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Blaue Plakette adé - jetzt sind Sie gefragt / Jeder Bürger kann sein Recht auf saubere Atemluft durchsetzen

Geschrieben am 18-10-2016

Düsseldorf (ots) -

Die bereits in Klagen im VW-Abgasskandal erfolgreichen
Düsseldorfer Rechtsanwälte Rogert & Ulbrich rufen nach dem Ende der
blauen Plakette jeden einzelnen Bürger der betroffenen Städte dazu
auf, die seitens der Verwaltungsgerichte Düsseldorf, Hamburg,
München, Darmstadt, Sigmaringen und Wiesbaden für unabwendbar
gehaltenen Dieselfahrverbote für Pkw bis Euro 5 in den Innenstädten
gerichtlich durchzusetzen, um den erheblichen krankheitserregenden
NO2-Grenzwertüberschreitungen in den betroffenen mittleren und großen
deutschen Städten konsequent und nachhaltig ein Ende zu setzen.

Anlass für diesen Aufruf sei der folgende Medienbericht des
ZDF-heute-Magazins und anderer Medien über das Ende der "blauen
Plakette":

"Die blaue Plakette ist vom Tisch. Die Mehrheit der
Verkehrsminister wollen keine Kennzeichnung besonders schadstoffarmer
Diesel-Fahrzeuge einführen. Auch Bundesminister Dobrindt lehnt die
Plakette ab."

Fakt sei laut den Anwälten, dass laut Umweltbundesamt 67 % der
NO2-Immissionen in den Innenstädten direkt auf den Betrieb von
Diesel-Pkw zurückzuführen seien (Aufklärungsvideo zur Luftqualität
2015: Auswertung der Stickstoffdioxidwerte, Stand März 2016). Die von
Verkehrsminister Dobrindt vorgeschlagenen Änderungen seien daher
erkennbar ungeeignet, für die Einhaltung der seit 2010 verbindlichen
NO2-Grenzwerte zu sorgen. Es sei ein Politikum, weil Dieselfahrer als
potentielle Wähler vor der Bundestagswahl nicht verprellt werden
sollen. Nach dem Diesel-Abgasskandal solle aber jedem Bürger klar
sein, weshalb die Grenzwerte in deutschen Städten konsequent
überschritten werden und der nichtsahnende Bürger pures Gift einatme:
Grund sind die Manipulationen der deutschen und ausländischen
Automobilindustrie in Bezug auf die tatsächlichen Abgaswerte.

Die Automobilindustrie in Deutschland, Italien und Frankreich habe
Wege gefunden, die durch das Kraftfahrt-Bundesamt beauftragten aber
von den Herstellern bezahlten technischen Prüfanstalten mittels
Softwaremanipulation, Thermofenster & Co. auszutricksen, um sich
rechtswidrig die existenziell wichtigen EU-Typgenehmigungen zu
erschleichen. Aus rein politischen Gründen würden diese
Verwaltungsakte aber nicht kassiert - aus Sicht der Anwälte ein
klarer Rechtsbruch. Würden die Diesel-Pkw nur die Schadstoffmenge
ausstoßen, die die Hersteller angeben, bestünde das NO2-Umweltproblem
in den jeweiligen Städten mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht.

Dieses Problem mache sich in den betroffenen Städten durch eine
deutlich erhöhte Zahl an Atemwegserkrankungen mit Todesfällen
bemerkbar. Besonders Kinder reagieren empfindlich auf dieses
Umweltgift, so die Anwälte:

So habe RP-online kurz nach Bekanntwerden des VW-Abgasskandals
(23.09.2015) bereits berichtet: "Besonders anfällig für diese
Auswirkungen von NO2 sind Kinder. In Österreich beispielsweise führt
die Schadstoffbelastung durch den Kfz-Verkehr laut
Weltgesundheitsorganisation pro Jahr zu 21.000 zusätzlichen Fällen
von Bronchitis und zu 15.000 zusätzlichen Asthma-Anfällen bei
Kindern. Zudem warnt die WHO in diesem Zusammenhang schon lange
davor, dass in abgasbelasteten Gebieten die Sterblichkeitsrate steigt
- übrigens auch aufgrund von Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Laut
Bundesumweltamt kommt es hierzulande (...) zu rund 47.000 verfrühten
Todesfällen durch Feinstaub. Durch winzige Partikel also, die
ebenfalls durch Abgase entstehen.

