
 weitere Möglichkeit der Prüfung bieten die Homepages der
 Fahrzeughersteller. Dort kann durch die Eingabe der
 Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) die Betroffenheit geprüft werden.
 Die FIN kann dem Fahrzeugschein entnommen werden. Man kann sich auch
 direkt an die Genehmigungsbehörde (in Deutschland
 Kraftfahrtbundesamt) wenden.
 
 Wie lange wird das Verfahren dauern?
 
 Es gibt noch keinerlei Erfahrungswerte, daher ist das eine
 schwierige Schätzung. Zunächst wird vor einem Oberlandesgericht (OLG)
 verhandelt. Hier kann mit einer Zeit von rund zwei Jahren bis zu
 einer Entscheidung gerechnet werden. Nach der Entscheidung des OLG
 kann sich unter Umständen dann noch eine weitere Instanz beim
 Bundesgerichtshof anschließen, die noch einmal vergleichbar lange
 dauern kann.
 
 Bekommen Verbraucher nach dem Urteil direkt eine
 Entschädigungszahlung?
 
 Bei der Musterfeststellungsklage handelt es sich um eine
 Feststellungsklage und keine Leistungsklage. Das bedeutet, dass es in
 diesem Verfahren nicht um die einzelnen Leistungen, sondern um deren
 allgemeine Voraussetzungen geht, beispielsweise ob ein Unternehmen
 unrechtmäßig gehandelt hat. Die Auszahlung des jeweiligen
 Schadensersatzes an die Betroffenen wird das Gericht in seinem Urteil
 nicht anordnen. Es wird lediglich festgestellt ob dem Grunde nach den
 Betroffenen ein Schadensersatzanspruch zu steht. Die Forderung des
 Schadensersatzanspruchs von Seiten der betroffenen erfolgt dann in
 einem zweiten Schritt.
 
 Nach einem für die Verbraucher positiven Feststellungsurteil,
 müssten diese eine eigene Klage anstrengen, in der die konkrete Höhe
 des Schadensersatzes eingefordert wird. Das zuständige Gericht ist
 dann an die grundsätzlichen Feststellungen des Musterverfahrens
 gebunden.
 
 
 
 Pressekontakt:
 Dr. Stoll & Sauer
 Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
 Dr. Ralf Stoll
 Standort Lahr
 Einsteinallee 1/1
 77933 Lahr
 Telefon +49 (0)7821 / 923768 - 0
 
 Original-Content von: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, übermittelt durch news aktuell
 
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