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EANS-Hauptversammlung: Raiffeisen Bank International AG / Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG - ANHANG

Geschrieben am 23-05-2017

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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
verantwortlich.
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23.05.2017

E I N L A D U N G

an die Aktionäre

für die am Donnerstag, den 22. Juni 2017, um 10.00 Uhr (MESZ)
in der Wiener Stadthalle, Halle F,
Roland-Rainer-Platz 1, 1150 Wien, Österreich
stattfindende

ORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG
der
Raiffeisen Bank International AG
Firmenbuch des Handelsgerichts Wien FN 122119 m
ISIN AT0000606306

A. TAGESORDNUNG


1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und des
Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht jeweils zum 31.12.2016, des
Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2016 sowie des Corporate
Governance-Berichts des Vorstands.
2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2016.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2016.
4. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016.
5. Wahl des Abschlussprüfers (Bankprüfers) für den Jahres- und
Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2018.
6. Wahlen in den Aufsichtsrat.
B. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 1. Juni 2017 auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.rbinternational.com (Investor
Relations/Veranstaltungen/ Hauptversammlung 2017) zugänglich:


* Jahresabschluss 2016 samt Lagebericht,
* Corporate Governance-Bericht 2016,
* Konzernabschluss 2016 samt Konzernlagebericht,
* Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016,
* Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 6,
* Erklärungen der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat zu
Tagesordnungspunkt 6 gemäß § 87 Abs 2 AktG und § 41 Abs 4 Z 3 BWG samt
Lebenslauf,
* vollständiger Text dieser Einberufung,
* Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG.
C. NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER
HAUPTVERSAMMLUNG
Nachweisstichtag gemäß § 111 AktG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz
am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag).
Dieser Nachweisstichtag ist der 12. Juni 2017, 24.00 Uhr (MESZ). Zur Teilnahme
an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär
ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Nachweis des Anteilsbesitzes
Alle Inhaberaktien der Gesellschaft sind depotverwahrt. Der Anteilsbesitz am
Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der
Gesellschaft spätestens am 19. Juni 2017, 24.00 Uhr (MESZ), ausschließlich auf
einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss,
nachzuweisen:
(i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform
per Post oder Boten: Raiffeisen Bank International AG
Mag. Susanne Langer - Head of Group Investor Relations
Am Stadtpark 9, 1030 Wien, Österreich
per E-Mail ein elektronisches Dokument im Format PDF mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur: anmeldung.rbi@hauptversammlung.at
per SWIFT: RZBAATWWXXX,
Message Type MT598 oder MT599; in Feld 20 "HV RBI" angeben sowie in Feld 77E
bzw. 79 unbedingt "ISIN AT0000606306" im Text angeben


1. für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung
gemäß § 15 Abs 2 genügen lässt

per Telefax: +43 (0)1 8900 500 83,
per E-Mail: anmeldung.rbi@hauptversammlung.at,
wobei die Depotbestätigung als eingescannter Anhang dem E-Mail (z.B. PDF)
anzuschließen ist

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD in deutscher oder englischer Sprache auszustellen und hat folgende
Angaben zu enthalten:


* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT),
* Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen
Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen
Personen,
* Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000606306,
* Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung,
* die ausdrückliche Bestätigung, dass sich die Depotbestätigung auf den oben
genannten Nachweisstichtag, das ist der 12. Juni 2017, 24.00 Uhr (MESZ),
bezieht.
Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung zur
Hauptversammlung.
D. HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE
GEMÄß §§ 109, 110 UND 118 AKTG
Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung
Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen
und die nachweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
Inhaber dieser Aktien sind (zum Nachweis sogleich unten), können schriftlich
verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Schriftform (Unterschrift erforderlich) spätestens am 1. Juni 2017 der
Gesellschaft, an Raiffeisen Bank International AG,
Mag. Susanne Langer - Head of Group Investor Relations, Am Stadtpark 9, 1030
Wien, Österreich, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein
Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Jeder Beschlussvorschlag muss
(auch) in einer deutschen Sprachfassung vorgelegt werden.
Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft ist die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG erforderlich, in der bestätigt wird, dass die
antragstellenden Aktionäre
(5 % des Grundkapitals) seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
ununterbrochen Inhaber der Aktien sind. Diese Depotbestätigung darf zum
Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein.
Bei mehreren Aktionären, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in
Höhe von 5 % des Grundkapitals erreichen oder bei mehreren Depotbestätigungen
über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 5 % vermitteln,
müssen sich die Depotbestätigungen auf denselben Stichtag beziehen.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen unter Abschnitt C. verwiesen.
Beschlussvorschläge
Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 1 % des Grundkapitals
erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese
Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der
anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands
oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform
spätestens am 12. Juni 2017 der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (0)1
8900 500 83, per E-Mail an anmeldung.rbi@hauptversammlung.at, wobei dieses
Verlangen als eingescannter Anhang dem E-Mail (z.B. PDF) anzuschließen ist,
oder an Raiffeisen Bank International AG, Mag. Susanne Langer - Head of Group
Investor Relations, Am Stadtpark 9, 1030 Wien, Österreich, zugeht.
Bei einem Vorschlag zu Wahlen in den Aufsichtsrat (Tagesordnungspunkt 6)
treten an die Stelle der anzuschließenden Begründung die Erklärungen der
vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG und § 41 Abs 4 Z 3 BWG. Die
vorgeschlagene Person hat darin ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen
oder vergleichbaren Funktionen sowie alle Umstände darzulegen, die die
Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten sowie ihre Verbundenheit mit
den rechtlichen Werten zu erklären. Jeder Beschlussvorschlag muss (auch) in
einer deutschen Sprachfassung vorgelegt werden.
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes zur Ausübung dieses Aktionärsrechts ist
die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich, die zum
Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein
darf. Bei mehreren Aktionären, die nur zusammen den erforderlichen
Aktienbesitz in Höhe von 1 % des Grundkapitals erreichen oder bei mehreren
Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1
% vermitteln, müssen sich die Depotbestätigungen auf denselben Stichtag
beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird
auf die Ausführungen unter Abschnitt C. verwiesen.
Auskunftsrecht
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunft darf
verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung
geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen
erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre.
Weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre nach den §§ 109,
110, 118 und 119 AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft
www.rbinternational.com (Investor Relations/Veranstaltungen/Hauptversammlung
2017) zugänglich.
E. VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er
vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen
bevollmächtigt werden können. Hat der Aktionär seinem depotführenden
Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur
Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für
die Übermittlung dieser Erklärung gilt § 10a Abs 3 AktG sinngemäß.
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung
persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 20. Juni 2017 an
einer der nachgenannten Adressen der Gesellschaft einzulangen:
per Telefax: +43 (0)1 8900 500 83,
per E-Mail: anmeldung.rbi@hauptversammlung.at,
wobei die Vollmacht als eingescannter Anhang (z.B. PDF) dem E-Mail
anzuschließen ist,
per SWIFT: RZBAATWWXXX,
Message Type MT598 oder MT599; in Feld 20 "HV RBI" angeben sowie in Feld 77E
bzw. 79 unbedingt "ISIN AT0000606306" im Text angeben, oder
per Post oder Boten: Raiffeisen Bank International AG
Mag. Susanne Langer - Head of Group Investor Relations
Am Stadtpark 9, 1030 Wien, Österreich
Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter des
Interessenverbandes für Anleger, IVA, Feldmühlgasse 22, 1130 Wien, Österreich,
als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die Stimmrechtsausübung auf der
Hauptversammlung zur Verfügung. Bei Interesse besteht die Möglichkeit einer
direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap unter der Mobil-
Telefonnummer: +43 (0)664 2138740 oder per E-Mail: michael.knap@iva.or.at.
Auch bei Bevollmächtigung des unabhängigen Stimmrechtsvertreters des IVA ist
die Vollmacht, wie oben beschrieben, an die Gesellschaft zu senden. Allfällige
Weisungen sind direkt dem IVA bekannt zu geben.
Ein allgemeines Vollmachtsformular der Gesellschaft, ein IVA-
Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden auf
Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.rbinternational.com (Investor Relations/Veranstaltungen/Hauptversammlung
2017) abrufbar.
Aktionäre können auch nach Vollmachtserteilung die Rechte in der
Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als
Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
F. GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der
Gesellschaft EUR 1.003.265.844,05 und ist in 328.939.621 auf Inhaber lautende
stimmberechtigte Stammaktien (Stückaktien) zerlegt. Jede Aktie gewährt eine
Stimme. Die Gesellschaft und ihre Tochterunternehmen halten zum Stichtag 18.
Mai 2017 396.846 eigene Aktien. Hieraus stehen der Gesellschaft keine Rechte
zu; die eigenen Aktien unterliegen einem Stimmverbot.
Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt zum
Stichtag 18. Mai 2017 328.542.775. Es bestehen nicht mehrere Aktiengattungen.
G. ZUTRITT ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden
die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung
einzufinden und sich beim Registrierungsschalter unter Vorlage eines gültigen
amtlichen Lichtbildausweises (Führerschein, Reisepass, Personalausweis)
auszuweisen.
Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 9.00 Uhr (MESZ).
Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Identität der zur Versammlung
erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine Identitätsfeststellung nicht
möglich sein, kann der Einlass verweigert werden.
Wenn Sie als Bevollmächtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie
zusätzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit. Falls das
Original der Vollmacht bereits an die Gesellschaft oder den
Vollmachtsvertreter (an die unter Abschnitt E. angegebenen Adressen) gesendet
wurde, erleichtern Sie den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht
mitbringen.
Wien, im Mai 2017
Der Vorstand
der
Raiffeisen Bank International AG




Rückfragehinweis:
Herr Mag. Gregor Höpler
Head of Management Secretariat
Raiffeisen Bank International AG
+43 1 71707 - 3449
gregor.hoepler@rbinternational.com

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Anhänge zur Meldung:
----------------------------------------------
http://resources.euroadhoc.com/documents/2231/12/10004873/0/oHV_2017_Einladung.pdf

Emittent: Raiffeisen Bank International AG
Am Stadtpark 9
A-1030 Wien
Telefon: +43 1 71707-2089
FAX: +43 1 71707-2138
Email: ir@rbinternational.com
WWW: www.rbinternational.com
ISIN: AT0000606306
Indizes: ATX
Börsen: Wien, Luxembourg Stock Exchange
Sprache: Deutsch

Original-Content von: Raiffeisen Bank International AG, übermittelt durch news aktuell


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