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Bei der Fidor Bank AG ging es offensichtlich drunter und drüber - "Ansprüche prüfen"

Geschrieben am 08-01-2018

Hamburg (ots) - Die Wirtschaftswoche berichtete unter der
Überschrift "Fidor Bank - Opfer des Bitcoin-Booms" in einem Artikel
vom 16. Dezember 2017 von der völligen Überlastung des Kundenservices
der Bank. Zeitweise sei die Servicenummer nicht erreichbar gewesen.
Mehrere Tage lang habe das Abheben am Geldautomaten oder das Bezahlen
mit der EC-Karte nicht funktioniert. Eilüberweisungen seien tagelang
nicht bearbeitet worden.

Für die Probleme und Einschränkungen entschuldigte sich die Fidor
Bank AG bei ihren Kunden zwar in einem Statement zur aktuellen
Situation vom 19. Dezember 2017. Bei den Betroffenen herrscht jedoch
nach wie vor großer Unmut - sie fühlen sich "komplett im Stich
gelassen", wie einige Kunden in der Fidorsmart-Community berichten.
Der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn rät den Bankkunden, deren Konten
von den Störungen beeinträchtigt waren, nicht untätig zu bleiben. "Es
kommen - je nach Fallkonstellation - Ansprüche wegen verspäteter oder
gar nicht ausgeführter Transaktionen sowohl im Wertpapiergeschäft als
auch im geschäftlichen Zahlungsverkehr in Betracht. Möglich sind auch
Ansprüche gegenüber der Bank, die Partner der Plattform bitcoin.de
ist, wenn es etwa beim Handel mit der Kryptowährung zu Verzögerungen
bei der Abwicklung gekommen ist. Betroffene Bankkunden sollten
mögliche Schadensersatzansprüche prüfen lassen." HAHN Rechtsanwälte
bietet insofern eine kostengünstige Erstprüfung an. Bitte schildern
Sie uns dafür den relevanten Sachverhalt per Email. Ansprechpartner
ist bei uns Frau Rechtsanwältin Köpke.

Zum Kanzleiprofil:

Bei HAHN Rechtsanwälte PartG mbB (hrp) handelt es sich um eine der
führenden bundesweit im Bank- und Kapitalmarktrecht tätige Kanzlei.
Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20
Jahren, seine Partnerin, Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann, seit
mehr als 10 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht
tätig. Peter Hahn und Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht. Hahn Rechtsanwälte vertritt ausschließlich
Kapitalanleger. Für die Kanzlei sind zurzeit fünfzehn Anwälte, davon
sind sechs Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Hrp verfügt
über Standorte in Bremen, Hamburg und Stuttgart



Pressekontakt:
Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RA Peter Hahn
Valentinskamp 70
20355 Hamburg
Fon: +49-40-3615720
Fax: +49-40-361572361
E-Mail:
peter.hahn@hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de

Original-Content von: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB, übermittelt durch news aktuell


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