Die Mobilität der Zukunft ist wieder am Start: Gelungener Konkurswiderruf der TAXMOBIL AG (FOTO)
Geschrieben am 09-02-2017 |   
 
 Lengwil, Schweiz (ots) - 
 
   "Der Konkurs über die TAXMOBIL AG [...] wird widerrufen". Damit  
ist der Konkurs des Schweizer Unternehmens TAXMOBIL  
Aktiengesellschaft Geschichte. Nach einem mehr als dreijährig  
schwebenden Konkursverfahren ist dem Verwaltungsrat der TAXMOBIL  
Aktiengesellschaft, Bert Neckermann, gelungen, was in der Schweizer  
Rechtsgeschichte äußerst selten zu finden ist: Der Konkurs wurde am  
6. Februar 2017 per Gerichtsentscheid widerrufen und wird nun  
entsprechend im Schweizer Handelsregister (www.zefix.ch) publiziert. 
 
   Die juristische Bedeutung und die operativen Konsequenzen für das  
Vorankommen des Unternehmens und seines innovativen Businessmodells  
erläutert der Schweizer Experte und Rechtsanwalt Christian Bütikofer: 
"Mir ist nicht bekannt, dass es im Gerichtskreis Kreuzlingen zu  
derartigen Widerrufen bei juristischen Personen gekommen wäre. Es  
gibt - nicht nur im Thurgau, sondern schweizweit - sehr wenig  
Präjudizien, obwohl das entsprechende Gesetz seit 1889 besteht. Mit  
einem Konkurswiderruf passiert folgendes: Das zuständige  
Konkursgericht widerruft den Konkurs und gibt dem Schuldner das  
Verfügungsrecht über sein Vermögen zurück, wenn der Schuldner  
nachweist, dass die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Das bedeutet, 
dass sämtliche Gläubiger befriedigt werden müssen, bis ein solcher  
Widerruf in Frage kommt. Im Gegensatz zu einem sogenannten  
Nachlassverfahren oder zu einem 'normalen' Konkursverfahren kommen  
also keine Gläubiger zu Schaden." 
 
   Im Fall der TAXMOBIL Aktiengesellschaft gibt es keine Altlasten,  
alle Gläubiger sind vollständig befriedigt. So konnte nun vom Gericht 
der Widerruf des Konkurses vor dem Schluss des Konkursverfahrens  
verfügt werden. Faktisch ist dies nicht nur eine Aufhebung des  
Konkurses, sondern es ist, als ob es dieses Verfahren nie gegeben  
hätte. "Die Handlungsfähigkeit des Unternehmens ist damit  
vollumfänglich wieder hergestellt." so der Anwalt weiter. Selten sei  
das nach RA Bütikofer bei juristischen Personen, weil die  
betreffenden Organe in aller Regel schlicht die Gläubiger im Konkurs  
zu Verlust kommen lassen und danach mit einer Nachfolgegesellschaft  
weitermachen. "Das wollte Herr Neckermann nie, was mich von Anfang an 
beeindruckt hat. Normalerweise findet sich niemand, der privat ein  
Darlehen in dieser Grösse aufnimmt, um Forderungen aus dem Konkurs  
einer juristischen Person zu befriedigen, obwohl er rechtlich  
überhaupt nichts schuldet. Wer aus einer moralischen Verpflichtung  
heraus so handelt, hat es verdient, als Unternehmer zu gelten." 
 
   Die nächste Finanzierungsphase 
 
   Bert Neckermann, Firmengründer und Ideengeber des TAXMOBIL  
Konzeptes, ist höchstzufrieden mit dem Gerichtsentscheid und sieht  
sich bestätigt in seiner Überzeugung, dass sich die Mühen gelohnt  
haben und der Geschäftszweck von TAXMOBIL unverwüstlich und in seiner 
Substanz gestärkt ist. Gemeinsam mit seinem Team und seinen  
Gründer-Aktionären, die dem Unternehmen über die zähen Jahre hinweg  
die Treue gehalten haben, nimmt er nun nach diesem Gerichtsurteil und 
der Änderung im Handelsregister erneut Fahrt auf. Das Unternehmen mit 
Sitz in der Schweiz führt gezielt Investorengespräche, um die  
Finanzierung für die nächste Projekt- und die Pilotierungsphase sowie 
den weltweiten Launch sicher zu stellen. 
 
   DAS TAXMOBIL Konzept: Sharing Mobility -  Teilen ist die Zukunft.  
Gemeinsam für mehr Mobilität in der Stadt und weniger Autos auf den  
Straßen. 
 
   "Ziel ist, mit der nächsten Finanzierungsphase die  
Real-World-Testumgebung eines modernen globalen  
Infrastrukturversorgers/Carriers zu realisieren und die eigenen  
Unternehmensstrukturen marktgerecht aufzustellen und zu  
konsolidieren. Wir wollen urbane Mobilität evolutionieren und eine  
kostengünstige, komfortable, sichere und agile sowie nachhaltig  
'grüne' Variante zum klassischen Privatwagen werden - ganz im Sinne  
der Sharing Economy. Unser Ziel ist die benutzergesteuerte und  
individuelle Personenbeförderung im Stadtverkehr. Wir werden die  
bereits vorhandenen gewerblichen Personenbeförderer als  
Kooperationspartner gewinnen und deren Leerkapazitäten nutzen",  
erläutert Neckermann das Konzept. "Durch eine sehr günstige  
monatliche Flatrate werden erheblich mehr Menschen motiviert und in  
der Lage sein, ein gewerbliches Personenbeförderungssystem zu nutzen  
als jemals zuvor. Monatlich einmal zahlen, den ganzen Monat so oft  
Sie wollen in der Stadt gefahren werden, rund um die Uhr und in jeder 
Stadt, in der es TAXMOBIL gibt, weltweit. Hop on, hop off. Ohne  
Wartezeiten und so oft man will. In allen Städten, in denen TAXMOBIL  
angeboten wird - ohne zusätzliche Bezahlung. Das ist satter Mehrwert  
für alle, die TAXMOBIL nutzen und unterstützen." so Neckermann  
weiter. 
 
