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Rauchwarnmelder-Pflicht in Bayern: Zum Jahreswechsel läuft wichtige Frist zur Nachrüstung aus

Geschrieben am 11-12-2017

Berlin (ots) - Der Einbau von Rauchwarnmeldern ist ab dem 1.
Januar 2018 für alle Wohnungen in Bayern Pflicht. Bis zum
Jahreswechsel müssen daher alle Bestandsgebäude nachgerüstet werden.
Darauf weist der Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf)
hin. Handelt es sich um Mietwohnungen, ist der Wohnungseigentümer für
die Installation verantwortlich. Die laufende Betriebsbereitschaft
hat hingegen der Mieter sicherzustellen. Es sei denn, der Vermieter
übernimmt die Verantwortung selbst. In diesem Fall ist der Mieter
dazu verpflichtet, einen Techniker in die Wohnung zu lassen, der den
Rauchwarnmelder im Auftrag des Vermieters jährlich auf
Betriebsbereitschaft kontrolliert und wartet.

Die Bayrische Bauordnung schreibt vor, dass sämtliche Schlafräume,
Kinderzimmer sowie Flure, die zu Wohnräumen führen, mit mindestens
einem Rauchmelder auszustatten sind. Diese Pflicht besteht bereits
seit dem 1. Januar 2013 für alle Neubauten und wird zum Jahreswechsel
auf alle Wohnungen im Bestand ausgedehnt. Vermietern und Eigentümern
bleibt also nur noch wenig Zeit zum Handeln. Sollte eine Mietwohnung
noch nicht mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein, empfiehlt der
Verband den Mietern, aktiv auf den Wohnungseigentümer zuzugehen und
die Installation einzufordern.

Im Schlaf wird Rauch nicht wahrgenommen

Wie wichtig Rauchwarnmelder sind, zeigt die Statistik: So kommt es
jedes Jahr in Deutschland zu fast 200.000 Bränden, bei denen rund 400
Menschen ums Leben kommen. Die Zahl der Opfer hat sich seit der
bundesweiten Rauchmelder-Pflicht halbiert. Insbesondere im Schlaf
wird Rauch nicht wahrgenommen, da der menschliche Geruchssinn
ausgeschaltet ist. In diesem Fall weckt der Rauchwarnmelder durch
seinen schrillen Alarmton. So können sich die Bewohner rechtzeitig in
Sicherheit bringen, einen Löschversuch unternehmen und die Feuerwehr
verständigen.

Brandschutz-Fachbetriebe helfen weiter

Kompetente Ansprechpartner für Beratung, Installation und Wartung
sind die qualifizierten Brandschutz-Fachbetriebe. Sie bieten Rat und
Hilfe zu allen Fragen rund um den Brandschutz. Sie installieren
Rauchwarnmelder sowie leistungsfähige Feuerlöscher und bieten auch
praktische Löschübungen an. Adressen lokaler Anbieter können unter
anderem im Internet auf der Homepage des Bundesverbandes unter
www.bvbf.de abgerufen werden.



Kontakt:
Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf)
Carsten Wege
- Geschäftsführer -
Jägerstraße 71
10117 Berlin
Telefon: 030 - 936 228 61-0
Telefax: 030 - 936 228 61-29
Mail: info@bvbf-brandschutz.de
Internet: www.bvbf.de

Pressekontakt:
Dr. Schulz Public Relations GmbH
Dr. Volker Schulz
Berrenrather Str. 190
50937 Köln
Tel.: +49 (0)221-42 58 12
E-Mail: info@dr-schulz-pr.de

Original-Content von: bvbf Bundesvb. Brandschutz-Fachbetr. eV., übermittelt durch news aktuell


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