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Faktencheck: Was deutschen Autofahrern im Ausland schon mal passiert ist

Geschrieben am 02-08-2018

Saarbrücken (ots) - Knapp jeder fünfte deutsche Auslandsautofahrer
(19 Prozent) hat schon einmal eine Geldstrafe aufgrund eines
Verkehrsdelikts erhalten, so das Ergebnis einer forsa-Umfrage im
Auftrag von CosmosDirekt. (1)

- Jeweils 8 Prozent hatten im Ausland schon einmal einen Schaden
am Auto ohne bekannten Verursacher sowie einen Unfall mit
Blechschaden.
- Wie man sich auf die Fahrt im Ausland vorbereitet und was bei
einem Unfall zu beachten ist, erklärt CosmosDirekt, der
Direktversicherer der Generali in Deutschland.

Die Koffer sind gepackt, die Unterkunft ist gebucht, und die
Vorfreude kennt keine Grenzen - der Sommer ist die perfekte Zeit zum
Verreisen. Wenn unterwegs allerdings ein Unfall oder Verkehrsdelikt
dazwischenkommt, kann das die Urlaubsstimmung trüben. Was Autofahrer
bei Unfällen, Kfz-Schäden oder Knöllchen im Ausland grundsätzlich
beachten sollten, erklärt CosmosDirekt-Versicherungsexperte Frank
Bärnhof.

VERKEHRSDELIKTE IM AUSLAND

Autofahren im Ausland kann eine Herausforderung sein.
Landesspezifische  Besonderheiten und Verkehrsregeln fernab der
Heimat können selbst geübte Autofahrer aus der Ruhe bringen. Grund
genug, sich vor der Reise mit den wichtigsten Verkehrsvorschriften
vertraut zu machen. Doch knapp jeder fünfte Urlauber (19 Prozent) tut
dies bei der Vorbereitung auf die Fahrt selten, 4 Prozent sogar nie.
Bei Verstößen drohen mitunter hohe Bußgelder - so mussten bereits 19
Prozent der deutschen Auslandsautofahrer für ein Verkehrsdelikt im
Ausland eine Geldstrafe zahlen, bei 2 Prozent wurde das Auto gar
beschlagnahmt beziehungsweise mit der Parkkralle festgesetzt. Frank
Bärnhof: "Autofahrer sollten sich möglichst vor Antritt der Reise
umfassend über geltende Verkehrsregeln auf der Reiseroute informieren
- nicht nur wegen der drohenden Bußgelder bei Verstößen sondern vor
allem wegen der eigenen und der Sicherheit anderer
Verkehrsteilnehmer."

UNFÄLLE UND KFZ-SCHÄDEN IM AUSLAND

Fremde Länder erkunden und dabei das Tempo selbst bestimmen: Laut
forsa-Umfrage waren 85 Prozent der deutschen Autofahrer schon einmal
mit dem Auto im Ausland unterwegs. Doch auch in der Urlaubsidylle
bleiben Unglücksfälle nicht aus. So hatten bereits 8 Prozent der
befragten Auslandsautofahrer einen Unfall mit Blechschaden und 1
Prozent einen Unfall mit Personenschaden. Frank Bärnhof: "Nach einem
Autounfall muss zuerst die Unfallstelle gesichert werden, dann folgt
wenn nötig eine Erste Hilfe bei eventuell Verletzten und das Rufen
des Rettungsdienstes. Der nächste Schritt ist die Dokumentation von
Unfallort, Unfallbeteiligten und beteiligten Fahrzeugen mit Fotos und
Notizen - wenn vorhanden, hilft hierbei auch ein Europäischer
Unfallbericht." Die Dokumentation erleichtert die nachfolgende
Schadenregulierung. "Außerdem sollte im Schadensfall umgehend die
eigene Versicherung informiert werden - auch wenn man glaubt, nicht
Schuld zu sein. Sie kann bei weiteren Fragen unterstützen",
sagt Frank Bärnhof.

8 Prozent der Befragten hatten im Ausland schon einmal einen
Schaden am Auto ohne bekannten Verursacher. "In solchen Fällen bleibt
der Besitzer des Wagens selbst auf den Kosten sitzen - es sei denn,
er hat eine Vollkaskoversicherung", sagt Frank Bärnhof. "Doch gerade
bei kleinen Schäden sollte geprüft werden, ob es sich lohnt, die
Versicherung in Anspruch zu nehmen. Wenn sich der Beitrag dadurch
erhöht, kann es günstiger sein, die Werkstattkosten selbst zu
tragen." Der Kfz-Versicherer unterstützt auch bei der Klärung dieser
Frage.

Auch Vandalismus an Fahrzeugen kommt im Ausland vor, so hatten 3
Prozent dadurch schon einmal einen Schaden. Was hierbei zu beachten
ist, erklärt der Experte: "Vorsätzliche Sachbeschädigung sollte auch
im Ausland der Polizei gemeldet werden, dies kann die nachfolgende
Schadenregulierung erleichtern", rät Frank Bärnhof. Je nach Art des
Schadens fallen für die Reparatur teils hohe Kosten an. Bleibt der
Täter jedoch unerkannt, muss der Autobesitzer diese selbst tragen.
Eine Vollkaskoversicherung leistet bei Blech- oder Lackschäden
Schadenersatz. Einige Angebote enthalten sogar einen sogenannten
"Rabattschutz", der verhindert, dass der Versicherungsbeitrag infolge
eines Schadens im nächsten Jahr ansteigt. Dieser Rabattschutz sollte
für die Kfz-Haftpflicht- und am besten auch für die
Vollkaskoversicherung gelten. Opfer von Vandalismus sollten immer den
Versicherer informieren.

DIEBSTAHL IM AUSLAND

Kurz beim Aussichtspunkt angehalten, um ein Foto zu machen und
schon sind Portemonnaie und Smartphone aus dem Auto gestohlen? 6
Prozent der deutschen Auslandsautofahrer wurden laut forsa-Umfrage
schon einmal Wertgegenstände aus dem Auto gestohlen. Der Experte rät
daher: "Am besten lässt man keine Wertsachen im Fahrzeug liegen. Das
sollte schon vor der Reise bedacht werden. Diese sollte man immer
mitnehmen und sicher verwahren", so Frank Bärnhof. Denn über die
Hausratversicherung ist der Diebstahl von Wertsachen aus dem Auto in
der Regel nicht mitversichert.

(1) Repräsentative Trendumfrage "Sommerreisezeit 2018" des
Meinungsforschungsinstituts forsa im Auftrag von CosmosDirekt. Im
April und Mai 2018 wurden in Deutschland 1.510 Bundesbürger ab 18
Jahren befragt, darunter 1.120 Sommerurlauber und 743 Autourlauber.

Bei Übernahme des Originaltextes im Web bitten wir um
Quellenangabe:
www.cosmosdirekt.de/faktencheck-erlebnisse-als-autofahrer-im-ausland

Weitere Veröffentlichungen zu dieser und zu weiteren Umfragen
finden Sie hier: www.cosmosdirekt.de/presse/veroeffentlichungen



Pressekontakt:
Ihre Ansprechpartner

Sabine Gemballa
Business Partner
CosmosDirekt
Telefon: 0681 966-7560
E-Mail: sabine.gemballa@generali.com

Stefan Göbel
Unternehmenskommunikation
Leiter Externe Kommunikation
Telefon: 089 5121-6100
E-Mail: presse.de@generali.com

Original-Content von: CosmosDirekt, übermittelt durch news aktuell


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