Aus diesem Grund hat die Europäische Union im Jahr 2010 eine
Obergrenze für Stickoxide zur Luftreinhaltung ausgegeben. Eingehalten
hat sie bislang jedoch kaum ein Land - auch Deutschland nicht. Die
aktuellsten Werte für die Städte hierzulande stammen aus einer
kleinen Anfrage der Grünen-Fraktion an das Bundesumweltamt Anfang
2015. Die Zahlen beziehen sich auf das Jahr 2013. Wie sich hier
zeigt, wird der zulässige Jahresdurchschnittswert an Stickoxiden (40
Mikrogramm pro Kubikmeter) in manchen Städten um mehr als 100 Prozent
überschritten. Das Stadtzentrum von Düsseldorf liegt dabei im
Vergleich mit einem Jahresmittel von 61 Mikrogramm auf Platz 14. Köln
belegt mit einem Wert von 61 den 13. Platz. Beide Städte weisen somit
einen deutlich erhöhten Stickoxidwert auf. Am stärksten belastet ist
Stuttgart (89), gefolgt von München (81) und Reutlingen (72). Laut
Informationen von Marcel Langer, Leiter des Fachgebiets für
Grundsatzfragen der Luftreinhaltung, beweisen Werte wie diese den
Zusammenhang zwischen den zu hohen Werten von NO2 in deutschen
Städten und dem Verkehr: Nur wo viele Autos fahren entstehen auch
entsprechend bedenkliche Luftwerte."

RP-online bringt den Umweltskandal zu Recht in unmittelbaren
Zusammenhang mit dem Dieselskandal:

"Was diese Angaben mit dem VW-Skandal zu tun haben Besser werden
kann diese Luftbelastung - und damit auch die gesundheitliche Gefahr
- angesichts der Tricks der Autohersteller, wie sie nun am Beispiel
von VW bekannt geworden sind, jedoch nicht. Zwar gilt seit dem 1.
September 2015 die Euro-6-Norm, laut der Diesel-Motoren bei ihrer
Neuzulassung einen Wert von 80 Milligramm NOx je Kilometer nicht mehr
überschreiten dürfen. Doch schon Anfang des Jahres zeigte eine
anonymisierte Stichprobe der unabhängigen Organisation International
Council on Clean Transportation an 15 Dieselwagen: Im Gegensatz zu
dem, was in den Magazinen stand, überschritten alle unter
Straßenbedingungen getesteten PKW die EU-Abgasnorm um das
siebenfache. Der Diesel-Motor bleibt also zunächst ein Luftverpester.
Mit einem wirkungsvollen Abgasreiniger könnte er zwar die geforderten
Standards erfüllen, das aber macht ihn auch teurer - und für die
Hersteller somit deutlich weniger konkurrenzfähig."

In Kenntnis dieser Fakten und als Reaktion auf das genannte Urteil
des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, in dem das Gericht Fahrverbote
für Diesel-Pkw in der belasteten Düsseldorfer Innenstadt für
vermutlich unumgänglich hält, schreibe der Städte- und Gemeindebund
NRW auf seiner Internetseite zum Erstaunen der Anwälte folgendes:

"Ob Fahrverbote für Dieselfahrzeuge ein taugliches Mittel
darstellen, ist fraglich. Denn die Probleme müssen an der Quelle in
ihren tatsächlichen Ursachen bekämpft werden. Neben dem
Straßenverkehr verursachen auch Landwirtschaft, Industrieunternehmen,
Schifffahrt oder Kraft- und Fernheizwerke Immissionen. (...) Hinzu
kommt, dass Fahrverbote insbesondere für den Lieferverkehr
gravierende Auswirkungen auf Handel und Wirtschaft hätten. Dies ist
kaum vertretbar. (...) Dem Ruf nach der blauen Plakette sollte
demgegenüber nicht gefolgt werden. Bereits heute sind durch die
Schaffung der Umweltzonen seit dem Jahr 2008 den Städten und
Gemeinden hohe Kosten und viel bürokratischer Aufwand entstanden. Sie
zeigen jedoch eine vergleichsweise geringe Wirkung und sind für viele
Kommunen bei der derzeitigen Personallage kaum überprüfbar."

