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Deutsche Umwelthilfe gewinnt Prozess um Herausgabe von Dieselgate-Unterlagen gegen Bundesverkehrsministerium

Geschrieben am 01-12-2017

Berlin (ots) - Seit über 18 Monaten verweigert das
Bundesverkehrsministerium mit immer neuen Argumenten die Herausgabe
von Akten aus den ersten hektischen Monaten nach Aufdeckung des
Diesel-Abgasskandals - Das Ministerium versuchte, durch die Beiladung
von 15 Unternehmen der Automobilindustrie in letzter Minute das
Verfahren weiter in die Länge zu ziehen - Das Verwaltungsgericht
Berlin gab unter Vorsitz der Gerichtspräsidentin der DUH recht -
DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch fordert den kommissarischen
Bundesverkehrsminister Christian Schmidt dazu auf, die rechtswidrig
zurückgehaltenen Unterlagen nun sofort zu übergeben

Das Bundesverkehrsministerium muss der Deutschen Umwelthilfe (DUH)
Einsicht in die von ihr begehrten Dokumente aus den ersten
turbulenten Monaten nach Aufdeckung des Diesel-Abgasskandals
gewähren. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin am gestrigen
Tag nach ausführlicher mündlicher Verhandlung (VG 2 K 288.16) unter
dem Vorsitz der Gerichtspräsidentin Erna Viktoria Xalter.

Die DUH hatte bereits vor über 18 Monaten, am 24.2.2016, gegenüber
dem Ministerium einen Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG)
auf Einsicht in alle Unterlagen gestellt, die in Zusammenhang mit der
gegenüber Volkswagen erlassenen Rückrufanordnung stehen. Im
Gerichtsverfahren wurde dies auf die Zeit zwischen dem 15. September
und dem 15. Oktober 2015 konkretisiert. Darüber hinaus begehrt die
DUH Einsicht in Unterlagen der Volkswagen-Untersuchungskommission.
Nicht beansprucht werden solche Dokumente, auf die kein
Einsichtsrecht besteht, wie bei Unterlagen die Betriebsgeheimnisse
berühren, geistiges Eigentum betreffen oder persönliche Daten.

Nachdem das Ministerium diesen UIG-Antrag vom 24.2.2016 abgelehnt
hatte, reichte die DUH am 7.7.2016 Klage vor dem VG Berlin ein. Die
DUH wollte Einblick nehmen in die ihr nach UIG-Recht zustehenden
Dokumente (Korrespondenz des Ministeriums mit anderen Behörden,
Kontakte zu den Autokonzernen, Besprechungsprotokolle und Messdaten
etc.). Zuletzt befürwortete das Ministerium sogar Beiladungsanträge
von 15 Unternehmen der Automobilindustrie, die das Verfahren um
Monate weiter verzögert und vor allem das Kostenrisiko für die DUH
nicht mehr beherrschbar gemacht hätten. Diese Beiladungsanträge
wurden am 13.10.2017 vom VG Berlin und die darauffolgende Beschwerde
am 10.11.2017 vom OVG Berlin-Brandenburg abgewiesen (OVG 12 L 81.17).

Das VG Berlin hat der Klage der DUH am gestrigen Nachmittag nach
einer längeren Verhandlung stattgegeben. In der Verhandlung selbst
warf die Gerichtspräsidentin des VG Berlin dem
Bundesverkehrsministerium in ungewöhnlich deutlicher Form vor, über
die Verfahrensdauer hinweg immer neue und zum Teil widersprüchliche
Dokumente vorgelegt zu haben und das Verfahren dadurch extrem
erschwert zu haben. Die ausführliche Urteilsbegründung wird für die
nächsten Tage erwartet.

"Einmal mehr zeigt sich, wie diese Bundesregierung einseitig
Partei für die Autokonzerne und gegen Umwelt und Verbraucher ergreift
und nichts unversucht lässt, der Öffentlichkeit gegenüber ihre
konspirative Abstimmung mit den Autokonzernen zu verschleiern. Dieses
auch nach Ansicht des Gerichts gegen Recht und Gesetz handelnde
Bundesverkehrsministerium ist nicht Teil der Lösung des
Diesel-Abgasskandals, sondern Kern des Problems", so Jürgen Resch,
Bundesgeschäftsführer der DUH.

"Die in dieser Art einzigartige Transparenzblockade des
Bundesverkehrsministeriums ist zu Recht gescheitert. Die
Informationsfreiheit der Öffentlichkeit geht vor klandestine
Ministeriumspolitik", so Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in
diesem Prozess vertrat.



Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de

Prof. Dr. Remo Klinger, Geulen & Klinger Rechtsanwälte
0171 2435458, klinger@geulen.com

DUH-Pressestelle:
Ann-Kathrin Marggraf, Pressesprecherin
030 2400867-21, presse@duh.de
www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell


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