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EANS-Hauptversammlung: Wiener Privatbank SE / Einberufung zur Hauptversammlung

Geschrieben am 10-05-2017

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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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33. ORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG
am 07. Juni 2017

Wiener Privatbank SE
(FN 84890 p)
ISIN AT0000741301
(die ,,Gesellschaft")

Einladung

zur ordentlichen Hauptversammlung der Wiener Privatbank SE, die am Mittwoch, den
07. Juni 2017, um 10:00 Uhr, Wiener Zeit, im Hotel de France, Schottenring
3,1010 Wien, stattfinden wird.

I. TAGESORDNUNG:

1. Vorlage des festgestellten UGB-Jahresabschlusses zum 31. Dezember

2016 samt Anhang und Lagebericht, konsolidierten Corporate
Governance-Berichts, IFRS-Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016
samt Konzernanhang und Konzernlagebericht, Gewinnverwendungsvorschlag
sowie Bericht des Aufsichtsrates gemäß § 96 AktG.

2. Beschlussfassung über die Verwendung des im
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 ausgewiesenen Bilanzgewinns.

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016.

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Vorstandes für das Geschäftsjahr 2016.

5. Wahl des Abschlussprüfers (Bankprüfers) für den Jahres-
und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2018.

6. Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des
Aufsichtsrates der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2016.

II. Bereitstellung von Unterlagen zur Hauptversammlung (Art 53
SE-VO iVm § 108 Abs. 3 und 4 AktG)

Ab Mittwoch, den 10. Mai 2017, liegen am Sitz der Gesellschaft, 1010
Wien, Parkring 12, während der üblichen Geschäftszeiten der
Gesellschaft, Montag bis Donnerstag (werktags) 09:00 bis 17:00 Uhr,
Wiener Zeit, Freitag (werktags) 09:00 bis 15:00 Uhr, Wiener Zeit,
folgende Unterlagen zur Einsicht der Aktionäre auf und können auch
über die im Firmenbuch eingetragene Internetseite der Gesellschaft
unter www.wienerprivatbank.com abgerufen werden:

* UGB-Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 samt Anhang und
Lagebericht * IFRS-Konzernabschluss zum 31. Dezember 2016 samt
Konzernanhang und Konzernlagebericht

* Konsolidierter Corporate Governance-Bericht gemäß § 243c UGB
* Vorschlag über die Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr 2016
* Bericht des Aufsichtsrates gemäß § 96 AktG
* Fit & Proper Policy vom Dezember 2016
* Beschlussvorschläge gemäß § 108 Abs. 1 AktG zu allen TOP
* Transparenzangaben gemäß § 270 Abs. 1 iVm 1a UGB zu TOP 5
* Formulare für die Erteilung und für den Widerruf einer Vollmacht gemäß
§ 114 AktG
* Formular für die Erteilung und für den Widerruf einer Vollmacht für Herrn

Dr. Michael Knap / IVA gemäß § 114 AktG
* Vollständiger Text dieser Einberufung

III. Hinweis auf die Rechte der Aktionäre(Art 53 SE-VO iVm §§ 109, 110,
118, 119 AktG)

Beantragung auf Ergänzung der Tagesordnung: Gemäß § 109 AktG können
Aktionäre, deren Anteile zusammen fünf von Hundert des Grundkapitals
erreichen, und die nachweisen, dass sie seit mindestens 3 Monaten vor
Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, schriftlich verlangen,
dass Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und
bekannt gemacht werden, wenn das Verlangen spätestens am 21. Tag vor
der Hauptversammlung, sohin spätestens am 17. Mai 2017, an die
Adresse Wiener Privatbank SE, Parkring 12, 1010 Wien, zu Handen Frau
Mag. (FH) Elisabeth Bogenreither, zugeht. Jedem beantragten
Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung
beiliegen. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei
depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden
Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
ununterbrochen Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der
Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf.

Beschlussvorschläge von Aktionären: Gemäß § 110 AktG können
Aktionäre, deren Anteile zusammen eins von Hundert des Grundkapitals
erreichen, zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform oder
Schriftform Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln und
verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der
betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer
allfälligen Stellungnahme des Vorstandes oder des Aufsichtsrates auf
der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft
zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen der Gesellschaft
spätestens am siebten Werktag vor der Hauptversammlung, sohin
spätestens am 26. Mai 2017 per Post an der Adresse Wiener Privatbank
SE, Parkring 12, 1010 Wien, oder per Telefax +43 1 534 31-710,
jeweils zu Handen Frau Mag. (FH) Elisabeth Bogenreither zugeht. Bei
einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitgliedes tritt an die
Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß
§ 87 Abs. 2 AktG. Der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen
Begründung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein.
Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten
Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG,
die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als
sieben Tage sein darf.

