| | | Geschrieben am 01-12-2016 EANS-News: RHI AG / Mitarbeiterbeteiligungsaktion 4 + 1 (Aktienrückkauf)
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 Aktienrückkauf
 
 Veröffentlichung gemäß § 65 Abs. 1 Ziff. 4 AktG iVm §§ 2, 4 und 5 der
 Veröffentlichungsverordnung 2002
 
 Mit Beschluss der 37. ordentlichen Hauptversammlung der RHI AG vom 4.
 Mai 2016 wurde der Vorstand gem § 65 Abs 1 Z 4 sowie Abs 1a und 1b
 AktG ermächtigt, auf den Inhaber lautende Stückaktien der
 Gesellschaft im Ausmaß von bis zu 12.000 Stückaktien während einer
 Geltungsdauer von 30 Monaten ab 4. Mai 2016 sowohl über die Börse als
 auch außerbörslich zu erwerben jeweils zum Börsekurs am Tag der
 Ausübung der Ermächtigung. Der Handel in eigenen Aktien ist als Zweck
 des Erwerbs ausgeschlossen. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise
 oder auch in mehreren Teilbeträgen durch die Gesellschaft, durch ein
 Tochterunternehmen (§ 228 Abs 3 UGB) oder für Rechnung der
 Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden.
 
 Der Vorstand hat am 1. Dezember 2016 den Beschluss gefasst,
 entsprechend dem Ausmaß der monatlichen Abnahme durch die
 Arbeitnehmer und leitenden Angestellten der Gesellschaft sowie durch
 die Mitglieder der Geschäftsführung, die leitenden Angestellten und
 die Arbeitnehmer verbundener Unternehmen der Gesellschaft monatlich
 eigene Aktien bis zu einem Maximalausmaß von 12.000 (zwölftausend)
 Stück über die Börse rückzuerwerben und diese an den genannten
 Personenkreis im Rahmen der "Mitarbeiterbeteiligungsaktion 4 + 1" als
 "Gratisaktien" zur Verfügung zu stellen ("zu veräußern"). Im Rahmen
 dieser "Mitarbeiterbeteiligungsaktion 4 + 1" stellt die Gesellschaft
 dem genannten Personenkreis für je 4 (vier) Stück erworbene Aktien
 der Gesellschaft eine "Gratisaktie" zur Verfügung.
 
 Mit der vorliegenden Veröffentlichung wird der Beschluss des
 Vorstands veröffentlicht und die beabsichtigte unentgeltliche
 Übertragung ("Veräußerung") eigener Aktien an die Arbeitnehmer und
 leitenden Angestellten der Gesellschaft sowie an Mitglieder der
 Geschäftsführung, leitende Angestellte und Arbeitnehmer verbundener
 Gesellschaften bekannt gemacht:
 
 Der Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 4. Mai 2016 wurde
 am 6. Mai 2016 im Amtsblatt zur Wiener Zeitung veröffentlicht.
 
 Das Aktienrückerwerbsprogramm beginnt am 1. Dezember 2016 und endet
 spätestens mit Ablauf des 4. November 2018.
 
 Das Aktienrückerwerbsprogramm bezieht sich auf Inhaber lautende
 Stückaktien der Gesellschaft.
 
 Das beabsichtigte Volumen des Aktienrückerwerbs beträgt maximal
 12.000 (zwölftausend) Stück, das sind maximal 0,03 % (null Komma null
 drei Prozent) des Grundkapitals der Gesellschaft.
 
 Der höchste und niedrigste zu leistende Gegenwert je Aktie ist der
 Börsekurs am Tag der Ausübung der Ermächtigung.
 
 Die Art des Rückerwerbs ist der Erwerb von Aktien über die Börse zum
 Zweck der Ausgabe an Arbeitnehmer und leitende Angestellte der
 Gesellschaft sowie an Mitglieder der Geschäftsführung, leitende
 Angestellte und Arbeitnehmer verbundener Unternehmen der Gesellschaft
 im Rahmen der "Mitarbeiterbeteiligungsaktion 4+1".
 
 Das Rückerwerbsprogramm wird keine Auswirkungen auf die
 Börsezulassung der Aktien der Gesellschaft haben.
 
 Die Gesellschaft beabsichtigt, gem. § 5 Abs. 4 VeröffentlV 2002 die
 Veröffentlichungspflichten nach §§ 6 und 7 VeröffentlV 2002 durch die
 Veröffentlichung der Angaben über die Website der Gesellschaft im
 Internet (www.rhi-ag.com) zu erfüllen.
 
 Wien, im Dezember 2016
 
 Der Vorstand
 
 Rückfragehinweis:
 RHI AG
 Investor Relations
 Mag. Simon Kuchelbacher
 Tel: +43-1-50213-6676
 Email: simon.kuchelbacher@rhi-ag.com
 
 Ende der Mitteilung                               euro adhoc
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 Unternehmen: RHI AG
 Wienerbergstrasse 9
 A-1100 Wien
 Telefon:     +43 (0)50213-6676
 FAX:         +43 (0)50213-6130
 Email:       rhi@rhi-ag.com
 WWW:         http://www.rhi-ag.com
 Branche:     Feuerfestmaterialien
 ISIN:        AT0000676903
 Indizes:     ATX Prime, ATX
 Börsen:      Amtlicher Handel: Wien
 Sprache:    Deutsch
 
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