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Börsen-Zeitung: Chance vertan, Kommentar zur Erbschaftsteuer von Claus Döring

Geschrieben am 20-06-2016

Frankfurt (ots) - Reformen sehen anders aus. Aber nach der Vorlage
von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble war am Ende der
Verhandlungen zwischen den Koalitionären nichts anderes zu erwarten
als ein fauler, weil bequemer Kompromiss. Wieder sind
Partikularinteressen bedient worden. Ein bisschen Erleichterungen für
Familienbetriebe hier, ein bisschen Mehrbelastung für reiche
Firmenerben dort. Und für alle deutlich mehr Bürokratie.

Ob das neue Gesetz zur Erbschaftsteuer nicht nur Bundestag und
Bundesrat passieren, sondern auch einer wahrscheinlichen abermaligen
Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht standhalten wird, ist
nach den eher kosmetischen Änderungen fraglich. Denn der
Hauptkritikpunkt der Verfassungsrichter, nämlich die
unverhältnismäßigen Begünstigungen beim Vererben großer
Unternehmensvermögen, ist nur halbherzig angegangen worden. Warum
beginnen große Betriebsvermögen im Sinne des Gesetzes erst bei 26
Mill. Euro? Und ist es in einer Welt des immer schnelleren
wirtschaftlichen Wandels wirklich sinnvoll, via Steuergesetzgebung
Kapital für die Dauer von sieben Jahren in einem Betrieb zu binden?

Jede Menge Ausnahmeregelungen verwässern auch dieses noch vor der
Sommerpause vom Bundestag zu beschließende Erbschaftsteuergesetz und
schaffen Gestaltungsspielräume. Das ist für Steueranwälte ein
wunderbares Betätigungsfeld und in deren Interesse, nicht aber im
Sinne der übrigen Steuerzahler und der deutschen Wirtschaft.

Gewiss, jede Erbschaftsteuer auf Betriebsvermögen ist eine
Gratwanderung zwischen Wirtschaftsinteressen und
Gerechtigkeitszielen. Unter dem Aspekt der Wettbewerbsfähigkeit des
Investitionsstandortes, der Sicherung von Arbeitsplätzen und auch der
Steuergerechtigkeit wäre es besser, den zur Steuervermeidung
treibenden hohen Erbschaftsteuersatz auf betriebliche Vermögen
deutlich zu senken und im Gegenzug die vielen Ausnahmen abzuschaffen.
Denn die schon bisher geltenden und weiterhin vorgesehenen
Verschonungsregeln sind für den einen Teil der Betriebserben zu
großzügig und führen zur Steuervermeidung - allein 19 Mrd. Euro in
den Jahren 2009 bis 2012. Für den anderen Teil aber sind sie zu
rigide, und die Steuerlast bedroht dann die Existenz der Unternehmen.

Ein tatsächlicher Erbschaftsteuersatz von 10 oder 15%, dessen
Zahlung in bestimmten Fällen zinslos gestreckt werden könnte, würde
weder Erben überfordern noch Familienunternehmen ins Ausland treiben.



Pressekontakt:
Börsen-Zeitung
Redaktion

Telefon: 069--2732-0
www.boersen-zeitung.de


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