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EANS-Hauptversammlung: Flughafen Wien AG / Einberufung zur Hauptversammlung

Geschrieben am 02-05-2017

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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Flughafen Wien Aktiengesellschaft

Schwechat, FN 42984 m
ISIN AT00000VIE62

Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur 29.
ordentlichen Hauptver­sammlung der Flughafen Wien Aktiengesellschaft
am Mittwoch, dem 31. Mai 2017, um 10:00 Uhr, in 1300 Wien-Flughafen,
Office Park 3, Towerstraße, (Objekt 682) - Eingang neben NH Hotel -
ein.

I. TAGESORDNUNG

1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate-Governance-
Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Vorschlags für
die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das
Geschäftsjahr 2016
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Ge­schäftsjahr 2016
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2016
5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2017
6. Wahlen in den Aufsichtsrat
7. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 12 Abs 2
8. Beschlussfassung über die neuerliche Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb
und zur Veräußerung eigener Aktien unter Widerruf der mit
Hauptversammlungsbeschluss vom 31.05.2016 zum 9. Tagesordnungspunkt
erteilten entsprechenden Ermächtigung

II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN
AUF DER INTERNETSEITE
Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 10. Mai 2017auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.viennaairport.com zugänglich:

* Jahresabschluss mit Lagebericht, * Corporate-Governance-Bericht, *
Konzernabschluss mit Konzernlagebericht, * Vorschlag für die
Gewinnverwendung, * Bericht des Aufsichtsrats, jeweils für das
Geschäftsjahr 2016; * Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten
2 bis 8, * Erklärungen der Kandidaten für die Wahlen in den
Aufsichtsrat zu TOP 6 gemäß § 87 Abs 2 AktG samt Lebenslauf, *
Formular für die Erteilung einer Vollmacht, * Formular für die
Erteilung einer Vollmacht an einen Vertreter der IVA, * Formular für
den Widerruf einer Vollmacht, * vollständiger Text dieser
Einberufung.

III. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER
HAUPTVERSAMMLUNG Die Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen
Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen
sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 21. Mai
2017(Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an
diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Für
den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am
26. Mai 2017(24:00 Uhr) ausschließlich in Schriftform auf einem der
folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss, erforderlich:

Per Post oder Boten Flughafen Wien Aktiengesellschaft
c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
Köppel 60
8242 St. Lorenzen am Wechsel

Per E-Mail ein elektronisches Dokument im Format PDF mit einer
qualifizierten elektronischen Signatur
anmeldung.flughafenwien@hauptversammlung.at

Per SWIFT GIBAATWGGMS Message Type MT598
oder MT599,unbedingt ISIN AT00000VIE62 im Text angeben) Gerne vorab
per Telefax: +43 (0)1 8900 500 - 88)

Die Aktionäre werden gebeten sich an ihr depotführendes
Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer
Depotbestätigung zu veranlassen. Der Nachweisstichtag hat keine
Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und hat keine
Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom
depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitglied­staat des
Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der
OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:

* Angaben über den Aussteller: Firma und Anschrift oder eines im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes, * Angaben
über den Aktionär: Name/Firma und Anschrift, bei natürlichen Personen
zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen gegebenenfalls
Register und Nummer unter der die juristische Person in ihrem
Herkunftsstaat geführt wird, * Angaben über die Aktien: Anzahl der
Aktien des Aktionärs, ISIN AT00000VIE62, * Depotnummer andernfalls
eine sonstige Bezeichnung, * Zeitpunkt auf den sich die
Depotbestätigung bezieht. Die Depotbestätigung als Nachweis des
Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptver­sammlung muss sich
auf das Ende des Nachweisstichtages 21. Mai 2017 (24:00 Uhr, MESZ,
Wiener Zeit) beziehen. Die Depotbestätigung wird in deutscher
Sprache oder in englischer Sprache entgegen­genommen.

Identitätsnachweis Die Aktionäre und deren Bevollmächtigte werden
ersucht zur Identifikation bei der Registrierung einen gültigen
amtlichen Lichtbildausweis bereit zu halten.

IV. MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES VERTRETERS UND DAS DABEI
EINZUHALTENDE VERFAHREN Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der
Hauptversammlung berechtigt ist und dies der Gesellschaft gemäß den
Festlegungen in dieser Einberufung Punkt III nachgewiesen hat, hat
das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs
an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der
Aktionär hat, den er vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder
einer juristischen Person) in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) erteilt
werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können.

Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der
Hauptversammlung möglich.

Für die Übermittlung von Vollmachten bieten wir folgende
Kommunikationswege und Adressen an:

Per Post oder Boten Flughafen Wien Aktiengesellschaft
c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
Köppel 60
8242 St. Lorenzen am Wechsel

Per Telefax: +43 (01) 8900 500 - 88 Per
E-Mail:anmeldung.flughafenwien@hauptversammlung.at (Dabei können
die Vollmachten im Format PDF Berücksichtigung finden.)

Die Vollmachten müssen spätestens bis 30. Mai 2017, 16:00 Uhr, bei
einer der zuvor genannten Adressen eingehen, sofern sie nicht am
Tag der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle der
Hauptversammlung übergeben werden.

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der
Vollmacht sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.viennaairport.com abrufbar. Wir bitten im Interesse einer
reibungslosen Abwicklung stets die bereitgestellten Formulare zu
verwenden. Einzelheiten zur Bevollmächtigung, insbesondere zur
Textform und zum Inhalt der Vollmacht, ergeben sich aus dem den
Aktionären zur Verfügung gestellten Vollmachtsformular.

Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut (§ 10a AktG)
eine Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur
Depotbestätigung, auf dem für dessen Übermittlung an die
Gesellschaft vorgesehenen Weg, die Erklärung abgibt, dass ihm
Vollmacht erteilt wurde. Aktionäre können auch nach
Vollmachtserteilung die Rechte in der Hauptversammlung persönlich
wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als Widerruf einer vorher
erteilten Vollmacht.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

Unabhängiger Stimmrechtsvertreter Als besonderer Service steht den
Aktionären ein Vertreter vom Interessenverband für Anleger, IVA,
1130 Wien, Feldmühlgasse 22, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter
für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der
Hauptversammlung zur Verfü­gung; hiefür ist auf der Internetseite
der Gesellschaft unter www.viennaairport.com ein spezielles
Vollmachtsformular abrufbar. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit
einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Wilhelm Rasinger vom
IVA unter Tel. +43 (01) 8763343 - 42, Telefax +43 (01) 8763343 - 49
oder E-Mail wilhelm.rasinger@iva.or.at.

V. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN §§ 109, 110,
118 UND 119 AKTG

1. Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre nach § 109 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und
die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser
Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte
auf die Tagesordnung dieser Hauptver­sammlung gesetzt und bekannt
gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform per Post oder
Boten spätestens am 10. Mai 2017(24:00 Uhr) der Gesellschaft
ausschließlich an der Adresse 1300 Wien-Flughafen, Dr. Wolfgang
Köberl, MBA, Generalsekretariat, zugeht. Jedem so beantragten
Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung
beiliegen. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die
an­tragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der
Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sie­ben Tage sein
darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
(Punkt III) verwiesen.

2. Beschlussvorschläge von Aktionären zur Tagesordnung nach §
110 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals
erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform
Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und
verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der
betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer
allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf
der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft
zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform
spätestens am 19. Mai 2017(24:00 Uhr) der Gesellschaft entweder per
Telefax an +43 (01) 7007 - 23622 oder 1300 Wien- Flughafen, Dr.
Wolfgang Köberl, MBA, Generalsekretariat, oder per E-Mail
fwag-hauptversammlung@viennaairport.com, wobei das Verlangen in
Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist,
zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds
tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen
Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Die Aktionärseigenschaft ist durch die
Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt
der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein
darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
(Punkt III) verwiesen.

3. Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 118 AktG Jedem Aktionär
ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegen­heiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tages­ordnungspunktes erforderlich ist.
Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen
Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie
auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss
einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit
sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem
Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen ei­nen erheblichen
Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre. Der
Vorsitzende der Hauptversammlung kann gemäß § 14 der Satzung das
Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen beschränken.
Er kann insbesondere zu Beginn, aber auch während der
Hauptversammlung, generelle und individuelle Beschränkungen der Rede-
und Fragezeit anordnen. Auskunftsverlangen sind in der
Hauptversammlung grundsätzlich mündlich zu stellen, gerne aber auch
schriftlich. Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung
bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der
Hauptversammlung in Textform an den Vor­stand übermittelt werden. Die
Fragen können an die Gesellschaft

per Telefax an +43 (01) 7007 - 23622
oder
per E-Mail an fwag-hauptversammlung@viennaairport.com

übermittelt werden.

4. Anträge von Aktionären in der Hauptversammlung nach § 119
AktG Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten
Anteilsbesitz - berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der
Tagesordnung Anträge zu stellen. Voraussetzung hiefür ist der
Nachweis der Teilnahmeberechtigung im Sinne der Einberufung. Liegen
zu einem Punkt der Tagesordnung mehrere Anträge vor, so bestimmt
gemäß § 119 Abs 3 AktG der Vorsitzende die Reihenfolge der
Abstimmung. Ein Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds
setzt jedoch zwingend die rechtzeitige Übermittlung eines
Beschlussvorschlags gem § 110 AktG voraus: Personen zur Wahl in den
Aufsichtsrat (Punkt 6 der Tagesordnung) können nur von Aktionären,
deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, vorgeschlagen
werden. Solche Wahlvorschläge müssen spätestens am 19. Mai 2017 in
der oben angeführten Weise (Punkt V Abs 2) der Gesellschaft zugehen.
Jedem Wahlvorschlag ist die Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG der
vorgeschlagenen Person über ihre fachliche Qualifikation, ihre
beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie über alle Umstände,
die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten,
anzuschließen. Widrigenfalls darf der Aktionärsantrag auf Wahl eines
Aufsichtsratsmitglieds bei der Abstimmung nicht berücksichtigt
werden.

5. Informationen auf der Internetseite Weitergehende
Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110,
118 und 119 AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft
www.viennaairport.com zugänglich.

VI. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Zum Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR
152.670.000,-- und ist zerlegt in 84.000.000 auf Inhaber lautende
Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der
Stimmrechte beträgt demzufolge zum Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung 84.000.000 Stimmrechte. Die Gesellschaft hält zum
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung weder unmittelbar noch
mittelbar eigene Aktien.

Schwechat, im April
2017

Der Vorstand

Rückfragehinweis:
Investor Relations:
Mag. Judit Helenyi (+43-1)7007-23126; j.helenyi@viennaairport.com
Mario Santi (+43-1)7007-22826; m.santi@viennaairport.com

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Flughafen Wien AG
Postfach 1
A-1300 Wien-Flughafen
Telefon: +43 1 7007 - 22826
FAX: +43 1 7007 - 23806
Email: investor-relations@viennaairport.com
WWW: http://viennaairport.com/unternehmen/investor_relations
Branche: Transport
ISIN: AT00000VIE62
Indizes: ATX Prime
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch

Original-Content von: Flughafen Wien AG, übermittelt durch news aktuell


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