Mercedes im Dieselskandal: Klage gegen Daimler AG eingereicht
Geschrieben am 16-02-2018 |
Hamburg (ots) - Auch Mercedes Benz ist in den Dieselskandal
involviert. HAHN Rechtsanwälte hat beim Landgericht Stuttgart 2018
Klage gegen Daimler AG eingereicht. Der Kläger hatte am 27. Januar
2016 einen Mercedes Benz E 220 BlueTEC T als Gebrauchtfahrzeug für
eine Kaufpreis von 35.870,00 Euro erworben. Der Kläger verlangt
nunmehr vom Hersteller Schadensersatz in Höhe von 31.611,65 Euro.
Mitte Juli 2017 ist aufgrund von Durchsuchungen der Staatsanwalt
Stuttgart im Rahmen des eingeleiteten Ermittlungsverfahrens bekannt
geworden, dass in Motoren der Motorenvariante OM 651 (und OM 642)
eine unberechtigte Thermosoftware verbaut wurde. Bei dieser handelt
es sich um eine unzulässige Abgasabschaltung im Sinne der Verordnung
(EG) Nr. 715/2007. Dieselfahrzeuge mit OM 642- und OM 651-Motoren
wurden von Daimler in den Jahren 2008 bis 2016 millionenfach in
Europa und den USA verkauft.
Der Kläger hatte nach einem Fahrzeug gesucht, das den neusten
Stand der Technik aufweist. Der Kundenberater einer Mercedes
Benz-Niederlassung in Hamburg versicherte ihm, dass der Mercedes die
neueste Abgasreinigung EURO 6 aufweise und es zu keinem Fahrverbot
komme könne. Aufgrund der Zusicherungen der Mercedes-Niederlassung
hat der Kläger das Fahrzeug dann erworben. Teil des Kaufvertrages
war ein Garantievertrag mit einer Garantiedauer bis zum 04. Februar
2018. Wegen der unzulässigen Abgasabschaltung weichen die
Stickstoffoxidwerte (NOx) im realen Fahrbetrieb erheblich von den auf
dem Prüfstand gemessenen Werten ab. Die Abschalteinrichtung führt zu
einer Abschaltung außerhalb eines knapp kalkulierten Thermofensters
zwischen 20 bis 35 Grad Celsius.
"Bei den Abschalteinrichtungen von Mercedes bei den Motoren OM 642
und OM 651 handelt es sich um eine unzulässige Schummelsoftware wie
bei VW" sagt der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn von HAHN
Rechtsanwälte. "Der Sachmangel der Fahrzeuge führt dazu, dass Käufer
ihren manipulierten Mercedes Diesel gegen Erstattung des Kaufpreises
bei Anrechnung der gefahrenen Kilometer zurückgeben können. Das ist
deswegen sehr interessant, weil Dieselfahrzeugen in den
bundesdeutschen Innenstädten Fahrverbote drohen und deren Inhaber
diese auf dem Gebrauchtmarkt mittlerweile nur noch mit erheblichen
Abschlägen verkaufen können", so Anwalt Hahn weiter. "Gerade
Dieselfahrzeug-Inhaber mit einer eintrittspflichtigen
Rechtschutzversicherung sollten daher nicht länger zögern, für ihre
Interessen aktiv zu werden", sagt Hahn abschließend. Weiter
Informationen erhalten Sie unter https://wertverlust-diesel.de/.
Zum Kanzleiprofil:
HAHN Rechtsanwälte PartG gehört im Bank- und Kapitalmarktrecht zu
den TOP 5 der bundesweit auf Anlegerseite tätigen Kanzleien. Der
Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter Hahn, M.C.L., ist seit mehr als 30
Jahren, die weiteren Partner, Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann seit
15 Jahren und Rechtsanwalt Lars Murken-Flato seit 10 Jahren
ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Alle Partner
sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Für die Kanzlei
sind zurzeit fünfzehn Anwälte tätig, davon sind insgesamt sechs
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. HAHN Rechtsanwälte
verfügt über Standorte in Hamburg, Bremen und Stuttgart.
Pressekontakt:
Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RA Peter Hahn
Alter Steinweg 1
20459 Hamburg
Fon: +49-40-3615720
Fax: +49-40-361572361
E-Mail:
peter.hahn@hahn-rechtsanwaelte.de
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Original-Content von: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB, übermittelt durch news aktuell
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