Auskunftsrecht: Gemäß § 118 AktG steht jedem Aktionär in der
Hauptversammlung das Auskunftsrecht über Angelegenheiten der
Gesellschaft zu, soweit dies zur sachgemäßen Beurteilung eines
Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Das Auskunftsrecht erstreckt
sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des
Konzerns (Konzernabschluss) sowie der in den Konzernabschluss
einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit
sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem
Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen
Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre. Überdies darf
die Auskunft verweigert werden, soweit sie auf der im Firmenbuch
eingetragenen Internetseite der Gesellschaft in Form von Frage und
Antwort über mindestens sieben Tage vor Beginn der Hauptversammlung
durchgehend zugänglich war. Fragen, deren Beantwortung einer längeren
Vorbereitungszeit bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie
zeitgerecht vor der Hauptversammlung schriftlich an die Gesellschaft
übermittelt werden.

IV. Teilnahmeberechtigung und Nachweisstichtag(Art 53 SE-VO iVm
§ 111 AktG)

Gemäß Art 53 SE-VO iVm § 111 Abs. 1 AktG sowie der Satzung der
Gesellschaft richtet sich die Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte, die im Rahmen
der Hauptversammlung geltend zu machen sind, nach dem Anteilsbesitz
am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung
(Nachweisstichtag), sohin nach dem Anteilsbesitz am

Sonntag, den 28. Mai 2017, 24:00 Uhr (Wiener Zeit).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem

Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweisen
kann. Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des
Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am
01. Juni 2017 zugehen muss und zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Die
Depotbestätigung muss sich auf den Nachweisstichtag beziehen. Die
Depotbestätigung ist von einem depotführenden Kreditinstitut mit Sitz
in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftraums oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat die in § 10a Abs. 2
AktG vorgesehenen Angaben zu enthalten. Für die Depotbestätigung ist
die Einhaltung der Schriftform erforderlich. Depotbestätigungen
werden in deutscher und in englischer Sprache entgegengenommen.

Die Bestätigungen müssen einer der folgend genannten Adressen zu
gehen: per Post: HV-Veranstaltungsservice GmbH treuhändig, Köppel 60,
8242 St. Lorenzen am Wechsel per Telefax: +43 (0)1 8900 500 96 per
E-Mail: anmeldung.wienerprivatbank@hauptversammlung.at
(Depotbestätigung als PDF-Anhang mit qualifizierter elektronischer
Signatur gem. §4 Abs. 1 SVG) mittels SWIFT: GIBAATWGGMS (MT598; bitte
ISIN AT0000741301 im Text angeben); ohne ISIN ist eine Anmeldung
nicht möglich.

V. Vertretung durch Bevollmächtigte (Art 53 SE-VO iVm §§ 113 f
AktG):

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt
ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum
Vertreter zu bestellen, die im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte hat wie der Aktionär,
den diese Person vertritt. Die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied
des Aufsichtsrates oder des Vorstandes darf das Stimmrecht als
Bevollmächtigter nur ausüben, soweit der Aktionär eine ausdrückliche
Weisung über die Ausübung des Stimmrechts zu den einzelnen
Tagesordnungspunkten erteilt hat. Die Vollmacht muss einer bestimmten
Person erteilt werden. Die Vollmacht muss zumindest in Textform gemäß
§ 13 Abs. 2 AktG erteilt werden; ein Widerruf bedarf ebenfalls
zumindest der Textform. Für die Erteilung der Vollmacht und deren
Widerruf sind zwingend die auf der im Firmenbuch eingetragenen
Internetseite der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Formulare,
die auch die Erteilung einer beschränkten Vollmacht ermöglichen, zu
verwenden. Die Vollmacht bzw. deren Widerruf muss der Gesellschaft
übermittelt und von dieser aufbewahrt werden.

