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GKV-Spitzenverband gibt Aufnahme des ReWalk 6.0 Systems in das Hilfsmittelverzeichnis bekannt

Geschrieben am 01-02-2018

GKV-Spitzenverband stellt mit landesweit richtungsweisender
Entscheidung allen berechtigten Versicherten Exoskelett-Geräte zur
Verfügung

Marlborough, Massachusetts und Berlin, Germany (ots/PRNewswire) -
Der GKV-Spitzenverband, die zentrale Interessenvertretung der
gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Deutschland, hat ReWalk
(Nasdaq: RWLK) seine Entscheidung mitgeteilt, das ReWalk Personal 6.0
Exoskelett-System in das deutsche Hilfsmittelverzeichnis gemäß § 139
SGB V aufzunehmen. Die Publikation im Bundesanzeiger folgt in Kürze.
Das Hilfsmittelverzeichnis ist ein umfassendes Verzeichnis aller
medizinischen Hilfsmittel, deren Kosten grundsätzlich von den
gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) übernommen werden können.
Aufgrund dieser Entscheidung umfasst die Leistungspflicht in Kürze
auch ReWalk, das dann bei den Krankenkassen für Versicherte auf
Einzelfallbasis beantragt werden kann.

Das ReWalk Personal wurde für das Hilfsmittelverzeichnis als
innovatives Hilfsmittel zum unmittelbaren Behinderungsausgleich
beantragt und wird in einer neuen Unterkategorie der Produktgruppe
23 (Orthesen) aufgeführt werden.

Die Aufnahme in das Hilfsmittelverzeichnis ist ein bedeutender
Meilenstein, der es künftig in der GKV versicherten Paraplegikern
ermöglichen wird, das ReWalk-System zu beantragen, um wieder aufrecht
stehen und gehen zu können. Auf Basis einer ärztlichen Verordnung und
einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen
(MDK) kann die gesetzliche Krankenkasse in Kürze unkompliziert die
Entscheidung über die Kostenübernahme für den Kauf und die Ausbildung
im Gebrauch des Systems treffen. Neunzig Prozent der deutschen
Bevölkerung sind in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
versichert.

"Wir freuen uns, dass das deutsche Gesundheitssystem diese
technische Innovation ins Hilfsmittelverzeichnis aufnimmt, die das
Leben der Versicherten im ganzen Land verändern wird", sagte Larry
Jasinski, CEO von ReWalk. "Das ist eine richtungsweisende
Entscheidung, die für die fortschrittliche Strategie der GKV spricht,
und die für alle Personen mit Rückenmarksverletzung in dem Land von
unermesslicher Tragweite ist. Es ist uns eine Freude bekanntgeben zu
können, dass Patienten in Kürze im Rahmen der geltenden
Erstattungsregeln Zugang zu den ReWalk-Systemen haben werden."

Die Entscheidung des GKV-SV folgt auf eine ähnliche Ankündigung (h
ttp://ir.rewalk.com/news-releases/news-release-details/german-nationa
l-social-accident-insurance-agrees-provide) der deutschen
gesetzlichen Unfallversicherung DGUV aus dem Jahr 2017, welche die
Verordnungsfähigkeit des ReWalk im System der Unfallkassen und
Berufsgenossenschaften bestätigt hat. Seit seiner CE-Zertifizierung
2012 arbeitet ReWalk daran, mit Versicherungsunternehmen aus der EU
Richtlinien für Krankenversicherte zu vereinbaren.

Für weitere Informationen über das ReWalk 6.0 System besuchen Sie
bitte: www.rewalk.com

Informationen zu ReWalk Robotics Ltd.

ReWalk Robotics Ltd. entwirft, entwickelt und vermarktet tragbare
robotische Exoskelette für Personen mit Rückenmarksverletzung. Unsere
Mission ist es, die Lebensqualität von Menschen mit Behinderung der
unteren Extremitäten durch Herstellung und Entwicklung der
marktführenden Robotertechnologie grundlegend zu verändern. Das 2001
gegründete Unternehmen ReWalk unterhält Zentralen in den USA, Israel
und Deutschland.

ReWalk® ist ein eingetragenes Markenzeichen von ReWalk Robotics
Ltd. in Israel.

