Musterfeststellungsklage / Die R|U|S|S Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt den VZBV in Kooperation mit dem ADAC
Geschrieben am 12-09-2018 |   
 
 Düsseldorf (ots) - Die Rechtsanwälte Prof. Dr. Marco Rogert und  
Tobias Ulbrich führen als Gesellschafter der neugegründete R/U/S/S  
Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH die erste  
Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG für den  
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. 
 
   Die Partnerschaftsgesellschaft Rogert & Ulbrich mit Sitz in  
Düsseldorf ist bereits seit Ende September 2015 unter der  
Internetseite auto-rueckabwicklung.de Anlaufstelle für geschädigte  
Verbraucher. 
 
   Prof. Dr Rogert stellte früh fest, dass der VW-Konzern und sein  
Händlerring nach dem Motto "wer nicht klagt, kriegt nix" agiert.  
"Eine ebenso einfache wie erfolgreiche Strategie", so der Anwalt. 
 
   Umso erfreulicher war es, als es seiner Kanzlei im September 2016  
als erster Kanzlei in NRW gelang, Gewährleistungsansprüche wegen des  
Abgasskandals gerichtlich gegen einen Händler durchzusetzen. Das  
Gericht nannte das Kind in der mündlichen Verhandlung beim Namen und  
sprach von massenhaftem Betrug statt von Schummelsoftware. 
 
   Im Januar 2017 erstritt die Kanzlei Rogert & Ulbrich vor dem  
Landgericht Hildesheim den ersten Sieg gegen die Volkswagen AG aus  
unerlaubter Handlung und sogar ausdrücklich wegen Betruges und  
vorsätzlich sittenwidriger Schädigung. Dadurch bereitete die Kanzlei  
Rogert & Ulbrich den Boden für Individualklagen ebenso wie der  
nunmehr die anstehenden Musterfestststellungsklage. 
 
   Seitdem vertritt die Kanzlei Rogert & Ulbrich rund 8.000 Mandaten  
und es wurden über 6.000 Klagen erhoben. An 82 von 115 Landgerichten  
haben die Kollegen Stoll & Sauer und die Kanzlei Rogert & Ulbrich  
nach eigenen Angaben bereits klagestattgebende Urteile gegen die  
Volkswagen AG errungen. 
 
   So war es nicht fernliegend, dass sich die führenden Kanzleien im  
Abgasskandal zusammenschließen, um gemeinsam eine Gesellschaft für  
die Herhebung von Musterfeststellungsklagen zu gründen - die R|U|S|S  
Litigation GmbH. 
 
   Die neuen Geschäftsführer der R|U|S|S Litigation  
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Prof. Dr. Marco Rogert, Tobias  
Ulbrich, Dr. Ralf Stoll und Ralf Sauer freuen sich, dass der VZBV in  
Kooperation mit dem ADAC der neu gegründeten Gesellschaft das  
Vertrauen schenkt, die bundesweit erste Musterfestststellungsklage zu 
führen. Prof. Dr. Marco Rogert erklärt: "Es erfüllt uns auch ein  
wenig mit Stolz, da uns anfangs viele für unser Tun belächelt haben." 
 
   "Unter dem Dach der neu gegründeten Spezialgesellschaft R|U|S|S  
Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH werden wir nunmehr das neue  
Instrument zum Verbraucherschutz erstmals anwenden. Das ist trotz der 
bestehenden Kritik an der Struktur dieser Klageform ein Meilenstein  
für den Verbraucherschutz und ein wesentlicher erster Schritt in die  
richtige Richtung. Wir betreten neues juristisches Terrain und  
leisten echte Pionierarbeit, erläutert Tobias Ulbrich weiter. 
 
   Prof. Dr. Marco rogert führt zur ersten Musterfeststellungsklage  
weiter aus: "Es bleibt zu hoffen, dass Geschädigte, die bis heute  
nicht geklagt haben - und das sind rechnerisch schier unglaubliche 99 
% der Betroffenen - die Zeichen der Zeit erkennen und sich nunmehr  
auf diesem Weg gegen den dreisten Griff ins Portemonnaie zur Wehr  
setzen." 
 
   SPD Mann Reinhold Jost hat laut heutiger Handelsblatt-Meldung in  
anderem Kontext Richtung Automobilindustrie gesagt: "Wer bescheißt,  
der zahlt!" Dem ist nach Auffassung der Anwälte nichts hinzuzufügen. 
 
 
 
Pressekontakt: 
Rechtsanwalt Prof. Dr. Marco Rogert 
Rogert & Ulbrich Partnerschaftsgesellschaft  
Königsallee 2b 
40212 Düsseldorf 
 
http://www.auto-rueckabwicklung.de 
Email: rogert@ru-law.de 
Telefon: 0211-2106380 
 
Original-Content von: Rogert & Ulbrich, übermittelt durch news aktuell
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