Neuer Ärger für die Commerzbank AG / KWAG-Rechtsanwälte: Schiffsfonds CFB 162 ein Betrugsmodell?
Geschrieben am 28-11-2016 |   
 
 Bremen (ots) - Ein von der Bremer Kanzlei KWAG - Rechtsanwälte in  
Auftrag gegebenes Gutachten zum Schiffsfonds "CFB 162 MS Gabriele  
Schulte" kommt zum Ergebnis, dass möglicherweise schon bei der  
Prospekterstellung den Anlegern in betrügerischer Absicht wesentliche 
Informationen vorenthalten wurden oder bewusst falsche Informationen  
in den Prospekt eingeflossen sind. Rechtsanwalt Jan-Henning Ahrens:  
"Ich habe in meiner langjährigen Berufserfahrung selten einen  
Fondsprospekt gesehen, der handwerklich so schlecht gemacht ist und  
ganz offensichtlich die Anleger mit falschen Angaben in die Irre  
führen soll." Das von seiner Kanzlei zusätzlich zur eigenen Analyse  
beauftragte Gutachten spreche sogar von "fraudulentem" - also  
betrügerischem - Handeln. 
 
   An dem seinerzeit exklusiv über die Commerzbank AG vertriebenen  
Schiffsfonds ihrer Tochtergesellschaft CFB Commerz Fonds  
Beteiligungsgesellschaft mbH haben sich im Jahr 2007 etwa 1200  
Anleger mit einem Kapital von insgesamt rund 45 Millionen US Dollar  
beteiligt. Rückflüsse gab es laut Ahrens nur in Höhe von rund 27  
Prozent, die Anleger hätten also mehr als 70 Prozent ihres  
eingezahlten Kapitals verloren. Der Bremer Fachanwalt für Bank- und  
Kapitalmarktrecht ist überzeugt, dass die Commerzbank als Mutter der  
CFB Commerz Fonds Beteiligungsgesellschaft von den irreführenden  
Formulierungen im Fondsprospekt gewusst haben muss. 
 
   Im begutachteten Fondsprospekt werden laut Ahrens Expertisen  
angesehener Branchenanalytiker derart unvollständig zitiert, dass  
deren Aussagen ins genaue Gegenteil verkehrt werden. So rechnet etwa  
das britische Analysehaus Drewry mit sinkenden Charterraten - ein  
ganz wesentlicher Aspekt für die zukünftige wirtschaftliche  
Entwicklung eines Schiffsfonds, während im Fondsprospekt dagegen nur  
jener Teil des Gutachtens zitiert werde, in dem von "positiven  
Umschlagprognosen" die Rede ist. Ähnlich verhalte es sich mit  
Feststellungen des Bremer Institutes für Seeverkehrswirtschaft und  
Logistik (ISL), die im CFB-162-Prospekt ebenfalls völlig aus dem  
Zusammenhang gerissen zitiert würden, wobei auch hier die Kernaussage 
in ihr Gegenteil verkehrt werde. Ahrens: "Aufgrund der zitierten  
renommierten Experten und Gutachter musste sich den Anlegern der  
Eindruck aufdrängen, sie investieren in ein zukunftssicheres Schiff,  
dessen wirtschaftlicher Erfolg quasi garantiert ist." Das genaue  
Gegenteil sei allerdings der Fall gewesen. 
 
   Das zeige sich auch bei wichtigen Informationen, die für eine  
Investitionsentscheidung wesentlich gewesen wären, im Prospekt aber  
überhaupt nicht auftauchen. So fehlten etwa sämtliche Angaben zur  
Entwicklung von Schiffspreisen. "Wären diese Angaben enthalten  
gewesen, hätten die Anleger leicht erkennen können, dass sie ein  
Schiff zu historischen Höchstpreisen erwerben", sagt Ahrens Die  
Investoren des CFB 162 traten dem Fonds in einem sogenannten  
Markthoch bei, also zu Zeiten hoher Charterraten, hohe Schiffspreise  
und einer hohen Zahl von Neubestellungen. "Einem Hoch folgt aufgrund  
der über der Nachfrage liegenden Neutonnage zwangsläufig ein  
Markttief, man nennt das Schweinezyklus." 
 
