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EANS-Hauptversammlung: UNIQA Insurance Group AG / Einberufung zur Hauptversammlung

Geschrieben am 27-04-2017

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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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E I N L A D U N G

an die Aktionäre von UNIQA Insurance Group AG mit dem Sitz in Wien zu
der am Montag, 29. Mai 2017, 10.00 Uhr, im UNIQA Tower, A 1029 Wien,
Untere Donaustraße 21, Erdgeschoss, Platinum, stattfindenden 18.
ordentlichen Hauptversammlung

T A G E S O R D N U N G

* Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des
Konzernabschlusses von UNIQA Insurance Group AG zum 31.12.2016, des
Lageberichts und des Konzernlageberichts des Vorstands, des Corporate
Governance Berichts des Vorstands sowie des Vorschlags des Vorstands
für die Gewinnverwendung mit dem Bericht des Aufsichtsrats gemäß § 96
AktG je für das Geschäftsjahr 2016.

* Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss der
Gesellschaft zum 31.12.2016 ausgewiesenen Bilanzgewinns.

* Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
und der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016.

* Beschlussfassung über Taggelder und Vergütungen an die Mitglieder
des Aufsichtsrats.

* Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2018.

* Wahl von zwei Mitgliedern des Aufsichtsrats.

UNTERLAGEN

Die folgenden Unterlagen liegen am Sitz der Gesellschaft in A 1029
Wien, Untere Donaustraße 21, UNIQA Tower, auf

(i) Jahresabschluss zum 31.12.2016 samt Lagebericht (ii)
Konzernabschluss zum 31.12.2016 samt Konzernlagebericht (iii)
Corporate Governance Bericht für das Geschäftsjahr 2016 (iv)
Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des im Jahresabschluss der
Gesellschaft zum 31.12.2016 ausgewiesenen Bilanzgewinns (v) Bericht
des Aufsichtsrats gemäß § 96 AktG für das Geschäftsjahr 2016 (vi)
Erklärung der zur Wahl als Mitglied des Aufsichtsrats vorgeschlagenen
Personen gemäß § 87 Abs. 2 AktG, d.h. Erklärung über fachliche
Qualifikation, berufliche oder vergleichbare Funktionen sowie dass
kein Grund zur Besorgnis einer Befangenheit bestehe (vii)
Beschlussvorschläge des Vorstands und/oder des Aufsichtsrats zu den
Tagesordnungspunkten 2. bis 6. (viii) Weitergehende Informationen
über die Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109, 110 und 118 AktG (ix)
Einladung an die Aktionäre der Gesellschaft zur 18. ordentlichen
Hauptversammlung.

Diese Einladung zur 18. ordentlichen Hauptversammlung der
Gesellschaft kann ab dem Tag der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung sowie die oben zu (i) bis (ix) genannten Unterlagen
können ab spätestens einschließlich 08.05.2017 jeweils kostenlos bei
der Gesellschaft in A 1029 Wien, Untere Donaustraße 21, UNIQA Tower,
Abteilung Investor Relations, bezogen werden und sind ferner ab den
jeweils genannten Terminen auf der Internetseite der Gesellschaft
(www.uniqagroup.com) unter Investor Relations/Hauptversammlung
verfügbar. Weiters sind auf der Internetseite der Gesellschaft
Formulare für die Erteilung und für den Widerruf einer Vollmacht
gemäß § 114 AktG zugänglich.

HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE (§ 106 Z 5 AktG)

Gemäß § 109 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des
Grundkapitals erreichen, schriftlich verlangen, dass Punkte auf die
Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden.
Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag
samt Begründung beiliegen. Die Antragsteller müssen seit mindestens
drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien gewesen sein. Ein
derartiges Verlangen muss der Gesellschaft spätestens am 21. Tag vor
der Hauptversammlung, somit bis spätestens am 08.05.2017, zugehen.
Ein solcher Antrag ist schriftlich an die Gesellschaft unter der
Anschrift A 1029 Wien, Untere Donaustraße 21, UNIQA Tower, Abteilung
Investor Relations, zu richten.

Gemäß § 110 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des
Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft zu jedem Punkt der
Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln
und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der
Aktionäre, die das Verlangen stellen, der dem Verlangen ebenfalls
anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stel- lungnahme des
Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen
Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden. Das
Verlangen ist schriftlich an die Gesellschaft unter der Anschrift A
1029 Wien, Untere Donaustraße 21, UNIQA Tower, Abteilung Investor
Relations, oder per Telefax unter der Faxnummer +43 1 211 75 79 3773
oder per E Mail an die E Mail Adresse hauptversammlung@uniqa.at,
wobei bei Übermittlung mit E Mail das Verlangen dem E Mail in
Textform (zB als pdf) anzuschließen ist, zu richten. Das Verlangen
ist beachtlich, wenn es der Gesellschaft spätestens am 7. Werktag vor
der Hauptversammlung, d.h. spätestens am 17.05.2017, zugeht. Bei
einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die
Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß
§ 87 Abs. 2 AktG.

