| | | Geschrieben am 15-08-2018 Hitzewelle verstärkt die Unfallgefahr - Stiftung Gesundheitswissen informiert zu Erste Hilfe
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 Berlin (ots) - Mit der andauernden Hitzewelle steigt auch die
 Unfallgefahr. Dehydrierung, Hitzschläge und eine starke Belastung des
 Kreislaufes - die Gründe sind vielfältig. So waren Unfälle, akute
 Herzerkrankungen und Schlaganfälle auch die häufigsten
 Alarmierungsgründe für einen Luftrettungseinsatz im ersten Halbjahr
 2018, wie eine aktuelle Statistik der Deutschen Rettungsflugwacht
 zeigt. Schnelle Hilfe ist dabei das A und O. Die Stiftung
 Gesundheitswissen gibt daher Tipps, wie man helfen kann, Leben zu
 retten.
 
 1. Jede Sekunde zählt
 
 Ob in der Freizeit, am Arbeitsplatz oder im Straßenverkehr - wenn
 Menschen in Not geraten, ist schnelle Hilfe oft lebenswichtig. Etwa
 bei einem Herzstillstand: Ohne Reanimation sinkt nach Angaben der
 Stiftung Anästhesiologie die Überlebenschance pro Minute um ca. zehn
 Prozent. Bereits nach fünf Minuten ist es unwahrscheinlich, dass der
 Betroffene überlebt.
 
 Selbst wenn im Ernstfall umgehend ein Notruf erfolgt, bis die
 Rettungskräfte eintreffen und eingreifen, vergeht meist wertvolle
 Zeit. Auch einfache Maßnahmen können lebensrettend sein. Daher sollte
 man zügig mit den Erste-Hilfe-Maßnahmen beginnen, die eigene
 Sicherheit dabei aber nicht vergessen.
 
 Notfall - die wichtigsten Schritte im Überblick
 - Notfallort sichern: Gefahren für sich und andere ausschließen
 - Notruf absetzen
 - Erste-Hilfe-Maßnahmen einleiten
 
 2. Gefahren für sich und andere ausschließen
 
 Wer im Notfall unüberlegt handelt, bringt möglicherweise sich und
 andere in Gefahr. Schlimmstenfalls entsteht zusätzlicher Schaden.
 Darum beginnt Erste Hilfe nicht mit Wiederbelebungs-Maßnahmen,
 sondern mit der eigenen Sicherheit. Sie erkennen einen Notfall?
 Bewahren Sie Ruhe und verschaffen sich einen Überblick: Was ist
 geschehen und welche Gefahren drohen? Der Selbstschutz hat Priorität.
 Nähern Sie sich Betroffenen erst, wenn es Ihnen gefahrlos möglich
 ist. So gilt zum Beispiel bei einem Verkehrsunfall mit Verunglückten:
 Sichern und kennzeichnen Sie zunächst die Unfallstelle, warnen Sie
 andere Verkehrsteilnehmer, damit keine Folgeunfälle passieren.
 
 3. Einen Notruf absetzen
 
 Unter der europaweiten Notrufnummer 112 erreichen Sie die
 Rettungsleitstellen. Dort werden die Einsätze koordiniert. Damit die
 Rettungskräfte vorab alle relevanten Informationen erhalten, den
 Umfang der benötigten Maßnahmen einschätzen können und wissen, was
 sie am Unfallort erwartet, beantworten Sie am Telefon folgende
 Fragen:
 
 Wo ist etwas passiert?
 Was ist geschehen? Wie viele Verletzte gibt es?
 Welche Verletzungen liegen vor?
 Wer meldet den Unfall?
 
 Warten Sie anschließend auf Rückfragen. Das Personal der
 Leitstellen ist geschult und wird Sie nicht allein lassen, bis
 Rettungskräfte eintreffen.
 
 4. Erste Hilfe leisten - körperlich und seelisch
 
 Im Notfall ist die Hilfsbereitschaft wichtiger als das Wissen um
 spezielle Hilfsmaßnahmen. Selbstverständlich bewirken Sie mehr mit
 höherer Kompetenz. Doch schon mit einfachen Mitteln können Sie
 feststellen, ob Lebensgefahr besteht und welche Hilfe benötigt wird.
 Der Mitarbeiter bzw. die Mitarbeiterin in der Leitstelle der
 Notrufzentrale wird Ihnen am Telefon mit Instruktionen zur Seite
 stehen.
 
 Ist das Opfer bewusstlos, reagiert also nicht auf lautes
 Ansprechen, atmet aber normal? Dann bringen Sie es in die stabile
 Seitenlage. Damit verhindern Sie, dass Flüssigkeiten wie Blut oder
 Erbrochenes in die Atemwege gelangen, an denen der Betroffene
 ersticken könnte. Überprüfen Sie anschließend regelmäßig die Atmung,
 bis Rettungskräfte eintreffen.
 
 Können Sie hingegen keine oder nur eine unregelmäßige Atmung
 (Schnappatmung) feststellen, deutet das auf einen Herzstillstand hin.
 Ein Versagen der Pumpfunktion des Herzens führt unbehandelt
 unweigerlich auch zum Kreislaufstillstand. Es wird kein Blut mehr
 durch den Körper gepumpt - das Opfer schwebt in akuter Lebensgefahr.
 Dieser Zustand ist nur für sehr kurze Zeit umkehrbar. Beginnen Sie
 daher sofort mit den Wiederbelebungsmaßnahmen. Diese umfassen
 Herzdruckmassage und Beatmung. Ungeschulte Laien, die sich keine
 Beatmung zutrauen, können auch helfen, indem sie ausschließlich die
 Herzdruckmassage durchführen.
 
 Beginnen Sie mit der Herzdruckmassage. Die richtige Frequenz liegt
 bei 100- bis 120-mal Drücken pro Minute. Um sie einzuhalten hilft es,
 wenn Sie im Kopf still den Pop-Hit "La Macarena" oder "Stayin' Alive"
 mitsingen. Das hat eine Studie der Europäischen Gesellschaft für
 Anästhesiologie an der Universität Barcelona ergeben. Die
 Herzdruckmassage erfolgt im stetigen Wechsel mit der Beatmung: 30x
 Drücken, 2x Beatmen. In der Praxis zeigt sich aber, dass einige
 Menschen insbesondere bei der Beatmung unsicher sind. Noch einmal:
 Ehe Sie gar nicht helfen, können Sie auch nur die Herzdruckmassage
 durchführen. Beenden Sie die Reanimation erst, wenn Sie eindeutige
 Lebenszeichen feststellen oder Rettungskräfte übernehmen.
 
 Zur Ersten Hilfe gehören auch psychologische Maßnahmen. Personen,
 die nach einem Unfall unverletzt wirken, stehen häufig unter Schock
 und gefährden sich durch unreflektiertes Verhalten womöglich selbst.
 Sie können viel bewirken, indem Sie Betroffene ansprechen und
 beruhigen, sie außerhalb des Gefahrenbereichs bringen und ihren
 Zustand überwachen bis professionelle Helfer vor Ort sind.
 
 5. Fähigkeiten regelmäßig auffrischen
 
 Ein Notfall kann jederzeit eintreten. Wer darauf vorbereitet ist,
 kann wirksam helfen. Doch viele Menschen in Deutschland besitzen nur
 lückenhafte Erste-Hilfe-Kenntnisse. In einer repräsentativen Umfrage
 im Auftrag der Asklepios Kliniken schätzte weniger als jeder Vierte
 (23 Prozent) seine Fähigkeiten als "gut" ein. Bei der Hälfte der
 Befragten lag der letzte Kurs mindestens zehn Jahre zurück. Falls
 dies auch auf Sie zutrifft und Sie Ihre Kenntnisse erweitern oder
 auffrischen möchten: Rettungsdienste wie das Deutsche Rote Kreuz, die
 Johanniter oder der Malteser Hilfsdienst bieten regelmäßig Kurse an
 und empfehlen, diese alle zwei bis drei Jahre zu wiederholen.
 
 Wichtige Rechtsfragen zur Ersthilfe
 
 Muss ich helfen?
 
 Ja. Wer im Notfall keine Hilfe leistet, obwohl es erforderlich und
 gefahrlos möglich wäre, macht sich laut §323c Strafgesetzbuch wegen
 unterlassener Hilfeleistung strafbar. Es drohen Geld- und sogar
 Freiheitsstrafen. Allerdings: Falls sich Laien für die Hilfeleistung
 in erhebliche Gefahr begeben müssten, ist die Pflicht zu helfen mit
 dem Absetzen eines Notrufs erfüllt.
 
 Drohen mir bei Fehlern rechtliche Konsequenzen?
 
 Wer Erste Hilfe leistet und dabei nicht grob fahrlässig handelt
 oder Betroffene vorsätzlich verletzt, haftet nicht für dadurch
 entstandene Schäden. Ein gerettetes Leben ist wichtiger als eine
 gebrochene Rippe, zerschnittene Kleidung oder eine eingeschlagene
 Scheibe. Deshalb werden Ersthelfer nicht für Verletzungen oder
 Sachschäden haftbar gemacht, die durch Hilfeleistung entstehen.
 
 Wer haftet, wenn mir etwas passiert?
 
 Ersthelfer, denen durch die Hilfeleistung Eigenschaden entsteht,
 haben Anspruch auf Schadensersatz. Unvermeidbare Sachschäden, z.B.
 Schäden an der Kleidung infolge der Ersten-Hilfe-Leistung, können bei
 der Haftpflichtversicherung des Verunglückten geltend gemacht werden.
 Bei körperlichen Schäden des Ersthelfers, die durch die
 Erste-Hilfe-Maßnahmen verursacht werden, ist die gesetzliche
 Unfallversicherung zuständig. Ansprechpartner sind in aller Regel die
 Unfallkassen der Bundesländer. Bei Arbeits- oder Wegeunfällen kann
 dies auch der Unfallversicherungsträger des Arbeitgebers sein.
 
 Wo kann ich mich zur Rechtslage erkundigen?
 
 Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) bietet eine
 Broschüre mit ausführlichen Informationen zu Rechtsfragen bei
 Erster-Hilfe-Leistung durch Ersthelferinnen und Ersthelfer an, die
 auch online heruntergeladen werden kann:
 http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/10852-ehl.pdf
 
 Über die Stiftung Gesundheitswissen:
 
 Die gemeinnützige, operative Stiftung Gesundheitswissen mit Sitz
 in Berlin will die Kompetenz von Menschen in Deutschland im Hinblick
 auf Gesundheit und Prävention stärken und die Informationsasymmetrien
 zwischen Arzt und Patient abbauen. Dazu erstellt sie u.a.
 laienverständliche Gesundheitsinformationen auf Grundlage aktueller
 wissenschaftlicher Erkenntnisse, zeigt Präventionsmöglichkeiten sowie
 Behandlungsalternativen auf und fördert das Gesundheitswissen im
 Allgemeinen. Stifter ist der Verband der Privaten Krankenversicherung
 e.V. Die Stiftung befindet sich noch im Aufbau.
 
 
 
 Pressekontakt:
 Una Großmann
 Leiterin Kommunikation
 
 una.grossmann@stiftung-gesundheitswissen.de
 
 T +49 30 4195492-20
 F +49 30 4195492-99
 
 Original-Content von: Stiftung Gesundheitswissen, übermittelt durch news aktuell
 
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