| | | Geschrieben am 02-08-2018 0,5% Regel auch für E-Bikes und Fahrräder
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 Freiburg (ots) - Radförderung für Alltagsradler und Berufspendler
 ist der einfachste und effektivste Weg, die Innenstädte zu entlasten.
 Beim vorliegenden Gesetzentwurf zur Halbierung der
 Dienstwagenbesteuerung von Elektro- und Hybridfahrzeugen müssen
 Fahrräder und E-Bikes dazugehören.
 
 Ulrich Prediger, Erfinder des Dienstradleasings in Deutschland, zu
 den Plänen der Bundesregierung, die Dienstwagenbesteuerung für
 Elektro- und Hybridautos zu halbieren: "Elektromobilität ist mehr als
 nur Elektroautos. (Elektro-)Fahrräder motivieren Menschen schon heute
 zum Umstieg auf ein nachhaltiges Verkehrsmittel. Daher muss das
 Fahrrad in diese Neuregelung einbezogen werden. Wir hoffen, dass
 Bundestag und Bundesrat die dringend notwendige Ergänzung vornehmen
 und das Dienstfahrrad dem Elektro-Dienstwagen gleichstellen. Wer
 Fahrverbote verhindern will, muss das Fahrrad im Alltag
 voranbringen."
 
 Zum Hintergrund:
 
 Seit dem Jahr 2012 gilt die sogenannte "1 %-Regel" zur
 Dienstfahrzeugbesteuerung auch für Fahrräder. Seitdem ist das
 Dienstfahrrad dem Dienstwagen gleichgestellt. Die jetzt geplante
 Förderung von Elektro- und Hybrid-Dienstwagen stellt wiederum eine
 Ungleichbehandlung dar, obwohl das Fahrrad das sauberste
 Verkehrsmittel ist. 50 % der zurückgelegten Pendlerfahrten und 70 %
 der gesamten PKW-Strecken liegen unter 10 km. Daher bietet
 insbesondere das Elektrofahrrad eine große Chance, um den Verkehr vom
 Auto auf das Fahrrad zu verlagern. Die vom Bundesumweltministerium
 geförderte Studie "Pedelection" bestätigt: Nach Erwerb eines
 Elektrofahrrades legen Arbeitnehmer im Schnitt 62% der Kilometer
 ihres Arbeitsweges, die sie zuvor komplett mit dem Auto fuhren, mit
 dem Fahrrad zurück (http://ots.de/jVlrlj). Beim Elektroauto gibt es
 lange, zum Teil mehrjährige Liefer- und Wartezeiten, was ein Grund
 dafür ist, dass die Kaufprämie für Elektro- und Hybridautos nicht
 ausgeschöpft wird. Fahrräder und Elektrofahrräder sind hingegen
 sofort verfügbar und können schnell zu einer Schadstoffentlastung
 beitragen.
 
 Auch wenn die Verkaufszahlen von Elektro- und Dienstfahrrädern
 kontinuierlich steigen, ist die Fahrradbranche im Vergleich zur
 Automobilindustrie noch relativ klein. Einem Bestand von fast fünf
 Millionen betrieblich genutzten Autos stehen aktuell ca. 250.000
 Dienstfahrräder gegenüber. Im Gegensatz zum Auto ist der Anteil der
 neu verkauften Fahrräder sogar rückläufig. Auch der Radverkehrsanteil
 ist in den vergangenen 15 Jahren nur marginal gestiegen - von 9 % im
 Jahre 2002 auf nur 11 % im Jahr 2017 (http://ots.de/njluSO).
 
 Zudem wird das Auto bereits heute umfassend gefördert, z.B. in
 Form einer Kaufprämie für Elektro- und Hybridautos, für die 600
 Millionen Euro zur Verfügung stehen. In dem aktuellen Gesetzentwurf
 der Bundesregierung sind fast 2 Milliarden Euro zusätzlich für die
 Förderung von Elektro- und Hybrid-Dienstwagen eingeplant. Nach
 Berechnungen von JobRad würde eine Ausweitung der Förderung auf das
 Fahrrad rund 50 Millionen Euro für die Jahre 2019-2021 kosten.
 
 Angesichts der bereits bestehenden hohen Fördersummen für Elektro-
 und Hybridautos auf der einen und der schnellen Effekte des Fahrrads
 für Luftreinhaltung und Klimaschutz auf der anderen Seite fordern
 wir, dass das Fahrrad bei dieser Neuregelung gleichbehandelt wird.
 
 Weitere Presseinformationen und Bilder zu JobRad finden Sie unter:
 www.jobrad.org/presse
 
 
 
 Pressekontakt:
 nina.hartmann@jobrad.org
 annette.treu@jobrad.org
 
 Original-Content von: Jobrad / Leaserad GmbH, übermittelt durch news aktuell
 
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