EANS-Hauptversammlung: Raiffeisen Bank International AG / Einberufung zur
Hauptversammlung (mit Dokument)
Geschrieben am 21-12-2016 |   
 
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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den 
  Inhalt ist der Emittent verantwortlich. 
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E I N L A D U N G 
 
an die Aktionäre 
 
für die am Dienstag, den 24. Jänner 2017, um 10:00 Uhr (MEZ), und bei 
Bedarf Fortsetzung am Mittwoch, den 25. Jänner 2017, 00:00 Uhr  im  
Austria Center Vienna (ACV), Saal A, Bruno-Kreisky-Platz 1, 1220  
Wien, stattfindende AUSSERORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG der Raiffeisen 
Bank International AG Firmenbuch des Handelsgerichts Wien FN 122119 m 
ISIN AT0000606306 
 
A. TAGESORDNUNG 
 
1.      Beschlussfassung über 
 
a)      die Verschmelzung der Raiffeisen Zentralbank Österreich 
Aktiengesellschaft, FN 58882t, als übertragende Gesellschaft durch Übertragung 
des Vermögens als Ganzem mit Stichtag zum 30.06.2016, 24:00 Uhr, und auf 
Grundlage der Schlussbilanz der übertragenden Gesellschaft zum 30.06.2016 im 
Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Raiffeisen Bank International AG, FN 
122119 m, als übernehmende Gesellschaft mit Kapitalerhöhung bei dieser und 
Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag; 
 
b)      die Erhöhung des Grundkapitals der Raiffeisen Bank International AG von 
EUR 893.586.065,90 um EUR 109.679.778,15 auf EUR 1.003.265.844,05 durch Ausgabe 
von 35.960.583 neuen auf Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien 
(Stammaktien) zur Durchführung der Verschmelzung mit der Raiffeisen Zentralbank 
Österreich Aktiengesellschaft. Gemäß § 223 Abs 1 AktG besteht kein Bezugsrecht; 
 
c)      die mit der Eintragung der Verschmelzung (einschließlich der 
Kapitalerhöhung) in das Firmenbuch bedingten Änderungen der Satzung in §§ 2 
(Gegenstand des Unternehmens), 4 (Grundkapital und Aktien), 9 (Der Aufsichtsrat) 
und 12 
 
(Aufgaben des Aufsichtsrats). 
 
Sollte der Tagesordnungspunkt 1 am 24. Jänner 2017 bis 24 Uhr nicht  
vollständig abgehandelt werden können, wird die Hauptversammlung am  
25. Jänner 2017 um 00:00 Uhr am selben Ort fortgesetzt. 
 
B. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG 
 
Folgende Unterlagen sind ab 21. Dezember 2016 im Internet unter  
www.rbinternational.com (Investor  
Relations/Veranstaltungen/außerordentliche Hauptversammlung 2017)  
zugänglich und liegen während der Geschäftszeiten zur Einsicht der  
Aktionäre am Sitz der Gesellschaft Am Stadtpark 9, 1030 Wien, sowie  
in der Hauptversammlung auf: 
 
-       Entwurf des Verschmelzungsvertrags samt Beilagen -        
Jahresabschlüsse und Lageberichte der letzten drei Geschäftsjahre  
(2013, 2014 und 2015) der Raiffeisen Bank International AG und  
Raiffeisen Zentralbank Österreich Aktiengesellschaft 
 
-       Schlussbilanz der Raiffeisen Zentralbank Österreich Aktiengesellschaft 
zum 30.06.2016 
-       Corporate-Governance-Berichte der letzten drei Geschäftsjahre (2013, 
2014 und 2015) der Raiffeisen Bank International AG 
-       gemeinsamer Verschmelzungsbericht des Vorstands der Raiffeisen Bank 
International AG und des Vorstands der Raiffeisen Zentralbank Österreich 
Aktiengesellschaft gemäß § 220a AktG 
-       Prüfungsbericht des gerichtlich bestellten gemeinsamen 
Verschmelzungsprüfers gemäß § 220b AktG 
-       gemeinsamer Prüfungsbericht des Aufsichtsrat der Raiffeisen Bank 
International AG und des Aufsichtsrats der Raiffeisen Zentralbank Österreich 
Aktiengesell-schaft gemäß § 220c AktG 
-       Zwischenbilanz der Raiffeisen Zentralbank Österreich Aktiengesellschaft 
zum 30.09.2016 gemäß § 221a Abs 2 Z 3 AktG 
-       Zwischenbilanz der Raiffeisen Bank International AG zum 30.09.2016 gemäß 
§ 221a Abs 2 Z 3 AktG 
-       Umgründungsplan gemäß § 39 UmgrStG 
-       Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats zum 
Tagesordnungs-punkt 1 
-       Satzungsgegenüberstellung der unter Tagesordnungspunkt 1 vorgeschlagenen 
Änderungen 
-       vollständiger Text dieser Einberufung 
-       Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 
AktG 
 
