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Immobilie schenken: Worauf Eigentümer achten müssen

Geschrieben am 31-01-2017

Hamburg (ots) - Wer Kindern oder Enkelkindern eine Immobilie
überlassen möchte, steht oft vor der Frage: Schenken oder Erben?
Schenken vermeidet oftmals nicht nur Uneinigkeiten der
Hinterbliebenen, sondern erweist sich als die finanziell klügere
Variante. Denn Schenken beugt, im Gegensatz zum Erben, in vielen
Fällen vermeidbare Steuerzahlungen vor. Allerdings gilt hier, wie in
vielen Bereichen des Immobilienwesens: "Bevor beide Parteien handeln,
müssen sie sich über die Rechtslage informieren und erst dann die
Entscheidung treffen. Wenn sie bestimmte Regeln befolgen, können alle
Beteiligten profitieren", erklärt Stephan Scharfenorth,
Geschäftsführer des Baufinanzierungsportals Baufi24.de
(https://www.baufi24.de/).

Vorteile der Schenkung nutzen

Beschenken Eltern die eigenen Kinder, so müssen bis zu einem Wert
von 400.000 Euro je Kind keine Steuern gezahlt werden. Die
Schenkungssteuer fällt erst an, wenn alle Schenkungen innerhalb eines
Zeitraums von zehn Jahren diese Summe überschreiten. Dann versteuern
die Beschenkten die Differenz. Nach zehn Jahren gelten Schenkungen
als endgültig und es bestehen wieder die gleichen Betragsobergrenzen.
Genau in dieser Wiederholbarkeit liegt der wesentliche Vorteil des
Schenkens gegenüber dem Erben, da sie sonst steuerlich gleichgestellt
sind. Wie hoch der Freibetrag bei Schenkung ausfällt, entscheidet der
Verwandtschaftsgrad. Bei Ehegatten sind es 500.000 und bei
Enkelkindern 200.000 Euro. Weiterer Vorteil der Schenkung:
Immobilienbesitzer bestimmen schon zu Lebzeiten über die zukünftige
Verwendung der Immobilie und wenden so im besten Fall
Erbschaftsstreitigkeiten ab.

Schenken mit Vertrag

Durch Schenkung erhaltene Immobilien gelten als Vermögen. Und
sobald ein bestimmter Vermögenswert überschritten wird, können
Leistungen wie das Kinder- oder Arbeitslosengeld wegfallen. Um böse
Überraschungen zu vermeiden, müssen auch die Schenker sich möglicher
Konsequenzen bewusst sein. Eine unabhängige Beratung durch einen
Notar oder Steuerberater ist im Vorfeld unabdingbar: "Ich empfehle
eine Schenkung nie ohne vertraglich festgelegte Vereinbarungen zu
vollziehen. Besonders ein lebenslanges Wohnrecht - der sogenannte
Nießbrauch - in der verschenkten Immobilie garantiert den Schenkern
Sicherheit bei unvorhersehbaren Ereignissen", so Scharfenorth weiter.
Befolgen beide Seiten steuerliche Grundregeln, erweist sich eine
Schenkung in vielen Fällen als die optimale Lösung für alle
Beteiligten. Tipps und nützliche Informationen rund um
Baufinanzierung sowie unabhängige Beratung erhalten Interessierte
unter https://www.baufi24.de.

Über Baufi24

Baufi24.de ist mit mehr als drei Millionen Besuchern pro Jahr
eines der bekanntesten Webportale für private Baufinanzierungen.
Zukünftige Hausbesitzer bekommen hier weitreichende Informationen
rund um das Thema Baufinanzierung und Immobilienkauf/-bau zur
Verfügung gestellt. In seinem Leistungsportfolio vergleicht das
Unternehmen die Angebote von mehr als 300 Banken. Mehr als 1.000
zertifizierte Berater stehen den Kunden in einem Partnernetzwerk mit
Beratung und Expertise zur Seite. Weitere Informationen unter
https://www.baufi24.de/



Unternehmenskontakt:
Baufi24 GmbH Stephan Scharfenorth, Tel. +49 (0) 800 808 4000 E-Mail:
redaktion@baufi24.de

Pressekontakt:
Hasenclever Strategy, Walter Hasenclever, Tel: +49 421 42 76 37 39,
Mobil: +49 171 493 57 83, E-Mail: wh@hasencleverstrategy.de

Original-Content von: Baufi24 GmbH, übermittelt durch news aktuell


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