(Registrieren)

Kärntner Ausgleichzahlungs-Fonds veröffentlicht FinStaG Ergebnisbekanntmachung - ANHANG

Geschrieben am 12-10-2016

Klagenfurt/Wien (ots) - Der Kärntner Ausgleichszahlungs-Fonds
(K-AF) hat heute die Ergebnisse der in der auf den 6. September 2016
datierten Angebotsunterlage (die "Angebotsunterlage") dargestellten
Angebote in der FinStaG Ergebnisbekanntmachung gemäß § 2a (4) FinStaG
veröffentlicht.

Danach wurden die Angebote von Gläubigern angenommen, die
insgesamt 98,71% der kumulierten ausstehenden Gesamtnominale aller
von den Angeboten umfassten Schuldtitel repräsentieren. Dies
beinhaltet 99.55% der ausstehenden Gesamtnominale der nicht
nachrangigen Schuldtitel und 89,42% der ausstehenden Gesamtnominale
der nachrangigen Schuldtitel.

Die Abwicklung der Angebote wird voraussichtlich heute erfolgen.

Weitere Informationen zu den Ergebnissen der Angebote sowie die
FinStaG Ergebnisbekanntmachung sind auf der Internetseite der K-AF
unter http://kaerntner-ausgleichszahlungsfonds.gv.at veröffentlicht.

Disclaimer

Zwtl.: Allgemein

Diese Bekanntmachung dient ausschließlich zur Information und
stellt weder ein Angebot zum Kauf oder Verkauf, zur Ausgabe oder
Zeichnung oder eine Aufforderung zu einem Angebot zum Kauf oder
Verkauf, zur Ausgabe oder Zeichnung von Wertpapieren dar, und soll
auch nicht dahingehend ausgelegt werden, noch wird ein Verkauf von
Wertpapieren in einer Rechtsordnung erfolgen, in der ein solches
Angebot, eine solche Aufforderung oder ein solcher Verkauf ohne
vorherige Registrierung oder Zulassung unter den in einer solchen
Rechtsordnung anwendbaren Wertpapiergesetzen unrechtmäßig wäre. Es
werden keine Kopien dieser Bekanntmachung angefertigt und es dürfen
auch keine derartigen Kopien verbreitet oder nach Australien, Kanada,
Japan, in die Vereinigten Staaten oder irgendeine andere
Rechtsordnung versandt werden, in denen diese Verbreitung
unrechtmäßig wäre, zu einer Registrierungspflicht führen würde oder
andere Maßnahmen erforderlich machen würde.

Zwtl.: Vereinigte Staaten von Amerika

Die in dieser Bekanntmachung erwähnten Wertpapiere wurden und
werden nicht nach dem United States Securities Act aus dem Jahr 1933
(der "Securities Act") registriert. Vorbehaltlich bestimmter
Ausnahmen, dürfen die in dieser Bekanntmachung erwähnten Wertpapiere
nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika angeboten oder verkauft
werden, es sei denn sie sind unter dem Securities Act registriert
oder es besteht eine Ausnahme von der Registrierungspflicht nach dem
Securities Act. Die Wertpapiere werden in den Vereinigten Staaten von
Amerika nicht öffentlich angeboten.

Zwtl.: Vereinigtes Königreich

Die Übermittlung dieser Bekanntmachung sowie aller sonstigen
Dokumente bzw. Unterlagen in Bezug auf die Angebote erfolgt nicht
durch eine befugte Person im Sinne von Section 21 des Financial
Services and Markets Act 2000 in der jeweils geltenden Fassung und
solche Dokumente und/oder Unterlagen wurden nicht von einer solchen
Person genehmigt. Derartige Dokumente und/oder Unterlagen werden
daher im Vereinigten Königreich nicht an die Öffentlichkeit
verbreitet und dürfen nicht an diese weitergegeben werden. Die
Übermittlung solcher Dokumente und/oder Unterlagen erfolgt als
Finanzwerbung nur an (1) Personen, die über berufliche Erfahrung mit
Vermögensanlagen verfügen und als professionelle Anleger ("investment
professionals") im Sinne von Artikel 19 des Financial Services and
Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 ("Financial
Promotion Order") gelten; (2) Personen, die unter Artikel 49 des
Financial Promotion Order (Gesellschaften mit umfangreichem Vermögen,
nicht eingetragene Vereinigungen ("high net worth companies,
unincorporated associations" usw.) fallen, oder (3) alle sonstigen
Personen, denen diese Dokumente und/oder Unterlagen im Rahmen des
Financial Promotion Order zulässigerweise übermittelt werden dürfen.

