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ZDF-Programmhinweis

Geschrieben am 07-05-2018

Mainz (ots) -
Dienstag, 8. März 2018, 5.30 Uhr

ZDF-Morgenmagazin
Moderation: Wolf-Christian Ulrich (5.30 bis 7.00 Uhr);
Dunja Hayali, Mitri Sirin (7.00 bis 9.00 Uhr)

Live aus Suhl: Moma vor Ort - Zum Thema Überalterung
Gast: Bodo Ramelow, Die Linke, Ministerpräsident Thüringen
Polizeiliche Kriminalstatistik - Weniger Kriminalität
Live: Barbara Schöneberger, zum Album "Eine Frau gibt Auskunft"



Dienstag, 8. Mai 2018, 9.05 Uhr

Volle Kanne - Service täglich
Moderation: Ingo Nommsen

Gäste: Tahnee Schaffarczyk, Comedian
Alain Frei, Comedian
Maxi Gstettenbauer, Comedian

Umbau der Stromnetze - Auch die Kommunen müssen handeln
Morbus Sudeck - Eine seltene Schmerzkrankheit
Nena auf Tournee - Bericht vom Konzert in Düsseldorf



Dienstag, 8. Mai 2018, 12.10 Uhr

drehscheibe
Moderation: Babette von Kienlin

1000 herrenlose Pakete suchen Bieter - Pakete unterm Hammer
Expedition Deutschland: Güsten - Leidenschaft für Modelleisenbahn
Gartenretter - Teil 5 - Das große Finale im Gutshofgarten



Dienstag, 8. Mai 2018, 17.10 Uhr

hallo deutschland
Moderation: Andrea Ballschuh

Straßensperrung wegen Schmetterling? - Droht Holzminden ein
Verkehrschaos?



Dienstag, 8. Mai 2018, 17.45 Uhr

Leute heute
Moderation: Karen Webb

Jessica Schwarz in Los Angeles - Premiere von "You Are Wanted"
Superheld Robert Downey Jr. - Erfolgreich als "Iron Man"
Nena startet ihre Tour - 35 Jahre auf der Bühne



Dienstag, 8. Mai 2018, 21.00 Uhr

Frontal 21
Moderation: Ilka Brecht

Allein gegen Konzerne - Koalition bremst Verbraucherschutz

Unternehmen, die Verbraucherrecht brechen, haben in Deutschland wenig
zu befürchten. Sie können ihre so erzielten Gewinne meist behalten,
denn die wenigsten Verbraucher klagen - im Dieselskandal etwa nur ein
Prozent der betroffenen Fahrzeughalter. Grund sind vor allem hohe
Prozesskosten, die selbst dann drohen, wenn es nur um ein paar Euro
geht.

Das soll sich nun ändern. Die Bundesregierung wird die
Musterfeststellungsklage auf den Weg bringen. Nach dem Modell können
Verbände für Verbraucher klagen: Die Verbraucher müssen sich dazu für
zehn Euro in ein Register eintragen und profitieren dann von der
Klage. Betroffene setzen große Hoffnungen in diese Möglichkeit. Doch
bei näherem Hinsehen erweist sich die Musterfeststellungsklage als
schwaches Instrument. Verbraucher hätten zu wenig Mitspracherecht, so
die Professorin Caroline Meller-Hannich von der
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Die Expertin für
kollektiven Rechtsschutz hält die Ausgestaltung sogar für
verfassungswidrig.

"Frontal 21" geht der Frage nach, ob die Musterfeststellungsklage
eine Wende im Verbraucherschutz bringt.


Das Geschäft mit dem Durst - Wem gehört das Wasser?

Das Wasser wird knapp in Vittel. Nur wenige Flaschen des berühmten
französischen Mineralwassers sollen die Einwohner des
Vogesenstädtchens am Brunnen abzapfen. Quellen und große Teile des
Landes rund um den ostfranzösischen Kurort gehören seit vielen Jahren
dem Schweizer Nahrungsmittelkonzern Nestlé. Der verkauft das kostbare
Nass millionenfach in Plastikflachen - auch in Deutschland. Doch weil
davon zu viel entnommen wird, sinkt der Grundwasserspiegel um 30
Zentimeter pro Jahr.

Politiker der Region und Manager von Nestlé denken jetzt über eine
Pipeline nach, die für die Einwohner Wasser von außerhalb nach Vittel
transportieren soll. Viele Bürger fragen sich nun, warum sie für
Wasser von auswärts bezahlen sollen, nur damit der Konzern weiterhin
gutes Geld verdient.

