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Anno August Jagdfeld versucht durch Strafanzeige das Scheitern seiner Rufmordklage zu verhindern

Geschrieben am 15-02-2018

Dortmund (ots) - Vor dem Landgericht in Dortmund ist heute der
sogenannte "Adlon-Prozess" fortgesetzt worden. Die Anwälte von Anno
August Jagdfeld erhoben den Vorwurf, die SIGNAL IDUNA hätte im
Gerichtsprozess bewusst falsch vorgetragen. Das bestreitet die SIGNAL
IDUNA in aller Schärfe. "Aus unserer Sicht ist der Vorwurf des
Prozessbetruges ein durchsichtiges Manöver der Anwälte von Anno
August Jagdfeld", sagt Edzard Bennmann, der Pressesprecher der SIGNAL
IDUNA. "Den Anwälten von Anno August Jagdfeld ist es in den
Zeugenbefragungen der letzten Tage vor dem Landgericht Dortmund
durchgängig nicht gelungen, ihren Vorwurf eines Rufmordes an Anno
August Jagdfeld durch die SIGNAL IDUNA auch nur im Ansatz zu
erhärten. Vielmehr wurde klar, dass dieser Vorwurf absolut haltlos
ist. Daher wird nun eine Strafanzeige wegen Prozessbetrug
angekündigt, um trotzdem den Druck auf die SIGNAL IDUNA aufrecht zu
erhalten."

Hintergrund ist die Frage, ob die SIGNAL IDUNA Gründerin oder
lediglich Mitglied der Schutzgemeinschaft der Adlon-Anleger war. Die
Schutzgemeinschaft wurde wohl im Mai 2009 gegründet. Bevor die SIGNAL
IDUNA der Schutzgemeinschaft beigetreten ist, waren bereits andere
Anleger des Adlon-Fonds der Schutzgemeinschaft beigetreten. Die
Signal Iduna war damit nicht Gründerin der Schutzgemeinschaft. Diesen
Umstand bestreiten die Kläger und behaupten, die SIGNAL IDUNA habe
hierzu falsch vor dem Landgericht vorgetragen. "Wir sehen auch dieser
Klage mit großer Gelassenheit entgegen", sagt Prof. Dr. Lutz Aderhold
von der Kanzlei Aderhold, die die SIGNAL IDUNA vertritt.



Pressekontakt:
Edzard Bennmann
Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: 0231 / 135-3539
Mobil: 0172 / 2602433
Fax: 0231 / 135-133539
E-Mail: edzard.bennmann@signal-iduna.de

Original-Content von: SIGNAL IDUNA Gruppe, übermittelt durch news aktuell


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