Zwtl.: Frankreich

Die Angebote erfolgen in der Französischen Republik ("Frankreich")
weder direkt noch indirekt an die Öffentlichkeit. Weder diese
Bekanntmachung noch etwaige sonstige Dokumente bzw. Unterlagen, die
sich auf die Angebote beziehen, wurden oder werden (in Gegenwart oder
Zukunft) in Frankreich an die Öffentlichkeit verbreitet und nur (i)
Anbieter von Investmentdienstleistungen im Zusammenhang mit dem
Portfoliomanagement für Rechnung Dritter (personnes fournissant le
service d'investissement de gestion de portefeuille pour compte de
tiers) und/oder (ii) qualifizierte Anleger (investisseurs qualifiés),
bei denen es sich nicht um natürliche Personen handelt und die
jeweils auf eigene Rechnung handeln und gemäß Artikel L.411-1,
L.411-2 sowie D.411-1 bis D.411-3 des französischen Währungs- und
Finanzgesetzes (Code Monétaire et Financier) handeln sowie darunter
definiert sind, sind zur Annahme der Angebote qualifiziert. Diese
Angebotsunterlage sowie alle sonstigen Dokumente oder Unterlagen, die
sich auf die Angebote beziehen, werden weder bei der französischen
Finanzmarkt-Aufsichtsbehörde Autorité des Marchés Financiers zur
Genehmigung eingereicht noch von dieser genehmigt.

Zwtl.: Belgien

Weder diese Bekanntmachung noch andere Dokumente oder Unterlagen
im Zusammenhang mit den Angeboten wurden oder werden (in Gegenwart
oder Zukunft) der belgischen Finanzdienstleistungsaufsichtsbehörde
zur Billigung bzw. Anerkennung eingereicht. Dementsprechend dürfen
die Angebote in Belgien nicht im Wege eines öffentlichen Angebots im
Sinne von Artikel 3 des belgischen Gesetzes vom 1. April 2007 über
öffentliche Übernahmeangebote in jeweils geltender Fassung
durchgeführt werden. Daher darf für die Angebote in Belgien keine
Werbung erfolgen, und die Angebote, die Angebotsunterlage oder andere
Dokumente oder Unterlagen in Verbindung mit den Angeboten
(einschließlich Memoranden, Informationsrundschreiben, Broschüren
oder vergleichbarer Dokumente) wurden und werden direkt oder indirekt
nur an Personen verteilt oder übermittelt, bei denen es sich um
"qualifizierte Anleger" im Sinne von Artikel 10 des belgischen
Gesetzes vom 16. Juni 2006 über öffentliche Angebote von
Anlageinstrumenten und die Zulassung von Anlageinstrumenten zum
Handel an geregelten Märkten (in der jeweils geltenden Fassung)
handelt.

Zwtl.: Italien

Weder die Angebote noch diese Bekanntmachung oder sonstige
Dokumente oder Unterlagen, die sich auf die Angebote beziehen, wurden
oder werden bei der italienischen Finanzmarkt-Aufsichtsbehörde
Commissione Nazionale per le Società e la Borsa ("CONSOB") zur
Genehmigung eingereicht. In der Italienischen Republik ("Italien")
werden die Angebote als befreite Angebote gemäß Artikel 101-bis,
Absatz 3-bis der Gesetzesverordnung Nr. 58 vom 24. Februar 1998 in
geltender Fassung ("italienisches Finanzdienstleistungsgesetz") und
Artikel 35-bis, Absatz 4 der CONSOB-Verordnung Nr. 11971 vom 14. Mai
1999 durchgeführt. Gläubiger bzw. wirtschaftliche Eigentümer der
Schuldtitel können ihre Schuldtitel im Rahmen der Angebote ganz oder
teilweise durch einen dazu berechtigten Dritten (wie beispielsweise
Investmentfirmen, Banken oder Finanzvermittler, die zur Verfolgung
derartiger Aktivitäten in Italien gemäß dem italienischen
Finanzdienstleistungsgesetz, CONSOB-Verordnung Nr. 16190 vom 29.
Oktober 2007 sowie der Gesetzesverordnung Nr. 385 vom 1. September
1993 jeweils in der geltenden Fassung berechtigt sind) sowie nach
Maßgabe der einschlägigen Gesetze und Verordnungen und den von CONSOB
oder einer sonstigen italienischen Behörde auferlegten Vorgaben
anbieten. Jeder Finanzintermediär hat die geltenden Gesetze und
Verordnungen im Hinblick auf die Informationspflichten gegenüber
seinen Kunden im Zusammenhang mit den Schuldtiteln oder den Angeboten
einzuhalten.