"Frontal 21" zeigt, wie der Nestlé-Konzern für das Geschäft mit dem
Durst einer kleinen Gemeinde in Frankreich das Wasser abpumpt.


Billiglöhne für Gefangene - Arbeiten im Knast

In Deutschland gibt es rund 64.000 Gefangene in
Justizvollzugsanstalten (JVA) - die meisten von ihnen sind
verpflichtet zu arbeiten. Eigentlich soll das der Resozialisierung
dienen, aber inzwischen ist die Arbeit von Gefangenen vor allem ein
gutes Geschäft: Zum einen profitieren Unternehmen, weil sie
kostenoptimierend produzieren können, zum andern verdient daran auch
der Staat. Nach "Frontal 21"-Recherchen erwirtschafteten die
Bundesländer allein 2017 insgesamt rund 168 Millionen Euro mit der
Arbeit von Gefangenen.

Doch während Wirtschaft und Staat profitieren, sind die Gefangenen
doppelt gestraft: Ihr Lohn für teils hochqualifizierte Arbeit beträgt
im Schnitt nur ein bis drei Euro am Tag. Doch noch viel härter trifft
sie, dass nichts in die Rentenkasse eingezahlt wird, was je nach
Länge der Haftstrafe zu großen Lücken führen kann. Seit Jahrzehnten
versuchen Bund und Länder eine Regelung zu finden, ohne Erfolg. Der
ehemalige JVA-Leiter Thomas Galli sieht das kritisch: "Viele rutschen
in die Altersarmut, und die Wahrscheinlichkeit, wieder straffällig zu
werden, steigt."

"Frontal 21" über das Geschäft mit der billigen Knast-Arbeit.


Bremer Skandal um Asylentscheidungen - BAMF-Mitarbeiter unter Druck
gesetzt

Es geht um Korruption und Tausende Bescheide, die nochmals überprüft
werden müssen. Inzwischen ermittelt die zuständige
Staatsanwaltschaft. Dabei galt die Bremer Außenstelle des Bundesamtes
für Migration und Flüchtlinge (BAMF) lange Zeit als Vorbild, denn
hier wurden Anträge schnell bearbeitet und in kurzer Zeit zahlreiche
Asylentscheidungen getroffen.

"Frontal 21" liegen Belege vor, dass dort auf die Behördenmitarbeiter
offenbar massiv Druck ausgeübt wurde, zügig Bescheide auszustellen.
"Schnell bedeutet aber auch schlechte Qualität." Die Vorgaben, zwei
Entscheidungen pro Tag zu fällen, kritisiert ein BAMF-Insider,
könnten gar nicht eingehalten werden.

Leidtragende dieses Systems sind vor allem die Flüchtlinge, die
häufig vor die Verwaltungsgerichte ziehen, weil ihre Bescheide
fehlerhaft sind. Allein die Bescheide der afghanischen Flüchtlinge
werden zu 60 Prozent wieder aufgehoben. Inzwischen sind die
Verwaltungsgerichte erheblich überlastet. "Jeder Richter hat 455
Fälle auf dem Tisch, vor einigen Jahren hatten wir pro Richter noch
81 Fälle", berichtet etwa Gregor Nocon, Richter am Verwaltungsgericht
Cottbus.

"Frontal 21" über den bislang größten Skandal bei der Vergabe von
Asylanträgen in Deutschland.


Illegale Abschalteinrichtungen - Ausnahmeregelung durch Trickserei

Im Frühjahr 2016 hatte das Bundesverkehrsministerium bei
Fiat-Dieselmotoren eine illegale Abschalteinrichtung festgestellt.
Das wurde für einen bayerischen Reisemobil-Hersteller zum Problem,
denn zu der Zeit verbaute er die für illegal erklärten
Fiat-Dieselmotoren. Der Unternehmer bittet den ehemaligen
CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer um Hilfe, der Alexander Dobrindt
einschaltet - ein Parteifreund und damals Minister im CSU-geführten
Bundesverkehrsministerium. Dobrindt löst das Problem auf einfache
Weise: Die Reisemobile werden behördlich genehmigt - illegale
Abschalteinrichtung inklusive.




Pressekontakt:
ZDF Presse und Information
Telefon: +49-6131-70-12121

Original-Content von: ZDF, übermittelt durch news aktuell


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