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Teilerfolg vor EuGH für Online-Parfümerie parfumdreams.de: Kein pauschales Plattformverbot (FOTO)

Geschrieben am 06-12-2017

Pfedelbach / Luxemburg (ots) -

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 06.12.2017 im Streit um
den Internethandel mit Luxuskosmetik ein Urteil gesprochen. Konkret
geht es um Vorgaben, wonach es der Online-Parfümerie parfumdreams.de,
Tochterunternehmen der Parfümerie Akzente GmbH, untersagt werden
sollte, Luxus-Kosmetikprodukte der Coty Germany GmbH über
Drittplattformen wie Amazon zu verkaufen. Vor der höchsten
juristischen Instanz in Europa setzte sich der beklagte Online-Shop
parfumdreams.de in Teilen gegen Coty in dem seit 2012 anhängigen
Rechtsstreit (Az. C-230/16) durch.

"Das EuGH-Urteil ist ein deutlicher Erfolg für uns und den
Online-Handel, denn der EuGH hat einen Riegel vor pauschale
Plattformverbote geschoben. Autorisierte Händler wie wir dürfen
Markenprodukte dann auf nach außen erkennbaren Drittplattformen
verkaufen, wenn dabei die Bedingungen erfüllt werden, die für die
Wahrung des Luxusimages überhaupt erforderlich und angemessen sind",
sagt Kai Renchen, Geschäftsführer von parfumdreams.de. Das
Oberlandesgericht Frankfurt wird zu prüfen haben, ob dies der Fall
ist.

Wie schon in den Schlussanträgen des Generalanwalts beschrieben,
werden Hersteller nun Kriterien festlegen müssen, so dass,
Online-Händler über Drittplattformen vertreiben dürften. "In Europa
ansässige, kleine und mittelständische Unternehmen haben dann
legitimierten Zugang zu den für ihr Wachstum so relevanten
Plattformen", erklärt Renchen.

Zwar resultiert bei parfumdreams.de mittlerweile nur noch ein
geringer Anteil des Online-Umsatzes aus Plattform-Verkäufen, doch
ohne Amazon wäre das Unternehmen nicht so schnell so groß geworden.
Daher stellen Drittplattformen insgesamt für kleine und
mittelständische Onlinehändler ein wichtiges Markteintrittskriterium
dar.

parfumdreams.de, Tochterunternehmen der Parfümerie Akzente GmbH,
ist autorisierter Händler von Coty Germany GmbH. Im Vertrag sind
Vorgaben zum selektiven Vertrieb geregelt. 2012 gab es eine
Anpassung, wonach der Vertrieb über Drittplattformen ausgeschlossen
werden sollte. Diese Klausel hat parfumdreams.de nicht akzeptiert,
woraufhin Coty Klage beim Landgericht Frankfurt eingereicht hat. In
erster Instanz hatte das Landgericht Frankfurt (Az. 3 O 128/13)
entschieden, dass das Verbot eine unzulässige Kernbeschränkung und
ein Verstoß gegen das kartellrechtliche Verbot von
wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen darstellt. Gegen das Urteil
hatte Coty Berufung eingelegt. Das Oberlandesgericht Frankfurt (Az.
11 U 96/14) hat daraufhin den EuGH um eine Vorabentscheidung ersucht.

Über parfumdreams.de

parfumdreams.de ist die Nummer zwei unter Deutschlands
OnlineParfümerien. Das Sortiment umfasst mehr als 40.000 Produkte von
über 600 Marken. Der Shop wurde 2004 von Kai Renchen gegründet. Die
OnlineTochter des Familienunternehmens Parfümerie Akzente GmbH
entwickelte sich zu einem sympathischen Mittelständler, bei dem der
Mensch im Mittelpunkt und die Zufriedenheit der Kunden an erster
Stelle stehen. parfumdreams.de beliefert derzeit knapp zwei Million
Kunden und wächst jedes Jahr zweistellig. Das E-Commerce-Geschäft und
der stationäre Handel ergänzen sich dabei perfekt und nutzen die
spezifischen Erfahrungen der unterschiedlichen Vertriebswege. Das
junge Unternehmen aus der Gemeinde Pfedelbach in BadenWürttemberg hat
das starke Wachstum komplett aus eigener Kraft bewältigt.



Pressekontakt:
Hoschke & Consorten Public Relations GmbH
Simone Schuchert / Kathrin Ingelmann
Telefon: 040 - 36 90 50 -32 / -48
E-Mail: s.schuchert@hoschke.de / k.ingelmann@hoschke.de

Original-Content von: parfumdreams.de, übermittelt durch news aktuell


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