Rückfragehinweis:
Kärntner Ausgleichszahlungs-Fonds
office@kaf.gv.at
http://kaerntner-ausgleichszahlungsfonds.gv.at/

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/18977/aom

*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***

Original-Content von: K?rntner Ausgleichszahlungs-Fonds, übermittelt durch news aktuell


Kontaktinformationen:

Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.

Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.

Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.

http://www.bankkaufmann.com/topics.html

Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.

@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf

E-Mail: media(at)at-symbol.de

600617

weitere Artikel:
  • neues deutschland: Thomas Banning, Chef des Ökostromanbieters Naturstrom: Offshore-Windparks der großen Energiekonzerne treiben EEG-Umlage in die Höhe Berlin (ots) - Die Ökostrombranche wirft den großen Energiekonzernen vor, für den Anstieg der EEG-Umlage verantwortlich zu sein. "Die Bürger zahlen also einmal mehr an Konzerne, damit diese trotz ihrer Fehler überleben können", sagte der Vorstand des Stromhandelsunternehmens Naturstrom, Thomas Banning, im Interview mit der Tageszeitung "Neues Deutschland" (Mittwochausgabe). Die großen und teuren Windparkprojekte auf hoher See trieben anders als Windkraftanlagen an Land und Photovoltaik aufgrund der sehr hohen Fördersätze die EEG-Umlage mehr...

  • Haig Club Clubman Single Grain Scotch Whisky definiert die Regeln für Whisky in Partnerschaft mit David Beckham neu London (ots/PRNewswire) - Nach der Ankündigung von Haig Club Clubman früher in diesem Jahr wurde die erste Fernsehwerbung für den neuen Single Grain Scotch Whisky aus dem Hause Haig heute enthüllt, die erste Markteinführung der neuen Markenvariante . (Photo: http://photos.prnewswire.com/prnh/20161010/426741 ) (Photo: http://photos.prnewswire.com/prnh/20161010/426742 ) Der Film mit dem Titel "Make your own rules" ("Stelle deine eigenen Regeln auf") ist eine gewagte und unkonventionelle Beschäftigung mit der herkömmlichen mehr...

  • Schatzamt des Vereinigten Königreichs vergibt Ausgabe von Tagesschlussreferenzkursen für Staatsobligationen (Gilts) und Schatzwechsel an Tradeweb und FTSE Russell London (ots/PRNewswire) - Tradeweb Markets, der weltweit führende elektronische Handelsplatz für Anleihen, Derivate und ETFs, und FTSE Russell, der globale Indexanbieter, haben heute die Entscheidung des Schatzamts des Vereinigten Königreichs zur Ernennung von Tradeweb und FTSE Russell als zukünftige gemeinsame Anbieter von Tagesschlussreferenzkursen für Staatsobligationen (Gilts) und Schatzwechsel begrüßt. Nach der Erklärung der Schuldenverwaltung des Vereinigten Königreichs (Debt Management Office, DMO), dass sie sich aus der mehr...

  • Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zu Samsung Bielefeld (ots) - Samsung zieht die Notbremse. Jede weitere Verzögerung wäre auch selbstmörderisch. Im Nachhinein werden sich sogar die Koreaner sagen, dass es klüger gewesen wäre, nicht auf Biegen und Brechen dem iPhone 7 zuvorkommen zu wollen. Samsung ist aber so groß, dass der Mischkonzern den erwartbaren Milliardenschaden in der Smartphone-Sparte wegstecken wird. Mehr noch als bei Volkswagen, der unter dem Dieselskandal leidet, hängt Wohl und Wehe der südkoreanischen Wirtschaft an dem Konzern. Auf Samsung kommen 20 Prozent mehr...

  • Börsen-Zeitung: Gute und schlechte Zeiten, Kommentar zur Fondsbranche von Jan Schrader Frankfurt (ots) - Über viele Jahre schon stehen Fondsgesellschaften auf der Gewinnerseite in der Finanzbranche: Während die Zinsen immer tiefer und tiefer fielen, sanken die Ertragsaussichten der Banken ebenso wie die Perspektiven etablierter Sparprodukte wie Lebensversicherungen und Bausparverträge. Die Aktienmärkte legten derweil kräftig zu und beflügelten damit auch das Geschäft mit Investmentfonds. An einen stetig wachsenden Absatz, der im vergangenen Jahr ein Rekordniveau erreichte, hatten sich die hiesigen Gesellschaften fast mehr...

Mehr zu dem Thema Aktuelle Wirtschaftsnews

Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:

DBV löst Berechtigungsscheine von knapp 344 Mio. EUR ein

durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht