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EANS-Hauptversammlung: Telekom Austria AG / Einberufung zur Hauptversammlung

Geschrieben am 08-05-2017

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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Wir laden unsere Aktionäre zu der am Freitag, 9. Juni 2017, um 10:00
MESZ Uhr in der Wiener Stadthalle, Halle F, A-1150 Wien, Roland
Rainer Platz 1, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Am Tag der Hauptversammlung, dem 9. Juni 2017, kann die Präsentation
der Tagesordnungspunkte bis zur Generaldebatte ab 10:00 MESZ Uhr live
im Internet verfolgt werden. Die Aufzeichnung steht nach der
Hauptversammlung ab 17:00 MESZ Uhr zur Verfügung.

Tagesordnung

1. Tagesordnungspunkt: Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses,
des Lageberichts des Vorstands, des Konzernabschlusses samt
Konzernlagebericht sowie des konsolidierten Corporate Governance
Berichts, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des Berichts
des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2016.

2. Tagesordnungspunkt: Beschlussfassung über die Verwendung des im
Jahresabschluss 2016 ausgewiesenen Bilanzgewinns.

3. Tagesordnungspunkt: Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016.

4. Tagesordnungspunkt: Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016.

5. Tagesordnungspunkt: Beschlussfassung über die Festsetzung der
Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2016.

6. Tagesordnungspunkt: Wahlen in den Aufsichtsrat.

7. Tagesordnungspunkt: Wahl des Abschlussprüfers und
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017.

8. Tagesordnungspunkt: Änderung der Satzung in § 16 Abs 2
hinsichtlich der Übermittlung von Depotbestätigungen an die
Gesellschaft.

Informationen für unsere Aktionäre

Zur Vorbereitung auf die bevorstehende Hauptversammlung stehen
unseren Aktionären spätestens ab dem 21. Tag vor der
Hauptversammlung, somit ab dem 19. Mai 2017, auf unserer Homepage
unter www.telekomaustria.com/de/ir/hauptversammlung und
www.telekomaustria.com/de/ir/geschaeftsberichte folgende Unterlagen
zur Verfügung:

1. der Geschäftsbericht 2016 samt Konzernabschluss und
Konzernlagebericht, der Jahresabschluss 2016 samt Lagebericht, der
konsolidierte Corporate Governance Bericht, der
Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands und der Bericht des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016; 2. vollständiger Text
dieser Einberufung; 3. die Beschlussvorschläge des Vorstands und des
Aufsichtsrats; 4. Vollmachts- und Widerrufsformulare; 5. Erklärungen
gemäß § 87 Abs 2 AktG.

Diese Unterlagen stehen darüber hinaus auch zu den Geschäftszeiten
(werktags von 08:00 bis 17:00 Uhr MESZ) am Sitz der Gesellschaft
Telekom Austria AG, A-1020 Wien, Lassallestraße 9, zur Einsicht zur
Verfügung und werden den Aktionären über Anfrage (Kontakt: Abteilung
Investor Relations, Tel +43 (0)50 664 - 47500 oder E-Mail
hauptversammlung.2017@telekomaustria.com) gerne per Post zugesandt.

Aufnahme von weiteren Punkten in die Tagesordnung: Aktionäre, deren
Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen, können schriftlich
(Unterschrift erforderlich) verlangen, dass Punkte auf die
Tagesordnung der Hauptversammlung am 9. Juni 2017 gesetzt und bekannt
gemacht werden. Jedem Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag
(jedenfalls auch in deutscher Sprache) samt Begründung (deutsche
Sprache erforderlich) beiliegen (bei Aufsichtsratswahlen tritt an die
Stelle der anzuschließenden Begründung die Erklärung der
vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG). Der schriftliche
Antrag muss bis zum 21. Tag vor der Hauptversammlung (sohin dem 19.
Mai 2017) bei der Telekom Austria AG, Abteilung Investor Relations,
A-1020 Wien, Lassallestraße 9, eingelangt sein. Die Antragsteller
müssen seit mindestens 3 Monaten vor Antragstellung Inhaber der
Aktien sein. Dies ist gleichzeitig mit dem Antrag mittels
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG in deutscher oder englischer
Sprache des depotführenden Kreditinstituts mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
Gesellschaft nicht älter als 7 Tage sein darf, nachzuweisen. Weiter
muss aus dieser Depotbestätigung ersichtlich sein, dass der
Antragsteller die Aktien im Zeitpunkt der Antragstellung seit
mindestens 3 Monaten ununterbrochen hält. Bei mehreren Aktionären,
die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 5% des
Grundkapitals erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alle
Aktionäre auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.

Beschlussvorschläge: Bis zum Ende des 7. Werktages vor der
Hauptversammlung (sohin der 30. Mai 2017) können Aktionäre, deren
Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform (per Fax an +43 (0)50 664 9
49040 oder per Post an Telekom Austria AG, Abteilung Investor
Relations, A-1020 Wien, Lassallestraße 9, oder per E-Mail an
hauptversammlung.2017@telekomaustria.com) Vorschläge zur
Beschlussfassung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge
zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der
anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des
Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden. Bei einem Vorschlag zur Wahl
eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der anzuschließenden
Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2
AktG. Die vorgeschlagene Person hat darin ihre fachliche
Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie
alle Umstände darzulegen, die die Besorgnis einer Befangenheit
begründen könnten.

Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft ist eine Depotbestätigung gemäß
§ 10a AktG in deutscher oder englischer Sprache des depotführenden
Kreditinstituts mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen
Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD, die zum
Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als 7 Tage
sein darf, anzuschließen. Bei mehreren Aktionären, die nur zusammen
den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 1% des Grundkapitals
erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alle Aktionäre auf
denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. Die Gesellschaft wird
diesem Antrag spätestens am 2. Werktag nach Zugang entsprechen, außer
wenn

1. er keine Begründung enthält oder die Erklärung nach § 87 Abs 2
AktG fehlt, 2. er zu einem gesetz- oder satzungswidrigen Beschluss
der Hauptversammlung führen würde, 3. ein auf denselben Sachverhalt
gestützter gleichsinniger Vorschlag bereits zugänglich gemacht wurde,
4. er den objektiven Tatbestand der üblen Nachrede (§ 111 StGB) oder
der Beleidigung (§ 115 StGB) erfüllt oder sich der Vorstand durch das
Zugänglichmachen strafbar machen würde, oder 5. die Aktionäre zu
erkennen geben, dass sie an der Hauptversammlung nicht teilnehmen und
sich nicht vertreten lassen werden.

Die Begründung muss nicht zugänglich gemacht werden, wenn sie
insgesamt mehr als 5.000 Schriftzeichen umfasst oder soweit sie einen
Tatbestand im Sinne der Ziffer 4 erfüllt. Übermitteln mehrere
Aktionäre Beschlussvorschläge zu demselben Punkt der Tagesordnung, so
kann der Vorstand die Vorschläge und ihre Begründungen
zusammenfassen. Die Beschlussvorschläge sind jedenfalls auch in
deutscher Sprache zu übermitteln; eine deutsche Version für die
Begründungen ist erforderlich.

Hingewiesen wird darauf, dass jeder Aktionär berechtigt ist, in der
Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen.
Über einen Beschlussvorschlag, der gemäß § 110 AktG auf der
Internetseite der Gesellschaft bekannt gemacht wurde, ist nur dann
abzustimmen, wenn er in der Hauptversammlung als Antrag wiederholt
wird.

Auskunftsrecht: Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der
Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu
geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines
Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt
sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Die Auskunftspflicht
erstreckt sich auch auf die Lage des Konzerns sowie der in den
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft hat den
Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu
entsprechen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit 1. sie nach
vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem
Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen
Nachteil zuzufügen, oder 2. ihre Erteilung strafbar wäre. Auf den
Grund der Auskunftsverweigerung ist hinzuweisen.

Teilnahme: An unserer Hauptversammlung können Aktionäre teilnehmen
und anlässlich dieser Hauptversammlung die Aktionärsrechte ausüben,
die am Ende des 10. Tages vor der Hauptversammlung
(Nachweisstichtag), das ist der 30. Mai 2017, 24:00 Uhr MESZ
(Ortszeit Wien), Aktionäre unserer Gesellschaft sind. Die
Aktionärseigenschaft ist mittels Depotbestätigung in deutscher oder
englischer Sprache nachzuweisen, die vom depotführenden
Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen
Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD
auszustellen ist und spätestens am 3. Werktag vor der
Hauptversammlung bei der Gesellschaft einzulangen hat. Bitte beachten
Sie, dass diese Frist am 6. Juni 2017 endet.

Die Depotbestätigungen sind

- in Schriftform (firmenmäßige Fertigung erforderlich) per Post oder
Boten an Telekom Austria AG, c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH, Re:
Telekom Austria HV, 8242 St. Lorenzen/Wechsel, Köppel 60, Österreich,
oder - per E-Mail an hauptversammlung.2017@telekomaustria.com (mit
angehängtem qualifiziert elektronisch signiertem PDF-Dokument gemäß §
4 Abs 1 SVG) - bitte beachten Sie, dass ausschließlich PDF-Format für
die elektronische Signatur ausreichend ist; oder - per SWIFT: SWIFT
GIBAATWGGMS, Message Type MT598 (alternativ MT599); wobei unbedingt
die ISIN AT 0000720008 im Text anzugeben ist

an die Gesellschaft zu senden.

Gerne vorab in Textform:

per Fax: +43 (0)50 664 9 49040 oder per E-Mail:
hauptversammlung.2017@telekomaustria.com (Depotbestätigungen in den
Formaten PDF, JPG, TXT und TIF können berücksichtigt werden).

Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung
zur Hauptversammlung. Die Depotbestätigung hat folgende Angaben zu
enthalten: 1. den Aussteller durch Angabe von Name (Firma) und
Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten
gebräuchlichen Codes (z.B. BIC); 2. den Aktionär durch Angabe von
Name (Firma) und Anschrift, bei natürlichen Personen zusätzlich das
Geburtsdatum, bei juristischen Personen, falls vorhanden, das
Register und die Nummer, unter der die juristische Person in ihrem
Herkunftsstaat geführt wird; 3. die Nummer des Depots und falls keine
Depotnummer vorhanden ist, eine sonstige Bezeichnung; 4. die Anzahl
der Aktien des Aktionärs; ISIN AT 0000720008; 5. die ausdrückliche
Bestätigung, dass sich die Depotbestätigung auf den Nachweisstichtag,
das ist der 30. Mai 2017, 24:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien), bezieht.

Aktionäre können Vertreter bestellen. Die Vollmacht oder deren
Widerruf kann an die Gesellschaft per Post (Telekom Austria AG,
Abteilung Investor Relations, A-1020 Wien, Lassallestraße 9), per Fax
(+43 (0)50 664 9 49040) oder per E-Mail
(hauptversammlung.2017@telekomaustria.com; im PDF-Format gescannt dem
E-Mail angefügt) gesendet werden. Die Vollmacht bzw. der Widerruf
können auch per SWIFT wie folgt gesendet werden: SWIFT GIBAATWGGMS,
Message Type MT598 (alternativ MT599); wobei unbedingt die ISIN AT
0000720008 im Text anzugeben ist. Die Vollmacht bzw. der Widerruf der
Vollmacht muss bis 16:00 Uhr MESZ des Vortages der Hauptversammlung
(sohin dem 8. Juni 2017) eingelangt sein. Danach ist die Vollmacht
bzw. der Widerruf persönlich am Tag der Hauptversammlung am
Versammlungsort bei der Registrierung vorzulegen. Für die Vollmacht
oder deren Widerruf ist zumindest Textform erforderlich. Hat der
Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so
genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung
abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Um die Administration der
Vollmachten zu erleichtern, empfehlen wir Ihnen, die auf unserer
Homepage befindlichen Formulare zu verwenden.

Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter des
Interessenverbandes für Anleger, IVA, Feldmühlgasse 22/4, A-1130
Wien, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene
Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung. Seitens
IVA ist vorgesehen, dass Herr Mag. Dr. Wilhelm Rasinger, bei der
Hauptversammlung diese Aktionäre vertreten wird. Für seine
Bevollmächtigung ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.telekomaustria.com/de/ir/hauptversammlung ein spezielles
Vollmachtsformular abrufbar, welches der Gesellschaft ausschließlich
an eine der oben genannten Adressen (Telefax, E-Mail, Post, SWIFT)
für die Übermittlung von Vollmachten zugehen muss. Darüber hinaus
besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Mag. Dr.
Wilhelm Rasinger unter Tel. +43 (0)1 876 33 43-30 oder E-Mail
wilhelm.rasinger@iva.or.at.

Der Aktionär hat Mag. Dr. Wilhelm Rasinger, Weisungen zu erteilen,
wie er (oder allenfalls ein von Mag. Dr. Wilhelm Rasinger
bevollmächtigter Subvertreter) das Stimmrecht auszuüben hat. Mag. Dr.
Wilhelm Rasinger übt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage
der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Ohne ausdrückliche
Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Bitte beachten Sie, dass der
Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Erhebung
von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen
von Fragen oder von Anträgen entgegennimmt.

Um einen reibungslosen Ablauf der Eingangs- und Sicherheitskontrolle
zu ermöglichen, werden die Teilnehmer gebeten, sich rechtzeitig vor
Beginn der Hauptversammlung am Ort derselben einzufinden. Bitte
bringen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis mit. Der Einlass zur
Behebung der Stimmkarten beginnt um 09:00 Uhr MESZ.

Die Stadthalle Wien ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln (z.B.
U-Bahnlinie U6, Station "Burggasse/Stadthalle") gut erreichbar.

Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte zum Zeitpunkt der
Einberufung: Das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 1.449.274.500
ist geteilt in 664.500.000 auf Inhaber lautende nennwertlose
Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 415.159 eigene Aktien,
wobei diese einem Stimmverbot unterliegen. Die Gesamtzahl der
teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung 664.084.841.

Zahlstelle: UniCredit Bank Austria AG.

Weitere Informationen finden Sie unter
www.telekomaustria.com/de/ir/hauptversammlung

Wien, 9. Mai 2017 Der Vorstand

International Securities Identification Number (ISIN): AT 0000720008

Rückfragehinweis:
Susanne Reindl
Head of Investor Relations
Telekom Austria Group
Tel.: +43 (0) 50 664 39420
E-mail: susanne.reindl@telekomaustria.com

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Telekom Austria AG
Lassallestrasse 9
A-1020 Wien
Email: investor.relations@telekomaustria.com
WWW: www.telekomaustria.com/ir
Branche: Telekommunikation
ISIN: AT0000720008
Indizes: WBI, ATX Prime, ATX
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch

Original-Content von: Telekom Austria AG, übermittelt durch news aktuell


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