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Wie Sie Ihr Betongold flüssig machen und trotzdem weiter nutzen können / Veräußerung mit Nießbrauch oder Wohnrecht bietet Vorteile für Verkäufer und Käufer (FOTO)

Geschrieben am 30-08-2018

Münster (ots) -

In einem Haus wohnen, ohne Miete zu zahlen. Das ist zunächst
einmal nichts Ungewöhnliches - wenn einem die Immobilie gehört. Doch
was hat man davon, wenn man sich später im Alter etwas leisten möchte
und das ganze Vermögen im Haus steckt? Was viele nicht wissen: Das
lieb gewonnene Zuhause kann das Auskommen im Alter sogar dann
sichern, wenn man längst nicht mehr Eigentümer ist. Die LBS
Immobilien NordWest weiß, wie das geht: "Sichert sich der Eigentümer
beim Verkauf seiner Immobilie einen Nießbrauch oder ein unbefristetes
Wohnrecht, kann er weiter in seinem gewohnten Umfeld leben und den
Verkaufserlös sofort für sich nutzen", erklärt
LBSi-NW-Geschäftsführer Roland Hustert.

Nach einer Untersuchung von LBS und Empirica wollen 65 Prozent der
Menschen so lange wie möglich in der eigenen Wohnung leben.
Eigenständigkeit und Selbstbestimmtheit sollen auch im Alter erhalten
bleiben. Um diesen Lebenswunsch zu erfüllen, sind in vielen alten
Gebäuden zum Teil teure Umbauten notwendig. Die finanzielle Situation
lässt nicht allen Wohneigentümern diese Freiheit.

Den Instandhaltungskosten für das eigene Zuhause, knappen Renten
und steigenden Lebenshaltungskosten stehen in vielen Orten steigende
Immobilienpreise gegenüber. "Obwohl diese Menschen echte Werte in
Form ihres Wohneigentums besitzen, müssen sie sich in ihrer
Lebensführung oft stark einschränken, weil sie das Geld nicht flüssig
haben", sagt Hustert.

Verkaufserlös bringt neuen finanziellen Spielraum für das weitere
Leben

Der Verkauf der Immobilie mit Nießbrauch oder lebenslangem
Wohnrecht hat hier Vorteile. Das frische Geld gibt dem ehemaligen
Eigentümer neuen finanziellen Spielraum für das weitere Leben. Mit
der gewonnenen Liquidität können z.B. noch bestehende Finanzierungen
abgelöst, unerfüllte Lebenswünsche erfüllt oder wichtige Anliegen
unterstützt werden. "Barrierearme Modernisierungen sind nun direkt
möglich", sagt Hustert. Auch eine private Verrentung des
Verkaufserlöses über einen ihrer Kooperationspartner bietet die LBS
Immobilien NordWest an.

Je nach vertraglicher Regelung ist beim Verkaufspreis aus der
Veräußerung der Immobilie lediglich der Wert des grundbuchlich
abgesicherten Nutzungsrechtes zu berücksichtigen. Hustert: "Und das
Wichtigste: Ich lebe weiter in meinem Haus und bleibe in meinem
gewohnten Umfeld wohnen."

Auch für den Käufer bietet diese Modell Vorzüge: "Vor allem
vermögende Kunden müssen bei Banken heute oft Negativzinsen zahlen.
In dieses Betongold aus privater Hand können sie dagegen ziemlich
sicher investieren, weil sie wissen, dass sich der neue Besitzer aus
alter Verbundenheit gut um ihr Investment kümmern wird", so Hustert.

Verkaufsprozess juristisch sauber begleiten lassen

Um diese Verkaufsprozesse juristisch sauber zu begleiten, sei eine
tiefergehende Beratung durch einen Notar unabdingbar, erklärt Roland
Hustert. Beide Parteien müssten insbesondere finanzielle Fragen zur
Instandhaltung der Immobilie und zu fortlaufenden
Zahlungsverpflichtungen klar regeln. Hustert rät allen
Interessierten, alle Vor- und Nachteile mit einem Ansprechpartner
ihres Vertrauens zu besprechen. Roland Hustert: "Ein Verkauf mit
Nießbrauch oder unbefristetem Wohnrecht bietet sich sicher nur für
Menschen an, die schon etwas älter sind und vielleicht niemanden
haben, dem sie die Immobilie vererben könnten."



Pressekontakt:
Thorsten Berg
Tel.: 0251/412 5360
Fax: 0251/412 5222
E-Mail: thorsten.berg@lbswest.de

Original-Content von: LBS West, übermittelt durch news aktuell


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