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Erdrutsch verhindert / Grundstückseigentümerin musste alleine zahlen (FOTO)

Geschrieben am 01-01-2018

Berlin (ots) -

Wer vor Gericht nicht beweisen oder zumindest schlüssig darlegen
kann, dass er mit seinen Nachbarn etwas vereinbart hat, der hat dann
später oft das Nachsehen - auch wenn er sich dadurch noch so
ungerecht behandelt fühlt. So erging es einer
Grundstückseigentümerin, die Maßnahmen zur Hangsicherung getroffen
hatte. Auf diese Weise sollte ein Erdrutsch verhindert werden. Davon
profitierten unstrittig auch die Nachbarn. Deswegen machte die
Betroffene Kosten für die Sanierung einer Beton-Pfahlwand geltend und
wollte auch gleich geklärt haben, dass sich die anderen Anwohner an
den Ausgaben für Überprüfung und Wartung der Hangsicherungsanlage
beteiligen müssten. Man habe stillschweigend ein gemeinschaftliches
Tragen dieser Kosten vereinbart. Doch dafür fehlten dem zuständigen
Amtsgericht nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS
entsprechende Nachweise. Das wog umso schwerer, als es zu anderen
Themen durchaus schriftliche Vereinbarungen gab. (Landgericht
Kempten, Aktenzeichen 32 O 323/15)



Pressekontakt:
Dr. Ivonn Kappel
Referat Presse
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Tel.: 030 20225-5398
Fax: 030 20225-5395
E-Mail: ivonn.kappel@dsgv.de

Original-Content von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS), übermittelt durch news aktuell


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