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EANS-Hauptversammlung: Palfinger AG / Einberufung zur Hauptversammlung

Geschrieben am 07-02-2017

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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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PALFINGER AG
Bergheim, FN 33393 h
ISIN AT0000758305

Einberufung
der ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur
ordentlichen Hauptversammlung der PALFINGER AG am Mittwoch, dem 8.
März 2017, um 11.00 Uhr, im PALFINGER Service- und Democenter, 5020
Salzburg, F.-W.-Scherer-Straße 24.

Tagesordnung

1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate-Governance-
Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Vorschlags für
die Gewinnverwendung und des vom Auf­sichtsrat erstatteten Berichts für das
Geschäftsjahr 2016
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Ge­schäftsjahr 2016
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Ge­schäftsjahr 2016
5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2017
6. Wahl einer Person in den Aufsichtsrat

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens am 15. Februar 2017auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.palfinger.ag zugänglich:

- Jahresabschluss mit Lagebericht,
- Corporate-Governance-Bericht,
- Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
- Vorschlag für die Gewinnverwendung,
- Bericht des Aufsichtsrats,
jeweils für das Geschäftsjahr 2016;
- Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-6,
- Erklärung des Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat zu TOP 6 gemäß
§ 87 Abs 2 AktG samt Lebenslauf,
- Formular für die Erteilung einer Vollmacht,
- Formular für die Erteilung einer Vollmacht an einen Vertreter der IVA,
- Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
- vollständiger Text dieser Einberufung.

HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEMÄSS §§ 109, 110, 118 UND 119
AKTG

Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre Aktionäre, deren Anteile
zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit min­destens
drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung
dieser Hauptver­sammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn
dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 15. Februar 2017 der
Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 5101 Bergheim bei
Salzburg, Lamprechtshausener Bundesstraße 8, Abteilung Corporate
Communications, z.H. Herrn Hannes Roither, zugeht. Jedem so
bean­tragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt
Begrün­dung beiliegen. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage
einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG nachzuweisen, in der
bestätigt wird, dass die an­tragstellenden Aktionäre seit
mindestens drei Monaten vor Antragstel­lung Inhaber der Aktien sind
und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter
als sie­ben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen
an die Depotbe­stätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Beschlussvorschläge von Aktionären zu der Tagesordnung Aktionäre,
deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu
je­dem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Be­grün­dung übermitteln und verlangen, dass
diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Textform spätes­tens am 27. Februar 2017 der Gesellschaft entweder
per Telefax an +43 662 2281-81070 oder an 5101 Bergheim bei Salzburg,
Lamprechtshausener Bundesstraße 8, Abteilung Corporate
Communications, z.H. Herrn Hannes Roither, oder per E-Mail an
h.roither@palfinger.com, wobei das Verlangen in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Bei
einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die
Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person
gemäß § 87 Abs 2 AktG. Die Aktionärsei­genschaft zur Ausübung
dieses Aktionärsrechts ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, die zum Zeit­punkt der Vorlage bei der
Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen.
Hinsichtlich der übri­gen Anforderungen an die Depotbestätigung
wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Auskunftsrecht Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der
Hauptversammlung Auskunft über Angelegen­heiten der Gesellschaft zu
geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines
Tages­ordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunft darf verweigert
werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung
geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen
ei­nen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar
wäre. Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung
bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der
Hauptversammlung in Textform an den Vor­stand übermittelt werden.
Die Fragen können an die Gesellschaft per Post an 5101 Bergheim bei
Salzburg, Lamprechtshausener Bundesstraße 8, Abteilung Corporate
Communications, z.H. Herrn Hannes Roither, oder per E-Mail an
h.roither@palfinger.com übermittelt wer­den.

Anträge in der Hauptversammlung Jeder Aktionär ist - unabhängig von
einem bestimmten Anteilsbesitz - berechtigt, in der
Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesord­nung Anträge zu
stellen. Ein Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds
setzt jedoch zwingend die rechtzeitige Übermittlung eines
Beschlussvorschlags gemäß § 110 AktG voraus: Personen zur Wahl in
den Aufsichtsrat (Punkt 6 der Tagesord­nung) können nur von
Aktionären, die zusammen mindestens 1 % des Grundkapitals halten,
vorgeschlagen werden. Solche Wahlvorschläge müssen spätestens am
27. Februar 2017 in der oben angeführten Weise der Gesellschaft
zugehen. Jedem Wahlvor­schlag ist die Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG
der vorgeschlagenen Person über ihre fachliche Qualifikation, ihre
beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie über alle
Um­stände, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten,
anzuschließen.

