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MDR-Rundfunkrat genehmigt Telemedienkonzept

Geschrieben am 20-06-2016

Leipzig (ots) - Der MDR-Rundfunkrat hat in seiner Sitzung am 20.
Juni 2016 das Telemedienkonzept MDR-Telemedien in der Fassung vom
26.05.2016 genehmigt.

Das Gremium stellte einstimmig fest, dass das vom Mitteldeutschen
Rundfunk im Konzept beschriebene Angebot den Voraussetzungen des
Rundfunkstaatsvertrags entspricht und somit vom Auftrag des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks umfasst ist. Die Genehmigung umfasst
nun mehr multimediale Darstellungsmöglichkeiten, einen Ausbau der
Kinder- und Jugendangebote sowie einen größeren finanziellen
Spielraum bei der Gestaltung der Telemedienangebote.

Zuvor hatte MDR-Intendantin Karola Wille das Telemedienkonzept auf
Empfehlung des Gremiums in mehreren Punkten abgeändert. Es erfolgte
eine Klarstellung, wie die Werbefreiheit und damit die Einhaltung des
Werbeverbots auf Drittplattformpräsenzen wie Youtube oder Facebook
gewährleistet werden kann. Weiter wurde konkretisiert, dass für das
Webangebot geeignete Inhalte der Kinder-App auch auf der Homepage -
und damit auch Kindern ohne mobilen Zugang - zur Verfügung gestellt
werden. Zudem wurde deutlich hervorgehoben, dass die geplante
Personalisierung des Telemedienangebots so ausgestaltet sein wird,
dass der Integrationsauftrag und die Forumsfunktion des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks auch zukünftig ausreichend erfüllt
werden. Ebenso wird hierbei besonders auf Datenschutzbelange
geachtet. Außerdem wurde eine Präzisierung hinsichtlich der
sogenannten Webchannels vorgenommen. Dabei handelt es sich um
Sendeschleifen, in denen bestimmte Sendungen aus Radioprogrammen von
MDR SPUTNIK, MDR JUMP oder MDR KULTUR zusammengestellt und nach einem
festgelegten Rotationsrhythmus ausgespielt werden.

Darüber hinaus hat der Rundfunkrat seine Entscheidungen mit
verschiedenen Erwartungen verbunden: Unter anderem sollen
Drittplattformaktivitäten in erster Linie das Ziel haben, zusätzliche
Nutzer zu erreichen und an die MDR-eigenen Angebote zu binden.
Hierbei ist auf deutliche Markenkennzeichnung von auf
Drittplattformen veröffentlichten Inhalten des MDR zu achten. Bei der
Ausgestaltung des Kinder- sowie Jugendangebots ist auf ausreichende
Regionalität zu achten.

Außerdem ist der Rundfunkrat über alle Weiterentwicklungen des
Angebots frühzeitig in Kenntnis zu setzen und über die Verteilung des
finanziellen Aufwands auf die verschiedenen Bereiche der
MDR-Telemedien regelmäßig zu informieren.

Der Vorsitzende des MDR-Rundfunkrates, Steffen Flath, betont: "Der
Rundfunkrat hat heute eine mit großer Sorgfalt abgewogene
Entscheidung getroffen, welche sowohl die Interessen der Nutzer und
der Gesellschaft als auch der anderen Marktteilnehmer berücksichtigt.
Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass das genehmigte Angebot einen
positiven Beitrag zum publizistischen Wettbewerb leistet."

Im Rahmen des Drei-Stufen-Tests hatte der Rundfunkrat zu prüfen,
inwieweit das Angebot den demokratischen, sozialen und kulturellen
Bedürfnissen der Gesellschaft entspricht, in welchem Umfang dieses in
qualitativer Hinsicht zum publizistischen Wettbewerb beiträgt und
welcher finanzielle Aufwand für das Angebot erforderlich ist. Im
Laufe des Verfahrens wurden Dritte um Stellungnahme gebeten, ein
Gutachten zu den marktlichen Auswirkungen eingeholt und im Resultat
eines umfassenden Erörterungsprozesses ein Beschluss über die
Genehmigung des Telemedienkonzeptes getroffen.

Nach Abschluss des Drei-Stufen-Tests durch den Rundfunkrat erfolgt
nun noch die Prüfung durch die für den MDR zuständige Rechtsaufsicht.
Erst danach wird das genehmigte Telemedienkonzept veröffentlicht. Der
begründete Beschluss des MDR-Rundfunkrates inklusive der Erwartungen
und Empfehlungen des Gremiums sowie das marktliche Gutachten sind auf
den Seiten des Rundfunkrates im Internet auf www.mdr-rundfunkrat.de
abrufbar.



Pressekontakt:
Steffen Flath
Vorsitzender des MDR-Rundfunkrates
Tel.: (0341) 3 00 62 21
Fax: (0341) 3 00 62 60
E-Mail: rundfunkrat@mdr.de


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