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Trauerfall: Was kostet die Bestattung? (FOTO)

Geschrieben am 20-02-2018

Frankfurt (ots) -

Sarg, Blumenschmuck, Trauerfeier - eine Bestattung kann
Hinterbliebene nicht nur emotional, sondern auch finanziell enorm
belasten. Denn eine einfache Standard-Bestattung kostet
durchschnittlich schon 6.000 Euro! Die Deutsche Vermögensberatung AG
(DVAG) klärt darüber auf, wer die Kosten tragen muss und mit welchen
Ausgaben Angehörige rechnen sollten.

Tabuthema Tod

Leider menschlich: Die meisten sprechen nur ungern über den
eigenen Tod, geschweige denn über Bestattungsdetails. Dadurch fällt
es trauernden Hinterbliebenen oft noch schwerer, alles bestmöglich zu
organisieren. Nicht nur, dass diese Aufgabe für die meisten völlig
neu ist, oft kennen sie nicht einmal die Wünsche und Vorstellungen
des Verstorbenen. Dazu kommt der Zeitdruck: Laut Bestattungsgesetz
muss der Leichnam innerhalb von acht Tagen beerdigt werden.

Wie kann ich meine Vorstellungen festhalten?

Angesichts der kurzen Zeit, der anfallenden Kosten und der
seelischen Verfassung der Familienmitglieder können die Wünsche des
Toten oftmals nicht ausreichend berücksichtigt werden. Eine zu
Lebzeiten selbst verfasste Bestattungsverfügung kann diese Situation
erleichtern: Hier kann zum Beispiel erklärt werden, wer sich
möglichst um die Bestattung kümmern, an welchem Ort die Beisetzung
stattfinden oder wie die Grabgestaltung aussehen sollte. Die
aufgewühlten Hinterbliebenen müssen dann nicht auch noch kurzfristig
Entscheidungen treffen.

Wer organisiert und bezahlt die Bestattung?

Gesetzlich vorgesehen ist, dass sich die Angehörigen des
Verstorbenen um die Bestattung kümmern müssen. Gleichzeitig ist
verankert, dass das Vermögen des Verstorbenen für die
Bestattungskosten eingesetzt wird. "Dementsprechend müssen die Erben
diese bezahlen, auch wenn sie mit dem Toten jahrelang keinen Kontakt
mehr hatten. Haben Angehörige nicht geerbt, organisieren aber die
Beisetzung, können sie die Kosten vom rechtmäßigen Erben
zurückverlangen", erklären die Vermögensberater der DVAG. "Sind die
Angehörigen nicht zahlungsfähig, erstattet das zuständige Sozialamt
die Ausgaben." Allerdings sind die Leistungen dieser sogenannten
Sozialbestattung auf das Nötigste begrenzt. Das gilt auch, wenn der
Tote keine nähere Verwandtschaft mehr hatte. Dann muss sich
zusätzlich das Ordnungsamt um die Organisation der Beisetzung
kümmern.

Was kostet die Bestattung?

Eine Bestattung kostet laut Verbraucherinitiative Aeternitas e.V.
durchschnittlich 6.000 Euro - eine Menge Geld, insbesondere wenn der
Tod plötzlich eingetreten ist und die Kosten überraschend anfallen.
"Wer seinen Liebsten eine solche Belastung ersparen möchte, aber auch
nicht jahrelang eine entsprechende Summe dafür zur Seite legen kann
oder will, sollte eine Sterbegeldversicherung abschließen", raten die
Experten der Deutschen Vermögensberatung. Hierbei zahlt derjenige,
der vorsorgt, in der Regel einen monatlichen Beitrag für einen
festgelegten Zeitraum. Im Todesfall erhalten seine Angehörigen dann
die vorher vereinbarte Summe. Menschen ohne Familie stellen so
außerdem sicher, dass sie würdevoll und nach ihren Vorstellungen
bestattet werden und können sich schon zu Lebzeiten einen Bestatter
aussuchen.

Die Kosten für unterschiedliche Bestattungsarten wie Urnen- oder
Erdgrab variieren stark. Zudem gibt es erhebliche Qualitäts- und
dementsprechende Preisunterschiede bei Bestattungsleistungen.
Angefangen mit dem Blumenschmuck über die Ausstattung des Sargs bis
hin zur Art des Grabsteins. Zudem fallen viele Kosten an, mit denen
man im ersten Moment gar nicht rechnet: beispielsweise Porto für
Trauerbriefe, Traueranzeigen, die Aufbewahrung des Leichnams in einer
Kühlzelle, das Totenkleid oder Friedhofs- und Verwaltungskosten.

Welche Kosten fallen an - ein kleiner Überblick

Durchschnittliche Bestattungskosten im Jahr 2017 (Angaben in
Euro):

Urkunden Gebühren
Leichenschau / Totenschein 80
Sterbeurkunde (Original Ausführung) 12
Kremationsleichenschau 60

Friedhofsgebühren Kühlzellen / Aufbahrungsraum (3 Tage) 300
Beisetzungsgebühr 900
Einäscherung samt Aschekapsel 290
Trauerhallennutzung 350
Grabträger (Urne 2, Sarg 4) 200
Grabnutzungsgebühr 2.000
Erdreihengrab / Urnenreihengrab 1.900 / 1.100
Erdwahlgrab / Urnenwahlgrab 2.400 / 1.650
Erdgrab anonym / Urnengrab anonym 1.800 / 900

Steinmetz
Grabmal / Grabstein 3.000
Grabeinfassung 1.600
Aufstellen / Versetzen 600
Transportkosten 50

Florist
Trauerkranz 220
Sargschmuck / Blumenbukett 200

Friedhofsgebühren

Sarg: Kiefer massiv / Edelholz massiv 2.200 / 3.500
Urne: einfach / Edelmetall oder Design 100 / 700
Kissen, Decken, Polster 150
Totenbekleidung 100
Hygienische Versorgung des Verstorbenen 150
Ankleiden und Einbetten 120
Überführung, innerorts 200
Preis je Kilometer 60
Aufbahrung, Trauerhallengestaltung 320 30
Trauerbriefe ohne Porto 100
Formalitäten & Verwaltungskosten 200
Grabkreuz 100

Friedhofsgärtner
Provisorische Grabanlage nach Beisetzung 350
Erste dauerhafte Grabgestaltung 650
Grabpflege pro Jahr 400

Leistungen Dritter
Kirche / Trauerredner 260
Todesanzeige, zweispaltig 450
Musikalische Gestaltung, z.B. Orgelspiel 275
Musik von CD 45
Trauerkaffee - Bewirtung 30 Personen 800

Quelle: todesfall-checkliste.de

Über die Deutsche Vermögensberatung (DVAG)

Mit über 3.400 Direktionen und Geschäftsstellen betreut die
Deutsche Vermögensberatung rund 6 Millionen Kunden zu den Themen
Finanzen, Vorsorge und Absicherung. Die DVAG ist Deutschlands größte
eigenständige Finanzberatung. Sie bietet umfassende und
branchenübergreifende Allfinanzberatung für breite
Bevölkerungskreise, getreu dem Unternehmensleitsatz "Vermögensaufbau
für jeden!" Aktuelle Informationen und Unternehmensnachrichten finden
Sie unter www.dvag.de



Pressekontakt:
Deutsche Vermögensberatung AG
Wilhelm-Leuschner-Straße 24
60329 Frankfurt
T: 069-2384-127
F: 069-2384-867
E: pressemeldung@dvag-presseservice.de
www.dvag.com

Original-Content von: DVAG Deutsche Vermögensberatung AG, übermittelt durch news aktuell


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