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Niederlage von Schaubühne und Falk Richter ("Fear") in Berufung: Kammergericht Berlin entscheidet in wesentlichen Punkten zugunsten von Publizistin Gabriele Kuby (FOTO)

Geschrieben am 19-07-2018

Berlin (ots) -

Kuby war wegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen und Schmähungen
gerichtlich gegen das Theater und seinen Regisseur vorgegangen

Die bekannte Publizistin und Soziologin Gabriele Kuby (Buch "Die
globale sexuelle Revolution - Zerstörung der Freiheit im Namen der
Freiheit") setzte sich am gestrigen Mittwoch nach insgesamt
eineinhalb Jahren Rechtsstreit in einer Berufungsverhandlung vor dem
Berliner Kammergericht in entscheidenden Punkten gegen die Berliner
Schaubühne und Regisseur Falk Richter durch. Der Senat erkannte in
dem von Oktober 2015 bis Mai 2017 an dem Theater aufgeführten Stück
"Fear" besonders schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzungen und
Schmähungen zu Lasten der Klägerin. Kuby war dort neben anderen
Intellektuellen als "Untote" und "Zombie" beschimpft worden, als
"Wiedergänger aus der Vergangenheit", behaftet mit einer Rhetorik und
einem Vokabular "aus Zeiten des Nationalsozialismus". Zudem wurde ihr
dort unterstellt, "gegen Juden zu hetzen" und nach einem totalitären
Staat sowie nach "Faschisten und Faschistinnen" zu rufen. Hierfür
waren ihr im Stück manipulierte und sinnentstellte Zitate in den Mund
gelegt und mit ihrer eigenen Stimme dem Publikum präsentiert worden.
Kuby und die Kanzlei Rechtsanwälte Steinhöfel mahnten daraufhin die
Persönlichkeitsrechtsverletzungen ab. Nachdem die Schaubühne und Falk
Richter die Abgabe einer Unterlassungserklärung verweigert hatten,
klagte Kuby vor dem Landgericht Berlin, unterlag in erster Instanz
und ging dann in Berufung. Mit Erfolg.

So wurde den Beklagten mit gestrigem Urteil u.a. verboten,
folgende Äußerung wiederzugeben: "Ich bin Gabriele Kuby... und hetze
gegen Juden." Der anwesende und mitverklagte Regisseur Richter musste
sich vom Vorsitzenden Richter erläutern lassen, dass es sich dabei um
eine vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte in besonderem Maße
"schwerwiegende Schmähung" handele, für die es "keine Grundlage"
gebe. Auch weitere Verunglimpfungen, wonach Frau Kuby ein
"vertrocknetes Stück Holz... eine verknitterte, ausgetrocknete,
düstere Seele" sei, wurden als schwerwiegende Schmähung verboten.
Ebenso die manipulierten Sätze, wonach Frau Kuby nach einem
totalitären Staat oder nach "Faschistinnen und Faschisten", rufe,
dürfen, soweit das Urteil rechtskräftig wird, bei Vermeidung von
Ordnungsgeld bis EUR 250.000 oder Ordnungshaft von Richter und der
Schaubühne nicht wiederholt werden. Der Senat hat die Revision nicht
zugelassen, die Beklagten können Nichtzulassungsbeschwerde einlegen.

"Demokratie lebt von freier Rede und künstlerischer Freiheit",
sagt Kuby. "Bedauerlicherweise haben Regisseur Falk Richter und die
Schaubühne diese Freiheit missbraucht, um politisch Andersdenkende zu
diffamieren und gesellschaftlich zu zerstören. Dem hat ein deutsches
Gericht nun einen Riegel vorgeschoben."

Über Gabriele Kuby

Gabriele Kuby hat in Berlin und Konstanz Soziologie studiert und
mit dem Magisterexamen abgeschlossen. Als Publizistin und
internationale Vortragsrednerin (USA, Asien, Australien/Neuseeland,
Südamerika) zeigt Kuby die Sackgassen der modernen Gesellschaft auf
und den Ausweg durch eine Neubesinnung auf christliche Werte. Der
emeritierte Papst Benedikt XVI. nennt sie "eine tapfere Kämpferin
gegen Ideologien, die letztlich auf eine Zerstörung des Menschen
hinauslaufen." Kuby hat 14 Bücher veröffentlicht. Ihr Standardwerk
"Die globale sexuelle Revolution - Zerstörung der Freiheit im Namen
der Freiheit" wurde bisher in vierzehn Sprachen übersetzt. Mehr
unter www.gabriele-kuby.de



Pressekontakt:
Petra Rulsch PR
Strategische Kommunikation +
c/o Hogarth Worldwide GmbH
Große Bleichen 34
20354 Hamburg
Mobil: +49 160 944 944 23
Tel.: +49 40 4321 88 93
E-Mail: pr@petra-rulsch.com
www.petra-rulsch.com

Original-Content von: Gabriele Kuby, Publizistin, übermittelt durch news aktuell


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