Gemäß § 118 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der
Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu
geben, soweit dies zur sachgemäßen Beurteilung eines
Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunft darf verweigert
werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung
geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen
einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar
wäre.

Aktionärsrechte, die an die Innehabung von Aktien während eines
bestimmten Zeitraums geknüpft sind, können nur ausgeübt werden, wenn
der Nachweis der Aktionärseigenschaft im jeweils relevanten Zeitraum
durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erbracht wird.

Weitergehende Informationen zu den Aktionärsrechten gemäß §§ 109, 110
und 118 AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft
(www.uniqagroup.com) unter Investor Relations/Hauptversammlung
zugänglich.

TEILNAHMEBERECHTIGUNG,DEPOTBESTÄIGUNG, NACHWEISSTICHTAG UND
VERTRETUNG (§ 106 Z 6, Z 7 und Z 8 AktG)

Gemäß § 111 Abs. 1 AktG richtet sich die Berechtigung zur Teilnahme
an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte nach dem
Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tags vor dem Tag der
Hauptversammlung (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte sind daher nur
jene Aktionäre berechtigt, die am Ende des zehnten Tags vor dem Tag
der Hauptversammlung (Nachweisstichtag) Aktionäre waren.
Nachweisstichtag ist 19.05.2017, 24.00 Uhr (Wiener Zeit).

Der Nachweis der Aktionärseigenschaft am Nachweisstichtag wird bei
depotverwahrten Inhaberaktien (ausschließlich solche sind von der
Gesellschaft ausgegeben) gegenüber der Gesellschaft durch eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG geführt, die der Gesellschaft
spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung, somit
spätestens am 23.05.2017, schriftlich unter der Anschrift A 1029
Wien, Untere Donaustraße 21, UNIQA Tower, Abteilung Investor
Relations, oder per Telefax unter der Faxnummer +43 1 8900 500 95
oder per E Mail an die E Mail Adresse
anmeldung.uniqa@hauptversammlung.at, wobei bei Übermittlung mit E
Mail die Depotbestätigung dem E Mail in Schriftform (zB als pdf)
anzuschließen ist, oder mit SWIFT Message Type MT598 an die SWIFT
Adresse GIBAATWGGMS unter Hinweis auf ISIN AT0000821103 zugehen muss.
Die Depotbestätigung gemäß § 10a AktG ist vom depotführenden
Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen
Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD
auszustellen. Soll durch die Depotbestätigung der Nachweis der
gegenwärtigen Eigenschaft als Aktionär geführt werden, so darf sie
zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben
Tage sein. Depotbestätigungen werden in deutscher und in englischer
Sprache entgegengenommen.

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut des
Aktionärs auszustellen und hat jedenfalls folgende Angaben zu
enthalten:

* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder ein im
Verkehr zwischen Kredit-instituten gebräuchlicher Code (SWIFT Code),
* Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer
(Firmenbuchnummer) bei juristischen Personen, * Depotnummer bzw
andernfalls sonstige Bezeichnung, * Angaben über die Aktien: Anzahl
der Stückaktien des Aktionärs, * Zeitpunkt oder Zeitraum, auf den
sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw durch
Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert. Aktionäre können
über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw Übermittlung einer
Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt
ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum
Vertreter zu bestellen. Die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des
Vorstands oder des Aufsichtsrats darf das Stimmrecht als
Bevollmächtigter nur ausüben, soweit der Aktionär eine ausdrückliche
Weisung über die Ausübung des Stimmrechts zu den einzelnen Tages-
ordnungspunkten erteilt hat. Die Vollmacht muss einer bestimmten
Person in Textform erteilt werden. Jeder Aktionär kann sich der von
der Gesellschaft auf ihrer Internetseite (www.uniqagroup.com) unter
Investor Relations/ Hauptversammlung zur Verfügung gestellten
Formulare bedienen. Die Verwendung dieser Formulare ist nicht
zwingend.

