| | | Geschrieben am 09-03-2017 Verlegerverbände begrüßen 9. GWB-Novelle / Erleichterung verlagswirtschaftlicher Kooperationen für Zeitungs- und Zeitschriftenverlage sichert Pressevielfalt
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 Berlin (ots) - Die Verbände der Zeitungs- und
 Zeitschriftenverleger in Deutschland begrüßen die Erleichterung von
 Kooperationen zwischen Presseverlagen, die der Bundestag im Zuge der
 9. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) heute
 beschlossen hat. Das Gesetz sieht eine Freistellung vom Kartellverbot
 für verlagswirtschaftliche Kooperationen außerhalb des Bereichs der
 Redaktionen vor.
 
 "Angesichts massiver Umbrüche im Medienmarkt sind Zeitungen und
 Zeitschriften auf größere Freiräume bei der verlagswirtschaftlichen
 Zusammenarbeit angewiesen. Die nunmehr beschlossene Liberalisierung
 des Kartellrechts wird dazu beitragen, innovative neue Angebote für
 Leser und Anzeigenkunden zu ermöglichen und so zur Sicherung der
 Pressevielfalt in Deutschland beitragen," erklärte ein Sprecher für
 Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und den Verband
 Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ).
 
 Die Vereinfachung von Kooperationen außerhalb des redaktionellen
 Bereiches sei ein wichtiger Beitrag des Gesetzgebers, um den
 vielfältigen Herausforderungen der fortschreitenden Digitalisierung
 für die Pressehäuser zu begegnen, erklärten BDZV und VDZ. Nun sei es
 von größter Bedeutung, dass die Regelung so bald als möglich in Kraft
 trete. Deshalb appellierten die beiden Verlegerorganisationen an die
 Bundesländer, das Gesetz in der Sitzung des Bundesrates am 31. März
 zu billigen und so den Weg für ein baldiges Inkrafttreten frei zu
 machen.
 
 BDZV und VDZ erläuterten ferner, dass die Freistellung von
 verlagswirtschaftlichen Kooperationen keine einseitige Privilegierung
 der Zeitungen und Zeitschriften darstelle. Vielmehr sei sie eine
 dringend notwendige Reaktion auf bestehende Benachteiligungen der
 Presseverlage durch enge Fusionsgrenzen, zum Beispiel in Gestalt
 äußerst kleinteiliger Marktdefinitionen. Die Freistellung füge sich
 demnach ausgleichend in die - im Übrigen für die Presse gegenüber der
 sonstigen Wirtschaft und den meisten Branchen der Kultur- und
 Medienwirtschaft restriktivere - pressespezifische
 Kartellgesetzgebung ein.
 
 Durch Synergien im verlagswirtschaftlichen Bereich könnten mit der
 Freistellung aus Sicht der Verlegerverbände Mittel zur Stärkung der
 redaktionellen Vielfalt in Deutschland frei werden, die anders nicht
 mehr zu erzielen seien. Mit Anzeigenkooperationen stiegen die Chancen
 der Verlage, sich auf Augenhöhe im mittlerweile hochkonzentrierten
 Markt der Mediaagenturen und des werbenden Einzelhandels zu bewegen.
 Eine angemessene Reaktion auf multinationale Digitalkonzerne als neue
 Wettbewerber im Werbemarkt sei nur durch eine intensivierte
 Zusammenarbeit möglich. Kooperationen der Presse könnten hier zu
 einem stärkeren Wettbewerb zugunsten der Werbekunden beitragen. Auch
 seien dringend notwendige technische Entwicklungen zur Erschließung
 digitaler journalistischer Geschäftsmodelle mit
 verbraucherfreundlichen Standards nur in großen Einheiten
 betriebswirtschaftlich sinnvoll möglich.
 
 
 
 Pressekontakt:
 Hans-Joachim Fuhrmann
 Telefon: 030/ 726298-210
 E-Mail: fuhrmann@bdzv.de
 
 Anja Pasquay
 Telefon: 030/ 726298-214
 E-Mail: pasquay@bdzv.de
 
 Original-Content von: BDZV - Bundesverb. Dt. Zeitungsverleger, übermittelt durch news aktuell
 
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