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NABU: Gericht muss Baustopp von Nord Stream 2 verfügen / Miller: Zerstörung sensibler Ostseeschutzgebiete abwenden

Geschrieben am 11-05-2018

Berlin/Greifswald (ots) - Der Bau der umstrittenen Gaspipeline
Nord Stream 2 hat trotz der Anfang Februar vom NABU am
Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald eingereichten Klage begonnen.
Vor wenigen Tagen wurde bekannt, dass die Arbeiten am Anlandepunkt
Lubmin intensiviert werden. Ab 15. Mai sollen auch in der Ostsee
Tatsachen geschaffen werden und die Baggerarbeiten beginnen. Vor
diesem Hintergrund hat der NABU am heutigen Freitag eine gerichtliche
Zwischenverfügung beim OVG beantragt, sozusagen einen Eilantrag im
Eilverfahren. NABU Bundesgeschäftsführer Leif Miller:

"Nord Stream 2 setzt den Pipelinebau stur um und tritt damit den
Meeres- und Klimaschutz, aber auch das Klagerecht von
Naturschutzverbänden mit Füßen. Mit dem jetzt eingereichten Antrag
wollen wir verhindern, dass Ostseeschutzgebiete schon irreparabel
zerstört werden, bevor ein Gericht überhaupt die Kritikpunkte des
NABU an der Genehmigung prüfen kann. Wir fordern einen sofortigen
Baustopp."

Am 2. Februar hatte der NABU, unterstützt vom WWF Deutschland,
Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss des Bergamtes Stralsund
eingereicht. Die Naturschützer warnen vor erheblichen negativen
Auswirkungen des Pipelinebaus auf streng geschützte Arten wie
Schweinswale, Flussneunaugen und Meeresenten sowie seltene
Lebensräume wie Mergelriffe und Großalgenbestände. Außerdem werden
Verfahrensfehler angemahnt.

Kim Detloff, NABU-Leiter Meeresschutz: "Diese massiven
Umweltschäden lassen sich nicht mit dem zweifelhaften Bedarf einer
zusätzlichen Gaspipeline rechtfertigen und laufen den von Deutschland
und Europa unterzeichneten Klimaschutzzielen zuwider. Wir hoffen auf
eine unabhängige und schnelle Entscheidung des zuständigen Gerichts.
Gleichzeitig fordern wir die Bundesregierung auf, sich von diesem
fragwürdigen Projekt zu distanzieren. Bundeswirtschaftsminister
Altmaier hätte dazu auf seiner bevorstehenden Russlandreise
Gelegenheit."

Seit Ende März liegen alle deutschen Teilgenehmigungen für Nord
Stream 2 vor, ab dem 15. Mai könnte mit dem Bau des 80 Kilometer
langen Abschnitts in der deutschen Ostsee begonnen werden. Während
vor Mecklenburg-Vorpommerns Küste die Ostsee zerstört wird, fehlen
entsprechende Genehmigungen aus Russland, Schweden und Dänemark. Die
Dänen haben sogar ihre Umweltgesetzgebung angepasst, um die Pipeline
in den eigenen Küstengewässern zu verhindern. Und auch die
Genehmigungen für die landseitige Verbindungspipeline EUGAL fehlen.
Hier hat das Beteiligungsverfahren in Mecklenburg-Vorpommern,
Brandenburg und Sachsen gerade erst begonnen. EUGAL schneidet auf 500
Kilometern etwa zwei Dutzend Natura-2000-Gebiete.

Mehr Informationen auf: www.stopptnordstream2.de



Pressekontakt:
Dr. Kim Detloff, NABU-Leiter Meeresschutz, Mobil +49 (0)152.09202205,
E-Mail: Kim.Detloff@NABU.de

NABU-Pressestelle
Kathrin Klinkusch | Iris Barthel | Britta Hennigs | Nicole Flöper |
Silvia Teich Tel. +49 (0)30.28 49 84-1510 | -1952 | -1722 | -1958 |
-1588
Fax: +49 (0)30.28 49 84-2000 | E-Mail: presse@NABU.de

Original-Content von: NABU, übermittelt durch news aktuell


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