Als Service der Gesellschaft steht den Aktionären auf deren Wunsch
Herr Dr. Michael Knap, Vizepräsident des Interessenverbands für
Anleger (IVA), A-1130 Wien, Feldmühlgasse 22, als unabhängiger
Stimmrechtsvertreter für die Stimmrechtsausübung in der
Hauptversammlung zur Verfügung. Für die Erteilung und den Widerruf
der Vollmacht sind auf der Internetseite (www.uniqagroup.com) unter
Investor Relations/Hauptversammlung zur Verfügung gestellte spezielle
Formulare abrufbar. Die Kosten für die Stimmrechtsvertretung werden
von der Gesellschaft getragen. Sämtliche übrige Kosten, insbesondere
die eigenen Bankspesen für die Depotbestätigung oder Portokosten, hat
der Aktionär zu tragen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer
direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap unter Mobil
Telefonnr +43 664 2138740 oder E Mail michael.knap@iva.or.at. Auch
bei Bevollmächtigung des unabhängigen Stimmrechtsvertreters des IVA
ist die Vollmacht, wie nachstehend beschrieben, an die Gesellschaft
zu senden. Die Gesellschaft wird dem Bevollmächtigten Abschriften der
Vollmachten zur Verfügung stellen. Allfällige Weisungen zur
Stimmrechtsausübung sind direkt Herrn Dr. Michael Knap zu erteilen.
Bitte beachten Sie, dass Herr Dr. Michael Knap keine Aufträge zu
Wortmeldungen, zum Stellen von Fragen oder von Anträgen oder zur
Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse
entgegennimmt.

Die Vollmacht eines Aktionärs muss der Gesellschaft übermittelt und
von dieser aufbewahrt werden. Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis
spätestens 26.05.2017, 16.00 Uhr (letzter Werktag vor der
Hauptversammlung), schriftlich unter der Anschrift A 1029 Wien,
Untere Donaustraße 21, UNIQA Tower, Abteilung Investor Relations,
oder per Telefax unter der Faxnummer +43 1 8900 500 95 oder per E
Mail an die E Mail Adresse anmeldung.uniqa@hauptversammlung.at, wobei
bei Übermittlung mit E Mail die Vollmacht dem E Mail in Textform
(z.B. als pdf) anzuschließen ist, oder mit SWIFT Message Type MT598
an die SWIFT Adresse GIBAATWGGMS unter Hinweis auf ISIN AT0000821103
zugehen.

Am Tag der Hauptversammlung kann die Vollmacht ausschließlich
persönlich bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort
übergeben werden.

Auf Wunsch wird das auf der Internetseite der Gesellschaft zur
Verfügung gestellte Vollmachtsformular mit der Post zugesandt.

Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut (§ 10a AktG)
Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn das depotführende
Kreditinstitut zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt,
dass ihm Vollmacht erteilt wurde.

Die vorstehenden Bestimmungen über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

Die Ausgabe der Stimmkarten für die Hauptversammlung findet am Tag
der Hauptversammlung ab 9.00 Uhr statt. Die Aktionäre und deren
Vertreter werden gebeten, einen amtlichen Lichtbildausweis zur
Feststellung der Identität mitzunehmen. Die Gesellschaft behält sich
vor, die Identität der zur Hauptversammlung erscheinenden Personen
(Aktionäre und deren Vertreter) festzustellen. Sollte die
Identitätsfeststellung nicht möglich sein, können der Einlass und die
Teilnahme verweigert werden.

ANGABEN ZUR ÜBERTRAGUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG

Hinweis gemäß § 106 Abs. 2 lit b AktG: Die Hauptversammlung wird ab
Beginn bis zur Beendigung des Berichts des Vorstandsvorsitzenden zu
Tagesordnungspunkt 1.im Internet übertragen.

GESAMTZAHL DER AKTIEN UND DER STIMMRECHTE ZUM ZEITPUNKT DER
EINBERUFUNG (§ 106 Z 9 AktG und § 83 Abs. 2 Z 1 BörseG)

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 309.000.000,00, das in 309.000.000
nennwertlose Stückaktien zerlegt ist. Jede Stückaktie gewährt eine
Stimme. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung 2.034.739 eigene Aktien, wobei 1.215.089 Stück
eigene Aktien über UNIQA Österreich Versicherungen AG gehalten
werden. Die Gesamtanzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien
beträgt demgemäß zum Zeitpunkt der Einberufung 306.965.261 Stück. Es
bestehen nicht mehrere Aktiengattungen.

Der Vorstand von UNIQA Insurance Group AG
Wien, im April 2017

Rückfragehinweis:
UNIQA Insurance Group AG
Norbert Heller
Tel.: +43 (01) 211 75-3414
mailto:norbert.heller@uniqa.at

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: UNIQA Insurance Group AG
Untere Donaustraße 21
A-1029 Wien
Telefon: 01/211 75-0
Email: investor.relations@uniqa.at
WWW: http://www.uniqagroup.com
Branche: Versicherungen
ISIN: AT0000821103
Indizes: WBI, ATX Prime, ATX
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch

Original-Content von: UNIQA Insurance Group AG, übermittelt durch news aktuell


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