Zukunftsbezogene Aussagen

Neben den historischen Angaben enthält diese Pressemitteilung
zukunftsbezogene Aussagen im Sinne des U.S. Private Securities
Litigation Reform Act von 1995, Section 27A des U.S. Securities Act
von 1933 und Section 21E des U.S. Securities Exchange Act von 1934.
Derartige zukunftsbezogene Aussagen enthalten möglicherweise
Vorhersagen über die zukünftige Wirksamkeit von ReWalk, die in
einigen Fällen durch Wörter wie "erwarten", "annehmen", "glauben",
"weiterhin", "könnte", "schätzen", "erwarten", "beabsichtigen",
"können", "planen", "potentiell", "vorhersehen", "vorausberechnen",
"Zukunft", "werden", "sollten", "würden", "suchen" und ähnliche
Begriffe oder Redewendungen zum Ausdruck gebracht werden können. Die
in dieser Pressemitteilung enthaltenen zukunftsbezogenen Aussagen
beruhen auf den aktuellen Erwartungen der Geschäftsleitung und
unterstehen Ungewissheiten, Risiken und veränderten Bedingungen, die
sich schwerlich vorhersagen lassen und von denen sich viele außerhalb
der Kontrolle von ReWalk befinden. Entscheidende Faktoren, die eine
erhebliche Abweichung der tatsächlichen Ergebnisse von ReWalk von den
in den zukunftsbezogenen Aussagen erwähnten verursachen können, sind
u. a.: die Erwartungen seitens ReWalk an das zukünftige
Geschäftswachstum, einschließlich seiner Fähigkeit, die Verkäufe in
bestehenden Marktregionen zu steigern, sein Einstieg in neue Märkte
und die geplante Ausgabensenkung; der Abschluss des Geschäftsjahrs
2016 und des Finanzberichts für das dritte Quartal 2017 durch die
ReWalk Geschäftsleitung, und die Auffassung der Buchprüfer von ReWalk
über den Finanzbericht des Geschäftsjahrs 2016 für das Unternehmen,
dass es erhebliche Zweifel an der Fortbestehungsprognose von ReWalk
gäbe; die Fähigkeit von ReWalk, seinen Ruf und die Marktakzeptanz
seiner Produkte zu wahren und zu erweitern; die Fähigkeit von ReWalk,
Kostenerstattungen für seine Produkte von Dritten zu erhalten; die
Erwartungen von ReWalk in Bezug auf das klinische Forschungsprogramm
und die klinischen Ergebnisse; die Erwartungen von ReWalk in Bezug
auf die Ergebnisse der vorgeschriebenen 522-Anwendungsbeobachtung von
ReWalk nach Markteinführung und die diesbezüglichen potentiellen
Entwicklungen der US-amerikanischen Food and Drug Administration
(FDA) zu Gesetzeserlässen; das Ergebnis der laufenden Sammelklage der
Aktionäre in Bezug auf ReWalks Börsengang; die Fähigkeit von ReWalk,
seine besicherten Schulden zurückzuzahlen; die Fähigkeit von ReWalk,
seine Produkte zu verbessern und neue Produkte zu entwickeln; die
Fähigkeit von ReWalk, sein geistiges Eigentum adäquat zu schützen und
die Verletzung der geistigen Eigentumsrechte anderer zu vermeiden;
die Fähigkeit von ReWalk, gesetzliche Zulassungen zu wahren und zu
erhalten; die Fähigkeit von ReWalk, angesichts der Einschränkungen im
Rahmen seiner Form S-3 Kapital aus seinem Eigenkapital und aus
Fremdfinanzierung zu ziehen, die Preisspanne seiner Stammaktien und
Bedingungen der Finanzmärkte sowie das Risiko, dass derartige
Finanzierungen die Aktien von ReWalk verwässern oder dessen
Geschäftstätigkeit einschränken können; die Fähigkeit von ReWalk, die
Einnahmen aus Angeboten seines Eigenkapitals effektiv zu nutzen; die
Fähigkeit von ReWalk, Beziehungen zum Kundenstamm aufrechtzuerhalten
und neue Kundenbeziehungen aufzubauen; die Auswirkungen des
Marktpreises der ReWalk Stammaktien auf die Bestimmung, ob es sich
bei ReWalk um ein passives ausländisches Investitionsunternehmen
handelt; die Fähigkeit von ReWalk, die Börsennotierungsanforderungen
des NASDAQ Capital Market weiterhin zu erfüllen und die Akzeptanz des
Risikos, dass seine Stammaktien dekotiert werden, wenn es diese
Anforderungen nicht mehr erfüllen kann; die Einhaltung seitens ReWalk
aller Vorschriften für medizinische Geräte zur Meldung von negativen
Auswirkungen seiner Produkte und der potentiellen Bedeutung
derartiger negativen Auswirkungen auf Vermarktungs- und
Verkaufschancen der Produkte von ReWalk; und andere Faktoren, die
unter der Überschrift "Risikofaktoren" im Jahresbericht von ReWalk in
Form 10-K zum Geschäftsjahr, das am 31. Dezember 2016 endete, in der
jeweils gültigen Fassung bei der US-amerikanischen Securities and
Exchange Commission (SEC) oder Börsenaufsichtsbehörde eingereicht
wurden, sowie andere, im Anschluss daran an die U.S. SEC eingesandte
oder ihr unterbreitete Dokumente. Alle zukunftsbezogenen Ausgaben
dieser Pressemitteilung betreffen nur das heutige Datum. Faktoren
oder Vorfälle, die zu Abweichungen der tatsächlichen Ergebnisse von
ReWalk von den hier genannten bewirken könnten, treten ggf. auf, und
ReWalk ist außer Stande, diese vollständig vorhersehen zu können.
Außer im gesetzlich vorgeschriebenen Maße geht ReWalk keine
Verpflichtung ein, jegliche zukunftsbezogenen Aussagen in Folge neuer
Daten, künftiger Entwicklungen oder anderweitig zu revidieren.

Logo -
http://mma.prnewswire.com/media/583619/ReWalk_Robotics_Ltd_Logo.jpg



Pressekontakt:
Jennifer Wlach
T: 202-261-4000
E: media@rewalk.com

Investor Contact: Lisa M. Wilson
President
In-Site Communications, Inc.
T: 212-452-2793
E: lwilson@insitecony.com

Original-Content von: ReWalk Robotics Ltd., übermittelt durch news aktuell


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