Informationen auf der Internetseite Weitergehende Informationen
über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119
AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft
http://www.palfinger.ag zugänglich.

NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG Die
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem
Anteilsbesitz am Ende des 26. Februar 2017 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an
diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spä­testens am 3. März 2017
ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss,
nachzuweisen.

Per Post oder PALFINGER AG
Boten Corporate Communications
z.H. Herrn Hannes Roither
5101 Bergheim bei Salzburg,
Lamprechtshausener Bundesstraße 8
Per Telefax +43 1 8900 500 78
Per E-Mail anmeldung.palfinger@hauptversammlung.at, wobei die
Depotbestätigung in Textform, beispielsweise als PDF,
dem E-Mail anzuschließen ist
Per SWIFT GIBAATWGGMS (Message Type MT598, unbedingt
ISIN AT0000758305 im Text angeben)

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom
depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitglied­staat des
Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der
OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: * Angaben
über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder ein im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlicher Code (BIC), * Angaben über
den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen
Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen
Personen, * Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs,
ISIN AT0000758305, * Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung, *
Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht. Die
Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an
der Hauptver­sammlung muss sich auf den oben genannten
Nachweisstichtag 26. Februar 2017 bezie­hen. Die Depotbestätigung
wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegen­genommen.

VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE Jeder Aktionär, der zur Teilnahme
an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen
Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Hauptver­sammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär
hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person
(einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform
erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt wer­den
können. Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an eine
der nachgenannten Adressen zugehen:

Per Post oder PALFINGER AG
Boten Corporate Communications
z.H. Herrn Hannes Roither
5101 Bergheim bei Salzburg,
Lamprechtshausener Bundesstraße 8
Per Telefax +43 1 8900 500 78
Per E-Mail anmeldung.palfinger@hauptversammlung.at, wobei die
Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
anzu­schließen ist
Persönlich bei Registrierung zur Hauptversammlung
am Versammlungsort

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der
Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.palfinger.ag abrufbar.
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der
Registrierung per­sönlich übergeben wird, hat die Vollmacht
spätestens am 7. März 2017 bis 16.00 Uhr bei der Gesellschaft
einzulangen. Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der
Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

UNABHÄNGIGER STIMMRECHTSVERTRETER Als besonderer Service steht den
Aktionären ein Vertreter vom Interessenverband für Anleger, IVA,
1130 Wien, Feldmühlgasse 22, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter
für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der
Hauptversammlung zur Verfü­gung; hiefür ist auf der Internetseite
der Gesellschaft unter www.palfinger.ag/de/investor-relations/
Hauptversammlung ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar. Darüber
hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit
Herrn Dr. Michael Knap vom IVA unter Tel. +43 1 8763343-0, Fax +43
1 8763343-49 oder E-Mail michael.knap@iva.or.at.

GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE Im Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft im
Betrag von EUR 37.593.258,-- eingeteilt in 37.593.258 Stückaktien.
Jede Aktie gewährt eine Stimme.

Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen,
werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der
Hauptversammlung einzufinden und bei der Registrierung einen gültigen
amtlichen Lichtbildausweis zur Identifikation bereitzuhalten. Einlass
zur Behebung der Stimmkarten ist ab 10.15 Uhr.

Bergheim bei Salzburg, im Februar 2017

Der Vorstand

Rückfragehinweis:
Hannes Roither, PALFINGER AG
Unternehmenssprecher
Tel.: +43 662 2281-81100
mailto: h.roither@palfinger.com
www.palfinger.ag

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Palfinger AG
Lamprechtshausener Bundesstraße 8
A-5020 Salzburg
Telefon: 0662/2281-81101
FAX: 0662/2281-81070
Email: ir@palfinger.com
WWW: www.palfinger.ag
Branche: Maschinenbau
ISIN: AT0000758305
Indizes: Prime Market
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch

Original-Content von: Palfinger Holding AG, übermittelt durch news aktuell


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