Im Übrigen stehen zum gleichen Zeitpunkt auch die relevanten  
Unterlagen zu der der Verschmelzung vorangehenden Verschmelzung der  
Raiffeisen International Beteiligungs GmbH (FN 294941m) auf die  
Raiffeisen Zentralbank Österreich Aktiengesellschaft in den  
Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft (Am Stadtpark 9, A-1030  
Wien) und auf der oben angeführten Internetseite der Gesellschaft zur 
Verfügung. 
 
Im Zusammenhang mit der beabsichtigten Verschmelzung gemäß  
Tagesordnungspunkt 1 wird auch auf die gesonderte Bekanntmachung  
gemäß § 221a AktG im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" hingewiesen. 
 
C. NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER 
HAUPTVERSAMMLUNG 
 
Nachweisstichtag gemäß § 111 AktG 
 
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur  
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im  
Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach 
dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der  
Hauptversammlung (Nachweisstichtag). Dieser Nachweisstichtag ist der  
14. Jänner 2017, 24.00 Uhr, Wiener Zeit (MEZ). Zur Teilnahme an der  
Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär  
ist und dies der Gesellschaft nachweist. 
 
Nachweis des Anteilsbesitzes 
 
Alle Inhaberaktien der Gesellschaft sind depotverwahrt. Der  
Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung  
gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 19. Jänner 2017  
ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss,  
nachzuweisen (näher zu vorgeschriebenem Inhalt und Form der  
Depotbestätigung unten): 
 
per E-Mail: anmeldung.rbi@hauptversammlung.at, wobei die  
Depotbestätigung als eingescannter Anhang dem E-Mail (z.B. pdf, tif)  
anzuschließen ist, per SWIFT:      RZBAATWWXXX Message Type MT598; in 
Feld 20 "HV RBI" angeben sowie in Feld 77E unbedingt "ISIN  
AT0000606306" im Text angeben, oder per Post:       Raiffeisen Bank  
International AG Mag. Susanne Langer - Head of Group Investor  
Relations Am Stadtpark 9, A-1030 Wien 
 
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG 
 
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz  
in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in  
einem Vollmitgliedstaat der OECD in deutscher oder englischer Sprache 
auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: -       Angaben  
über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr  
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT), -        
Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei  
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei  
juristischen Personen, 
 
-       Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN 
AT0000606306, 
-       Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung, 
-       die ausdrückliche Bestätigung, dass sich die Depotbestätigung auf den 
oben genannten Nachweisstichtag, das ist der 14. Jänner 2017, 24.00 Uhr, 
 
Wiener Zeit (MEZ), bezieht. 
 
Soll durch die Depotbestätigung der Nachweis der gegenwärtigen  
Eigenschaft als Aktionär geführt werden, so darf sie zum Zeitpunkt  
der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein.  
Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung 
zur Hauptversammlung. 
 
D. HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE 
GEMÄß §§ 109, 110 UND 118 AKTG 
 
Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung 
 
Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 5 % des Grundkapitals  
erreichen und die nachweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten  
vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind (zum Nachweis sogleich  
unten), können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die 
Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht  
werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform (Unterschrift  
erforderlich) spätestens am 5. Jänner 2017 der Gesellschaft, an  
Raiffeisen Bank International AG, Mag. Susanne Langer - Head of Group 
Investor Relations, Am Stadtpark 9, A-1030 Wien, zugeht. Jedem so  
beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt  
Begründung beiliegen. Jeder Beschlussvorschlag muss (auch) in einer  
deutschen Sprachfassung vorgelegt werden. 
 
Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft ist die Vorlage einer  
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich, in der bestätigt  
wird, dass die antragstellenden Aktionäre (5 % des Grundkapitals)  
seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung ununterbrochen  
Inhaber der Aktien sind. Diese Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt 
 
der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein.  
Bei mehreren Aktionären, die nur zusammen den erforderlichen  
Aktienbesitz in Höhe von 5 % des Grundkapitals erreichen oder bei  
mehreren Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das  
Beteiligungsausmaß von 5 % vermitteln, müssen sich die  
Depotbestätigungen auf denselben Stichtag beziehen. Hinsichtlich der  
übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die  
Ausführungen unter Abschnitt C. verwiesen. 
 
Beschlussvorschläge 
 
Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 1 % des Grundkapitals  
erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform  
Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und  
verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der  
betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer  
allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf  
der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft  
zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform  
spätestens am 13. Jänner 2017 der Gesellschaft entweder per Telefax  
an +43 (0)1 8900 500 83, per E-Mail an  
anmeldung.rbi@hauptversammlung.at, wobei dieses Verlangen als  
eingescannter Anhang dem E-Mail (z.B. pdf, tif) anzuschließen ist,  
oder an Raiffeisen Bank International AG, Mag. Susanne Langer - Head  
of Group Investor Relations, Am Stadtpark 9, A-1030 Wien, zugeht. 
 
Jeder Beschlussvorschlag muss (auch) in einer deutschen Sprachfassung 
vorgelegt werden. 
 
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes zur Ausübung dieses  
Aktionärsrechts ist die 
 
Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich, die zum 
Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben  
Tage sein darf. Bei mehreren Aktionären, die nur zusammen den  
erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 1 % des Grundkapitals  
erreichen oder bei mehreren Depotbestätigungen über Aktien, die nur  
zusammen das Beteiligungsausmaß von 1 % vermitteln, müssen sich die  
Depot-bestätigungen auf denselben Stichtag beziehen. Hinsichtlich der 
übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die  
Ausführungen unter Abschnitt C. verwiesen. 
 
Auskunftsrecht 
 
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft  
über Angelegen-heiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur  
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist.  
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger  
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder  
einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen,  
oder ihre Erteilung strafbar wäre. 
 
Weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre nach den §§ 
109, 110, 118 und 119 AktG sind auf der Internetseite der  
Gesellschaft www.rbinternational.com (Investor  
Relations/Veranstaltungen/außerordentliche Hauptversammlung 2017)  
zugänglich. 
 
E. VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE 
 
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt  
ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des  
Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie  
der Aktionär hat, den er ver-tritt. 
 
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder  
einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch  
mehrere Personen bevollmächtigt werden können. Hat der Aktionär  
seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, 
wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung 
 
abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser 
Erklärung gilt § 10a Abs 3 AktG sinngemäß. 
 
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der  
Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens 
am 23. Jänner 2017, 12 Uhr (MEZ), an einer der nachgenannten Adressen 
der Gesellschaft einzulangen: 
 
per Telefax:    +43 (0)1 8900 500 83 
per E-Mail:     anmeldung.rbi@hauptversammlung.at (als eingescannter Anhang dem 
E-Mail (z.B. pdf, tif) anzuschließen) 
per SWIFT:      RZBAATWWXXX 
Message Type MT598; in Feld 20 "HV RBI" angeben sowie in Feld 77E unbedingt 
"ISIN AT0000606306" im Text angeben, oder 
per Post:       Raiffeisen Bank International AG 
Mag. Susanne Langer - Head of Group Investor Relations 
Am Stadtpark 9, A-1030 Wien 
 
Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter des  
Interessenverbandes für Anleger, IVA, Feldmühlgasse 22, A-1130 Wien,  
als unabhängiger Stimmrechtsver-treter für die Stimmrechtsausübung  
auf der Hauptversammlung zur Verfügung. Bei Interesse besteht die  
Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap 
unter der Mobil-Telefonnummer: +43 (0)664 2138740 oder per E-Mail:  
michael.knap@iva.or.at. Auch bei Bevollmächtigung des unabhängigen  
Stimmrechtsvertreters des IVA ist die Vollmacht, wie oben  
beschrieben, an die Gesellschaft zu senden. Allfällige Weisungen sind 
direkt dem IVA bekannt zu geben. Bitte beachten Sie, dass Herr Dr.  
Michael Knap keine Aufträge zu Wortmeldungen, zum Stellen von 
 
Fragen oder von Anträgen oder zur Einlegung von Widersprüchen gegen 
Hauptversammlungsbeschlüsse entgegennimmt. 
 