   Irreführend seien auch die Prospektangaben zur "Einsparung bei  
Betriebskosten durch Ausflaggung". Der Prospekt suggeriere ein  
enormes Einsparungspotential, ohne gleichzeitig die Risiken und  
gesetzlichen Grundlagen zu benennen. Ahrens: "Sowas habe ich vorher  
noch in keinem anderen Prospekt gesehen." Seine Kanzlei habe die  
Darstellungen zur Ausflaggung mit entsprechenden Aussagen in  
Prospekten anderer führender Anbieter von Schiffsfonds verglichen.  
"Ähnlich stümperhafte und bestenfalls rudimentäre Informationen  
findet man nur im CFB-162-Propekt." 
 
   Was zunächst nach schlechten Nachrichten klinge, könne für die  
Anleger aber durchaus eine Chance sein, doch noch ohne Verluste aus  
der Investition auszusteigen. Ahrens: "Prospektfehler bieten Ansätze  
für Schadensersatzansprüche aufgrund sogenannter Prospekthaftung."  
Anleger würden dann so gestellt, als hätten sie die Beteiligung nie  
gezeichnet und bekommen ihr gesamtes eingesetztes Kapital zurück,  
sagt der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Anders als bei  
der Beraterhaftung könnten Anleger hier auch gemeinsam und damit  
kostengünstig vorgehen. Zwar gebe es nach deutschem Recht keine  
"Sammelklagen", aber das sogenannte Kapitalanlegermusterverfahren  
(KapMuG) biete ähnliche Möglichkeiten. Die Bremer Kanzlei bereite  
eine solche "Kollektivklage" zurzeit vor. Wegen der im Jahr 2017  
einsetzenden Verjährung sollten CFB-162-Anleger aber kurzfristig  
aktiv werden. 
 
   Kanzleiprofil KWAG - Rechtsanwälte:  
 
   KWAG - Rechtsanwälte mit Sitz in Bremen gehört zu den größten vor  
allem im Bank- und Kapitalmarktrecht tätigen Anwaltskanzleien in  
Norddeutschland und zählt bundesweit zu den ersten Adressen in diesem 
Rechtsbereich. Gründungspartner sind die Fachanwälte für Bank- und  
Kapitalmarktrecht Jan-Henning Ahrens und Jens-Peter Gieschen. Die  
Kanzlei ist auf die Durchsetzung von Anlegerinteressen ebenso  
spezialisiert wie auf die Begleitung von Investitionsentscheidungen,  
Sanierungsgesprächen und Verhandlungen mit Banken für kleine und  
mittelständische Unternehmen. Daneben stellt die Kanzlei ihre  
juristischen Kompetenzen bei der anlegerfreundlichen Konzeptionierung 
von Finanzmarktprodukten zur Verfügung, inklusiv des Bereichs  
Crowdfunding und Crowdlending. KWAG - Rechtsanwälte positioniert sich 
ausschließlich und eindeutig an der Seite von Kapitalanlegern und  
Investoren. Die klare Orientierung am Anlegerinteresse und die  
langjährige umfassende Erfahrung im Wirtschafts- und  
Kapitalanlagerecht machen KWAG - Rechtsanwälte zu einem verlässlichen 
Partner für private und geschäftliche Mandanten, vor, während und  
nach wichtigen Anlageentscheidungen. Daneben vertritt die Kanzlei die 
Interessen geschädigter Käufer im VW-Abgas-Skandal und gegen das  
Lkw-Kartell und bietet profunde juristische Beratung im Immobilien-  
und Umweltrecht. 
 
 
 
Pressekontakt: 
Rechtsanwalt Jan-Henning Ahrens, KWAG - Rechtsanwälte,  
Lofthaus 4, Am Winterhafen 3a, 28217 Bremen, info@kwag-recht.de,  
Tel.: 0421 520948-0, Fax: 0421 520948-9, www.kwag-recht.de 
 
Original-Content von: KWAG - Kanzlei f?r Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens und Gieschen, übermittelt durch news aktuell
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