Möglichkeit der Bevollmächtigung des Herrn Dr. Michael Knap

Als besonderen Service und gemäß unserer Corporate Governance steht
den Aktionären Herr Dr. Michael Knap vom Interessenverband für
Anleger, IVA, Feldmühlgasse 22, 1130 Wien, Österreich, als
unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene
Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung. Bei
Interesse besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktauf-nahme
unter Tel. +43 1 8763343-30, Fax +43 1 8763343-39 bzw. E-Mail
michael.knap@iva.or.at. Die Kosten für die Stimmrechtsvertretung
werden von der Wiener Privatbank SE getragen. Sämtliche übrige
Kosten, insbesondere die eigenen Bankspesen für die Depotbestätigung
oder Portokosten, hat der Aktionär zu tragen. Der Aktionär hat Herrn
Dr. Knap Weisungen zu erteilen, wie dieser (oder allenfalls ein von
Herrn Dr. Knap bevollmächtigter Subvertreter) das Stimmrecht
auszuüben hat. Dr. Michael Knap übt das Stimmrecht ausschließlich auf
der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Ohne
aus-drückliche Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Sollte zu einem
Tagesordnungspunkt eine Einzel-abstimmung stattfinden, gilt eine
hiezu erteilte Weisung entsprechend für jeden einzelnen Unter-punkt.
Bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu
Wortmeldungen, zur Ein-legung von Widersprüchen gegen
Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von
Anträgen entgegennimmt. Bitte beachten Sie, dass für die
Bevollmächtigung des Herrn Dr. Michael Knap ein gesondertes
Vollmachtsformular zu verwenden ist, das auf der eingetragenen
Internetseite der Gesellschaft abrufbar ist. Es wird gebeten, die
Vollmacht bzw. deren Widerruf entweder bei der Registrierung am
Einlass der Hauptversammlung vorzulegen oder vorab zu übermitteln wie
folgt: per Post: HV-Veranstaltungsservice GmbH treuhändig, Köppel 60,
8242 St. Lorenzen am Wechsel per Telefax: +43 (0)1 8900 500 96 per
E-Mail: anmeldung.wienerprivatbank@hauptversammlung.at
(Depotbestätigung als PDF-Anhang mit qualifizierter elektronischer
Signatur gem. §4 Abs. 1 SVG) mittels SWIFT: GIBAATWGGMS (MT598; bitte
ISIN AT0000741301 im Text angeben; ohne ISIN ist eine Anmeldung nicht
möglich), wobei die Vollmacht bzw. deren Widerruf bei den genannten
Kommunikationsformen jedenfalls bis 06. Juni 2017, 17:00 Uhr
einlangen muss.

Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht
erteilt, genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die
Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.

Die Aktionäre werden darauf hingewiesen, dass sie auch bei der
Erteilung einer Vollmacht die Teilnahmevoraussetzungen, wie sie unter
,,Teilnahmeberechtigung und Nachweisstichtag (§ 111 AktG)"
beschrieben sind, zu erfüllen haben.

VI. Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte zum Zeitpunkt der
Einberufung (Art 53 SE-VO iVm §106 Z 9 AktG, § 83 Abs. 2 Z 1 BörseG)

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 11.360.544,15 und ist in 5.004.645
Stückaktien zerlegt, von denen jede am Grundkapital im gleichen
Ausmaß beteiligt ist. Jede Stückaktie gewährt das Recht auf eine
Stimme in der Hauptversammlung. Per Mittwoch, den 03.05.2017,
Handelsschluss der Wiener Börse, besaß die Gesellschaft keine eigenen
Aktien, sodass aktuell 5.004.645 Stimmrechte bestehen.

Um einen reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu ermöglichen,
werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der
Hauptversammlung am Ort derselben einzufinden und einen amtlichen
Lichtbildausweis (Reisepass, Führerschein oder Personalausweis) zur
Identitätsfeststellung mitzubringen.

Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt ab 09:30 Uhr, Wiener
Zeit, im Hotel de France, Schottenring 3, 1010 Wien.

Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Identität der zur
Versammlung erschienenen Personen festzustellen. Sollte eine
Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass
verweigert werden.

Wien, im Mai 2017

Der Vorstand
der Wiener Privatbank SE

Rückfragehinweis:
Wiener Privatbank SE
Eduard Berger, Mitglied des Vorstandes - eduard.berger@wienerprivatbank.com
MMag. Dr. Helmut Hardt, Mitglied des Vorstandes -
helmut.hardt@wienerprivatbank.com T +43 1 534 31-0, F -710
www.wienerprivatbank.com

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Wiener Privatbank SE
Parkring 12
A-1010 Wien
Telefon: +43-1-534 31-0
FAX: +43-1-534 31-710
Email: office@wienerprivatbank.com
WWW: www.wienerprivatbank.com
Branche: Finanzdienstleistungen
ISIN: AT0000741301
Indizes: WBI, Standard Market Auction
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch

Original-Content von: Wiener Privatbank SE, übermittelt durch news aktuell


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