Ein allgemeines Vollmachtsformular der Gesellschaft, ein  
IVA-Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der  
Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der  
Internetseite der Gesellschaft unter www.rbinternational.com  
(Investor Relations/Veranstaltungen/außerordentliche Hauptversammlung 
2017) abrufbar. 
 
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten 
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht. 
 
F. GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE 
 
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das  
Grundkapital der Gesellschaft EUR 893.586.065,90 und ist in  
292.979.038 auf Inhaber lautende stimmberechtigte Stammaktien  
(Stückaktien) zerlegt. Jede Aktie gewährt eine Stimme. 
 
Die Gesellschaft und ihre Tochterunternehmen halten zum Zeitpunkt der 
Einberufung (Stichtag 19. Dezember 2016) 509.977 eigene Aktien.  
Hieraus stehen der Gesellschaft keine Rechte zu; die eigenen Aktien  
unterliegen einem Stimmverbot. Die Gesamtzahl der teilnahme- und  
stimmberechtigten Aktien beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung  
(Stichtag 19. Dezember 2016) 292.469.061. Es bestehen nicht mehrere  
Aktiengattungen. 
 
G. TEILWEISE ÜBERTRAGUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG IM 
INTERNET 
 
Alle Aktionäre der Gesellschaft sowie die interessierte  
Öffentlichkeit können die Präsentation des Tagesordnungspunktes 1 der 
außerordentlichen Hauptversammlung am 24. Jänner 2017 ab ca. 10 Uhr  
(MEZ) live im Internet unter www.rbinternational.com verfolgen. Eine  
darüber hinausgehende Bild- oder Tonübertragung der außerordentlichen 
Hauptversammlung erfolgt nicht. 
 
H. ZUTRITT ZUR HAUPTVERSAMMLUNG 
 
Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, 
werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der  
Hauptversammlung einzufinden und sich beim Registrierungsschalter  
unter Vorlage eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises  
(Führerschein, Reisepass, Personalausweis) auszuweisen. 
 
Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 9.00 Uhr (MEZ). 
 
Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Identität der zur  
Versammlung erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine  
Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass  
verweigert werden. 
 
Wenn Sie als Bevollmächtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie 
zusätzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit.  
Falls das Original der Vollmacht bereits an die Gesellschaft oder den 
Vollmachtsvertreter (an die unter 
 
Abschnitt E. angegebenen Adressen) gesendet wurde, erleichtern Sie  
den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht mitbringen. 
 
Wien, im Dezember 2016 
 
Der Vorstand 
der 
Raiffeisen Bank International AG 
 
Anhänge zur Meldung: 
---------------------------------------------- 
http://resources.euroadhoc.com/us/KY0ph6mV 
 
Rückfragehinweis: 
Herr Mag. Gregor Höpler 
Head of Management Secretariat 
Raiffeisen Bank International AG 
+43 1 71707 - 3449 
gregor.hoepler@rbinternational.com 
 
Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
-------------------------------------------------------------------------------- 
 
Anhänge zur Meldung: 
---------------------------------------------- 
http://resources.euroadhoc.com/us/KY0ph6mV 
 
 
Emittent:    Raiffeisen Bank International AG 
             Am Stadtpark  9 
             A-1030 Wien 
Telefon:     +43 1 71707-2089 
FAX:         +43 1 71707-2138 
Email:       ir@rbinternational.com 
WWW:         www.rbinternational.com 
Branche:     Banken 
ISIN:        AT0000606306 
Indizes:     ATX Prime, ATX 
Börsen:      Amtlicher Handel: Wien, Börse: Luxembourg Stock Exchange 
Sprache:    Deutsch 
 
Original-Content von: Raiffeisen Bank International AG, übermittelt durch news aktuell
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