   Urbane Lebensqualität erhöhen 
 
   Mit dem TAXMOBIL-Konzept werden die Städte luftiger, die  
Blechlawinen und die Feinstaubbelastung weniger. Die Menschen in der  
Stadt, ob jung oder alt, ob arm oder reich, ob fahrtüchtig oder  
nicht, werden mobiler. Rund um die Welt und rund um die Uhr, 7 Tage  
die Woche, 24 Stunden am Tag. "Für die Realisierung der Grundidee von 
Green Cities im Bereich Mobilität haben wir den Kampf gegen den  
Konkurs aufgenommen und nach zähem Ringen und einigen Tiefschlägen  
nun schlussendlich erfolgreich ausgefochten.", erläutert Neckermann  
das unerbittliche Engagement. "Die Rückschläge haben unser  
Unternehmen weiter gebracht, die Lernkurven waren zeitweise sehr  
steil, der Geduldsfaden unserer Aktionäre manches Mal kurz vor dem  
Zerreißen. Und doch hat sich der Aufwand gelohnt. In der  
Retrospektive zeigten sich die meisten Hürden als nützlich und der  
Weiterentwicklung unseres Konzeptes zieldienlich." 
 
   Kritische Eigenreflexion der Unternehmensgeschicke 
 
   Das Unternehmen hat die vergangenen stürmischen Zeiten und die  
Zeit des Konkursverfahrens im Detail, das kommunikative Verhalten und 
den eigenen Umgang mit Gegenwind und Unwägbarkeiten kritisch  
reflektiert. Dazu war Bert Neckermann im Dialog mit Experten und mit  
Künstlern. Gemeinsam wurde die Essenz der unternehmerischen  
Lerngeschenke und die auftauchenden Gedanken zur Firmengeschichte in  
einer Publikation kondensiert. Das Buch mit dem Titel "Schwarz und  
Weiß" wird voraussichtlich Mitte März 2017 erscheinen. 
 
   Über das Unternehmen 
 
   Die TAXMOBIL Aktiengesellschaft ist ein innovatives StartUp in der 
Kategorie "Urbane Mobilität". Gegründet im Jahre 2008 als  
Aktiengesellschaft zählt sie zu den Pionieren der sogenannten  
"intelligent data driven mobility". Das Unternehmen entwickelt eine  
globale Plattform und ein intelligentes tragfähiges Carrier-Netz für  
die gewerbliche Personenbeförderung und koppelt vorhandene  
Verkehrssysteme und Anbieter sowie Angebote des Öffentlichen  
Nahverkehrs mit modernster App-Technologie und einem disruptiven  
Preismodell. 
 
   Weniger ist mehr - so das Credo von TAXMOBIL: Weniger zahlen, mehr 
fahren. Weniger Leerfahrten, mehr Fahrgäste. Weniger Autos auf den  
Straßen, mehr Mobilität für den Einzelnen. Weniger Stau- und  
Parkplatzprobleme auf den Straßen, mehr Lebensqualität für die  
Menschen in der Stadt. 
 
   Das Ziel des Unternehmens ist, das Konzept der Green Cities  
voranzutreiben und dafür im Bereich der städtischen  
Personenbeförderung Synergien und Real-World-Mobilitätsangebote zu  
schaffen, vorhandene Ressourcen zu kombinieren und damit zu einer  
merklichen Entlastung im Stadtverkehr beizutragen, ohne dass der/die  
Einzelne auf individuelle Mobilität verzichten muss. 
 
   Auf dem Weg zum Ziel gab es für das Unternehmen und seine  
Aktionäre in den vergangenen Jahren reichlich Gegenwind, mehrfach  
Mehrheitsübernahmeversuche mit nachfolgendem Konkursverfahren. Nach  
mehreren Jahren zähen Ringens ist nun der Konkurs des Schweizer  
Unternehmens endgültig Geschichte. Der Konkurswiderruf, ein äußerst  
seltenes juristisches Verfahren in der Schweiz, ist gelungen. Am 6.  
Februar 2017 wurde der Konkurs über die TAXMOBIL Aktiengesellschaft  
rechtskräftig widerrufen. 
 
   Hintergrundinformationen zum Unternehmen und zum Mobilitätskonzept 
der TAXMOBIL AG finden Sie unter www.taxmobil.com/presse. 
 
 
 
Pressekontakt: 
Pressebüro TAXMOBIL Aktiengesellschaft 
Susanne Hallwich  
c/o tamTAM communications  
Wolfratshauser Straße 252 
D-81479 München  
 
 
Mobil +49 171 544 89 33 
presse@taxmobil.com 
www.taxmobil.com 
 
Original-Content von: TAXMOBIL Aktiengesellschaft, übermittelt durch news aktuell
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