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VW Skandal - Sensation: Oberlandesgerichte Karlsruhe und Oldenburg wollen VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilen

Geschrieben am 11-07-2018

Lahr (ots) - Im VW Abgasskandal sind zwischenzeitlich massenhaft
Urteile zulasten Volkswagen AG und der Händler ergangen. Erste
Oberlandesgerichte haben auch hinsichtlich der Händler entschieden.
Soweit ersichtlich hat jedoch bisher kein Oberlandesgericht zulasten
der Volkswagen AG selbst entschieden bzw. dahingehend Hinweise
erteilt. Nunmehr haben sich das Oberlandesgericht Oldenburg und das
Oberlandesgericht Karlsruhe erstmals im Rahmen von Hinweisen in
Berufungsverfahren positioniert.

In einem Hinweis des Oberlandesgerichts Oldenburg in dem Verfahren
2 U 9/18 hat das Oberlandesgericht Oldenburg am 19.06.2018 den
folgenden Hinweis erteilt:

"(...) weist der Senat in Vorbereitung auf die anstehende
mündliche Verhandlung noch darauf hin, dass der Senat bei derzeitiger
Würdigung des Sach-und Streitstandes davon ausgeht, dass das
Landgericht die tatbestandlichen Voraussetzungen des §§ 826 BGB zu
Recht bejaht hat."

Das Oberlandesgericht Oldenburg will damit offensichtlich
mitteilen, dass das erstinstanzliche Urteil eines Landgerichts
Bestand hat, mit dem die Volkswagen AG wegen vorsätzlich
sittenwidriger Schädigung verurteilt wurde. Es wäre, soweit
ersichtlich, das erste Urteil eines Oberlandesgerichts gegen VW
direkt wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung.

Auch das Oberlandesgericht Karlsruhe hat sich in dem Verfahren 13
U 17/18 in einem Hinweis vom 06.07.2018 positioniert. Gegenstand des
von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
geführten Verfahrens war ein Urteil des Landgerichts Offenburg, 6 U
119/16.das Landgericht Offenburg hat als eines der ersten
Landgerichte die Volkswagen AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger
Schädigung zum Schadensersatz verurteilt. Die Volkswagen AG legte
gegen dieses Urteil Berufung ein. Das Oberlandesgericht Karlsruhe
erteilte nunmehr erste Hinweise, die wie folgt lauten:

"Nach vorläufiger Rechtsauffassung des Senats spricht auch
deutlich mehr für eine Haftung der VW AG auf Schadensersatz nach §
826 BGB als dagegen. Ob die Haftung auch über § 831 BGB begründet
werden kann, was nach dem Bußgeldbescheid der Staatsanwaltschaft
Braunschweig durchaus im Raum steht, hängt vom Parteivortrag in den
jeweiligen Verfahren ab."

Das Oberlandesgericht Karlsruhe möchte damit offensichtlich
mitteilen, dass es sehr gute Erfolgsaussichten für Klagen gegen die
Volkswagen AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß §
826 BGB sieht. Außerdem sind Ansprüche gegen VW aus einer Haftung für
Mitarbeiter wahrscheinlich, weil VW einen Bußgeldbescheid der
Staatsanwaltschaft Braunschweig akzeptierte. Außerdem sieht das
Oberlandesgericht Karlsruhe sehr gute Erfolgsaussichten hinsichtlich
der Rücktrittsklagen bei Händlern.

Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll, der das Verfahren vor dem
Oberlandesgericht Karlsruhe federführend führt, teilt dazu mit: "Es
sind erste sensationelle Hinweise von Oberlandesgerichten. Wir haben
von Anfang an die Schadensersatzansprüche mit einer vorsätzlichen
sittenwidrigen Schädigung begründet. Nunmehr sind auch die ersten
Oberlandesgerichte auf unserer Linie und werden voraussichtlich die
Volkswagen AG zum Schadensersatz verurteilen. Die Chancen für die
Geschädigten sind damit exorbitant gestiegen. Geschädigte sollten
jetzt dringend vor Ende 2018 handeln, bevor die Ansprüche
möglicherweise verjähren."

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
handelt es sich mit 5 Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht um
eine der führenden Kanzleien im VW Abgasskandal und im Bank- und
Kapitalmarktrecht. Die Kanzlei führt mehr als 100 Gerichtsverfahren
gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten.
Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 3.000
Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als
5.500 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit. In dem
renommierten JUVE Handbuch 2017/2018 wird die Kanzlei in der Rubrik
Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche
Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich
Kapitalanlageprozesse (Anleger).



Pressekontakt:
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
kanzlei@dr-stoll-kollegen.de
https://www.dr-stoll-kollegen.de/

Original-Content von: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, übermittelt durch news aktuell


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