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TÜV Rheinland: Erst informieren, dann tunen / Legales Tuning mit professionellem Know-how: Sachverständige in den technischen Prüfstellen frühzeitig einbeziehen (FOTO)

Geschrieben am 09-01-2018

Köln (ots) -

Schneller, breiter, tiefer - mal dezent, mal mit wuchtigen
Radhäusern und breiten Gummis. "Pimp my car" - Motz mein Auto auf -
heißt das Credo der Tuningfans. "Die Maxime lautet: Entdecke das
Mögliche. Spaß und Verkehrssicherheit lassen sich verbinden. Denn die
Sicherheit muss und darf beim Tunen nicht auf der Strecke bleiben",
so Steffen Mißbach, Kfz-Experte bei TÜV Rheinland.

Ein Großteil der Änderungen - wie etwa die beliebten Widebody-Kits
- müssen geprüft und in den Fahrzeugpapieren eingetragen werden.
Hierbei helfen die Fachleute von TÜV Rheinland an gut 200
Servicestationen in ganz Deutschland: Um stets auf der sicheren Seite
zu sein, sollten sich Tuningfans in der Planungs- sowie Umbauphase
über legale Mittel und Wege bei Kfz-Sachverständigen auf den
technischen Prüfstellen informieren. "Mit professioneller Begleitung,
gerade bei umfangreicheren Projekten, sparen Tuner letztlich Geld und
Nerven", sagt Mißbach. Denn Fallstricke gibt es viele: Mit der
Nachfrage wächst auch der Markt für billige, illegale Nachbauteile -
insbesondere im Internet. "Bei vermeintlichen Schnäppchen ist
Vorsicht geboten, auch angebliche Prüfgutachten könnten gefälscht
sein." Schlechte Verarbeitung, Haarrisse oder Ähnliches seinen erst
zu erkennen, wenn es zu spät ist.

Überrollkäfige wieder im Trend

Auch neue Rad/Reifen-Kombinationen erfordern stets die
Änderungsabnahme bei einer amtlichen Prüfstelle wie TÜV Rheinland.
Schaltknüppel mit einer EG-Betriebserlaubnis hingegen dürfen
Hobby-Bastler in der Regel ohne Eintragung tauschen. Eine Art
Renaissance feiern bei den Tunern in jüngster Zeit die im Motorsport
obligatorischen Überrollkäfige bzw. -bügel. Theoretisch sind diese
ohne Eintragung denkbar, praktisch sieht das meist anders aus: Hat
der Umbau Auswirkungen auf die Sichtverhältnisse oder verändern sich
die Fahrzeugeigenschaften - reduziert sich etwa die Zahl der
Sitzplätze oder wird der Einstieg ins Fahrzeug durch eine Strebe
erschwert - muss ein Eintrag erfolgen. Teile nahe dem Kopfbereich von
Fahrer oder Mitfahrern müssen gepolstert werden. Mögliche Bohrlöcher
in der Karosserie sind zu versiegeln.

Fehlende Eintragungen können teuer werden

Fehlen Eintragungen, kann es teuer werden: Neben Bußgeldern und
Punkten in Flensburg können auch die Versicherer im Schadensfall
Regress fordern. Mißbach: "Grundsätzlich muss alles, was Geräusch-
und Abgaseigenschaften beeinflusst sowie die Sicherheit gefährden
könnte, eingetragen werden."

Antworten auf wichtige Fragen zum Tuning auch unter
www.tuv.com/tuning bei TÜV Rheinland.

Hinweis für Internetseiten und alle Redaktionen: Ein Video frei
zum Download und zur Verwendung für redaktionelle Zwecke findet sich
ebenso wie die Presseinformation und Bildmaterial unter
www.tuv.com/presse auf den Presseseiten von TÜV Rheinland.



Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Fragen:
Wolfgang Partz, Presse, Tel.: 0221/806-2290
Die aktuellen Presseinformationen sowie themenbezogene Fotos und
Videos erhalten Sie auch per E-Mail über presse@de.tuv.com sowie im
Internet: www.tuv.com/presse und www.twitter.com/tuvcom_presse

Original-Content von: TÜV Rheinland AG, übermittelt durch news aktuell


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