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Freistaat Bayern hält an Verzögerungstaktik fest: Gerichtsverhandlung zu sauberer Luft in München verschoben

Geschrieben am 23-01-2017

Berlin (ots) - Für diesen Donnerstag geplanter Gerichtstermin
verlegt - Neuer Termin voraussichtlich im Februar - Betroffene Bürger
müssen noch länger auf Durchsetzung ihres Rechts auf saubere Luft
warten

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof teilte heute Nachmittag mit,
dass die für Donnerstag, den 26. Januar 2017, 11.00 Uhr geplante
öffentliche Verhandlung zu Luftreinhaltemaßnahmen in München,
verschoben wird. Die Richter des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes
setzten am vergangenen Freitag (20.1.2017) kurzfristig einen
Verhandlungstermin für diese Woche fest. Sowohl die Deutsche
Umwelthilfe als auch die Landeshauptstadt München stimmten diesem zu
und verzichteten auf die Ladungsfrist von zwei Wochen. Die
Landesanwaltschaft als Vertreterin des Freistaats Bayern hat dies
jedoch, entgegen erster Ankündigungen, nicht getan und beharrt auf
Einhaltung der zweiwöchigen Ladungsfrist. Das Gericht muss somit neu
laden. Die DUH geht von einem neuen Verhandlungstermin im Februar
aus.

"Abermals gefährdet das Hinhalten der bayerischen Staatsregierung
die Gesundheit von vielen zehntausend Bürgerinnen und Bürgern in
München. Diese müssen nun noch länger auf die Durchsetzung ihres
Rechts auf saubere Luft warten", sagt DUH-Bundesgeschäftsführer
Jürgen Resch.

Die DUH wird den neuen Termin der öffentlichen Verhandlung
frühestmöglich mitteilen.

Hintergrund:

Das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 9. Oktober 2012
verpflichtet den Freistaat, den geltenden Luftreinhalteplan für
München soweit fortzuschreiben, dass dieser so rasch wie möglich zur
Einhaltung der seit 2010 verbindlich geltenden Grenzwerte für NO2
führt. Der vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt vorgelegte
aktuelle Entwurf des Luftreinhalteplans sieht eine Einhaltung der
Grenzwerte nicht vor 2025 (Stachus) beziehungsweise 2030 (Landshuter
Allee) vor. Dies ist zu spät. Darum hat die DUH am 17. November 2015
einen Antrag auf Androhung eines Zwangsgeldes eingereicht und damit
ein Vollstreckungsverfahren begonnen. Das Verwaltungsgericht München
hat mit Beschluss vom 21.06.2016 eine Frist von einem Jahr zur
Fortschreibung des Luftreinhalteplans festgelegt. Andernfalls drohe
ein Zwangsgeld von 10.000 Euro. Dagegen richtet sich die Beschwerde
des Freistaats, über die der Verwaltungsgerichtshof zu entscheiden
hat. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs ist bindend,
weitere Rechtsmittel gegen die Entscheidung bestehen nicht.

Links:

Zur Pressemitteilung vom 29.6.2016: Deutsche Umwelthilfe und
Verkehrsclub Deutschland siegen vor Gericht: http://l.duh.de/v3kby

Hintergrundpapier Klagen für saubere Luft:
www.duh.de/themen/luftqualitaet/luftverschmutzung-quellen/verkehr/



Pressekontakt:
Jürgen Resch, DUH-Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de

Prof. Dr. Remo Klinger, Geulen & Klinger Rechtsanwälte, Schaperstraße
15, 10719 Berlin
030-884 72 80,0171 2435458, klinger@geulen.com

DUH-Pressestelle:

Ann-Kathrin Marggraf 030 2400867-20,presse@duh.de

www.duh.de | www.twitter.com/umwelthilfe |
www.facebook.com/umwelthilfe

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell


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