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Keine Entwarnung bei Anfechtung / Kreditversicherer Coface zur Novelle der Insolvenzanfechtung: Das Risiko bleibt

Geschrieben am 06-03-2017

Mainz (ots) - Der Bundestag hat eine Reform der
Insolvenzanfechtung beschlossen. Beim Kreditversicherer Coface sehen
die Experten keinen Grund zur Entwarnung. "Es gibt allenfalls gewisse
Erleichterungen für Gläubiger", sagt der Leiter der Rechtsabteilung
bei Coface in Deutschland, Jan Völker. Nach wie vor stünden
Lieferanten aber vor dem Risiko, dass Insolvenzverwalter von ihnen
Geld zurückforderten, das deren inzwischen insolvente Abnehmer vor
der Insolvenz bezahlt haben. Möglichkeiten zur Absicherung bietet
eine Anfechtungsversicherung, wie sie Coface als Zusatz zu einer
Kreditversicherung anbietet. "Der Bedarf bleibt auf jeden Fall
bestehen", sagt Dr. Thomas Götting, Regional Commercial Director
Nordeuropa bei Coface.

Als Verbesserung gegenüber der bisher geltenden Regelung sieht Jan
Völker neben einigen Details wie Anpassungen bei den Verzugszinsen -
Anfechtungsansprüche werden nur noch ab Verzugseintritt und nicht wie
bisher bereits ab Insolvenzeröffnung verzinst -, dass der
Anfechtungszeitraum im Rahmen der "Vorsatzanfechtung" reduziert
wurde. "Dies bedeutet, dass erhaltene Zahlungen für erbrachte
Lieferungen und Leistungen künftig nur noch für vier statt bisher
zehn Jahre zurückgefordert werden können. Außerdem wird in diesen
Fällen hinsichtlich der Kenntnis nicht mehr an die drohende, sondern
an die eingetretene Zahlungsunfähigkeit angeknüpft, wenn eine
sogenannte kongruente Deckung vorlag." Dies ist der Fall, wenn die
Art und Weise der Zahlung den ursprünglich getroffenen Vereinbarungen
entsprach. Das Problem für den Lieferanten lag darin, dass ihm
unterstellt wurde, er habe von der drohenden Insolvenz Kenntnis haben
können. Eine weitere wesentliche Änderung zugunsten der Lieferanten
betrifft den Fall, dass der Gläubiger dem Schuldner
Zahlungserleichterungen oder einen Zahlungsaufschub gewährt hat. Dann
wird vermutet, dass er eine etwaige Zahlungsunfähigkeit nicht kannte.
"Der Insolvenzverwalter muss in diesen Fällen den Gegenbeweis führen,
dass der Gläubiger doch hiervon Kenntnis hatte", erklärt Jan Völker.

Coface hatte, wie andere Kreditversicherer, auf die
Insolvenzanfechtungen reagiert, die Unternehmen unter Umständen in
große finanzielle Schwierigkeiten bringen können. "Zwar reicht in
einigen Fällen der Deckungsschutz der Kreditversicherung aus",
erklärt Dr. Thomas Götting. Der Regional Commercial Director von
Coface für Nordeuropa kennt aber genügend Fälle, in denen es zu einer
Deckungslücke kommen konnte, wenn Insolvenzverwalter von Lieferanten
erhaltene Zahlungen über mehrere Jahre zurückverlangten.

"Deshalb haben wir die Anfechtungsversicherung als ergänzendes
Modul der Kreditversicherung auf den Markt gebracht", sagt Dr. Thomas
Götting. Sie decke nicht nur die mögliche Lücke finanziell ab.
"Vielmehr beteiligen wir uns schon an den Kosten für die juristische
Abwehr der Forderungen eines Insolvenzverwalters. Die Nachfrage
zeigt, dass die Unternehmen, wie übrigens auch Makler, das Thema sehr
ernst nehmen." Das sei auch gut so, meint Jan Völker: "Denn am
grundsätzlichen Risiko ändert auch die Reform der Anfechtung nichts.
Bezahlt ist weiterhin nicht immer und unbedingt bezahlt."

Mehr zur Anfechtungsversicherung erfahren Sie hier:
http://ots.de/QxIEB



Pressekontakt:
Coface, Niederlassung in Deutschland
Pressesprecher Erich Hieronimus
Tel. 06131/323-541
erich.hieronimus@coface.com
www.coface.de

Original-Content von: Coface Deutschland, übermittelt durch news aktuell


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