Den dringend gebotenen und durch die Justiz angemahnten Maßnahmen
werde also aus Angst vor finanziellen Folgen aus fadenscheinigen
Gründen eine Absage erteilt. Dass bislang nicht viel erreicht worden
sei, liege schließlich gerade daran, dass man seitens der Städte und
Gemeinden die Hauptursache für die Grenzwertüberschreitungen nicht
bekämpfe: Den Diesel-Pkw.

In dieser Situation gebe es die einmalige, außergewöhnliche
Möglichkeit, im Wege direkter Demokratie ein parteipolitisch derzeit
ungewolltes aber umweltpolitisch und rechtlich erforderliches Ziel zu
erreichen: Jeder einzelne Bürger könne mit sehr hoher
Erfolgswahrscheinlichkeit vor den Verwaltungsgerichten klagen, da der
Umweltverband Deutsche Umwelthilfe e.V. hierfür bereits den Boden
durch eigene erfolgreiche Klagen geebnet habe. Der Druck auf die
Entscheider müsse jetzt durch individuelle Klagen der Bürger erhöht
werden. Das zeigten die zögerlichen Äußerungen der Entscheider für
Düsseldorf und München und die obengenannte Stellungnahme des Städte-
und Gemeindebundes zu diesem Thema sehr deutlich, die auch nach den
Urteilen der Verwaltungsgerichte und Androhung von Zwangsgeldern
keine Entscheidung für das verwaltungsgerichtlich als unumgänglich
festgestellte Dieselfahrverbot fällen wollten.

Vorhandene Rechtsschutzversicherungen müssten hierfür Deckung
erteilen - eine erste Deckungszusage liege der Sozietät Rogert &
Ulbrich bereits vor. Auch sonst seien die Gerichts- und
Anwaltskosten überschaubar und im Erfolgsfalle würden diese üppig
verzinst mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zurückerstattet.

Betroffene Städte seien insbesondere Aachen, Berlin, Darmstadt,
Düsseldorf, Gelsenkirchen, Hamburg, Köln, Frankfurt/M., Limburg/Lahn,
München, Offenbach, Reutlingen und Stuttgart. Damit seien weit mehr
als 10 % der deutschen Bevölkerung betroffen, denn der Bürger sei
sowohl an seinem Wohnort als auch an seinem Arbeitsplatz in
Mitleidenschaft gezogen.

Interessierte Bürger werden gebeten, sich an die Sozietät Rogert &
Ulbrich zu wenden, um die entsprechenden Deckungsanfragen bei
vorhandenen Rechtsschutzversicherern und Klagen einreichen zu lassen.

Wer selbst ein Dieselfahrzeug bis EUR 5 besitze, möge nach dem Rat
der Anwälte zudem kurzfristig prüfen lassen, inwiefern Rücktritt oder
Schadensersatz vom Händler oder Hersteller gefordert werden könne, um
für den Fall der Einführung des Dieselfahrverbots keine Nachteile zu
erleiden. Mehr Informationen zum Thema erhalten Sie unter
www.luftreinhaltungsplan.de und auto-rueckabwicklung.de.



Pressekontakt:
Prof. Dr. Marco Rogert
Rechtsanwalt/Wirtschaftsjurist

Rogert & Ulbrich
Rechtsanwälte in Partnerschaft

Königsallee 2 b (Regus)
40212 Düsseldorf

+49 (0)211/310638-0 (Tel.)
+49 (0)211/310638-10 (Fax)
http://www.glasklareluft.de
http://www.luftreinhaltungsplan.de
http://www.auto-rueckabwicklung.de

Original-Content von: Rogert & Ulbrich, übermittelt durch news aktuell


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