| | | Geschrieben am 16-08-2018 Nach Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Rundfunkbeitrag: Beitragsservice stellt Formular zur Befreiung für Nebenwohnungen zur Verfügung
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 Köln (ots) - Personen, die bereits für ihre Hauptwohnung den
 Rundfunkbeitrag zahlen, können für ihre Nebenwohnungen eine Befreiung
 von der Rundfunkbeitragspflicht beantragen.
 
 Der Antrag auf Befreiung muss schriftlich beim Beitragsservice
 eingereicht werden - hierfür steht nun ein Formular unter
 rundfunkbeitrag.de zur Verfügung.
 
 Die Befreiung ist grundsätzlich rückwirkend zum 18. Juli 2018
 möglich, sofern die Voraussetzungen dafür vorliegen.
 
 Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio stellt jetzt
 ein Antragsformular zur Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für
 Nebenwohnungen auf seiner Website rundfunkbeitrag.de zur Verfügung.
 Mithilfe des Formulars können Inhaber von Nebenwohnungen, die bereits
 für ihre Hauptwohnung den Rundfunkbeitrag zahlen, eine
 Beitragsbefreiung für ihre Nebenwohnungen beantragen. Menschen ohne
 Internetzugang können sich das Formular vom Beitragsservice zusenden
 lassen. Zuvor hat der Beitragsservice unter anderem die prozessualen
 und technischen Voraussetzungen zur Befreiung für Nebenwohnungen
 geschaffen.
 
 Hintergrund ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom
 18. Juli 2018. Das Gericht hatte die Verfassungsmäßigkeit des
 Rundfunkbeitrags zwar grundsätzlich bestätigt, jedoch beanstandet,
 dass Inhaber von Nebenwohnungen den Rundfunkbeitrag doppelt zahlen
 müssen. Die Richter legten fest, dass Betroffene ab dem Tag der
 Urteilsverkündung eine Befreiung für ihre Nebenwohnungen beantragen
 können.
 
 Das nun vorliegende Antragsformular kann elektronisch ausgefüllt
 und ausgedruckt werden und zusammen mit den erforderlichen Nachweisen
 per Post oder Telefax an den Beitragsservice geschickt werden -
 künftig wird auch eine reine Online-Beantragung möglich sein. Als
 Nachweis ist dem Antrag eine Meldebescheinigung beizufügen, aus der
 die melderechtliche Anmeldung der Hauptwohnung und der Nebenwohnungen
 sowie das jeweilige Einzugsdatum hervorgehen.
 
 Für die Befreiung ist es erforderlich, dass sowohl die
 Hauptwohnung als auch die Nebenwohnungen auf den Antragsteller
 angemeldet sind. Die Befreiung gilt nur für den Antragsteller selbst.
 Volljährige Mitbewohner in einer Nebenwohnung sind verpflichtet, sich
 beim Beitragsservice zu melden, damit ihre Beitragspflicht geprüft
 werden kann.
 
 Befreiungsanträge werden der Reihe nach abgearbeitet, zu viel
 gezahlte Beiträge erstattet
 
 Alle Bürgerinnen und Bürger, die bereits einen formlosen Antrag
 auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für ihre Nebenwohnungen
 gestellt haben, wird der Beitragsservice in den kommenden Wochen
 anschreiben, falls noch Angaben oder Nachweise fehlen. Alle Anträge
 werden der Reihe nach abgearbeitet.
 
 Die Befreiung ist grundsätzlich rückwirkend zum 18. Juli 2018
 möglich, sofern die Voraussetzungen dafür vorliegen. Durch eine
 spätere Antragstellung entsteht deshalb niemandem ein Nachteil.
 Eventuell zu viel gezahlte Beiträge werden mit den Beiträgen für die
 Hauptwohnung verrechnet oder zurückerstattet.
 
 Das Antragsformular und weitere Informationen zum Thema
 Beitragsbefreiung für Nebenwohnungen finden sich auf
 rundfunkbeitrag.de (direkt per Klick auf den Button auf der
 Startseite oder per Eingabe des Webcodes BF08 in die Suchmaske).
 
 Über den Beitragsservice
 
 Der Beitragsservice mit Sitz in Köln ist eine nicht rechtsfähige
 Verwaltungsgemeinschaft von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Er ging
 2013 aus der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen
 Rundfunkanstalten (GEZ) hervor, die 1973 gegründet wurde und bis Ende
 2012 für den Einzug der Rundfunkgebühr zuständig war. Die
 Hauptaufgaben des Beitragsservice sind der Einzug des
 Rundfunkbeitrags und die Verwaltung der rund 45 Mio. privaten und
 nicht privaten Beitragskonten. Mehr Informationen unter
 rundfunkbeitrag.de.
 
 
 
 Pressekontakt:
 Christian Greuel
 ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
 Kommunikation
 E-Mail: presse@rundfunkbeitrag.de
 
 Original-Content von: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, übermittelt durch news aktuell
 
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