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EANS-Hauptversammlung: FACC AG / Einladung zur Hauptversammlung

Geschrieben am 17-06-2016

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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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FACC AG mit dem Sitz in Ried i. Innkreis //FN 336290w
EINLADUNG zur 2. ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre (ISIN
AT00000FACC2) zur 2. ordentlichen Hauptversammlung der FACC AG am
Freitag, dem 15. Juli 2016, um 10.00 Uhr, in der MESSE RIED, Halle
17/1.Stock - Brucknerstrasse 39 in 4910 Ried im Innkreis, ein.

TAGESORDNUNG

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht, des
Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht und Corporate-Governance-Bericht und
des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2015/16.
2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für
das Geschäftsjahr 2015/16.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2015/16.
4. Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2015/16.
5. Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds
6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2016/17.

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Folgende Unterlagen werden ab 24. Juni 2016 gemäß § 108 Abs. 3 und 4
AktG zur Einsicht in Internet unter www.facc.com zugänglich gemacht
und werden in der Hauptversammlung aufliegen: - Jahresabschluss mit
Lagebericht, - Konzernabschluss mit Konzernlagebericht, -
Corporate-Governance-Bericht, - Bericht des Aufsichtsrats, jeweils
für das Geschäftsjahr 2015/16 - Beschlussvorschläge zu den
Tagesordnungspunkten 2-6 - Text dieser Einberufung - Formulare für
die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht

HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110 und 118 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und
die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser
Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte
auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt
gemacht werden. Dieses Verlangen muss in Schriftform spätestens am
24. Juni 2016 der Gesellschaft ausschließlich an die Adresse, 4910
Ried i. Innkreis, Fischerstrasse 9, Abteilung Investor Relations,
Manuel Taverne, zugestellt werden. Jedem so beantragten
Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung
beiliegen. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei
depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden
Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der
Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als sieben Tage sein darf. Mehrere Depotbestätigungen
über Aktien, die nur zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen, müssen
sich auf denselben Stichtag beziehen. Hinsichtlich der übrigen
Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen. Aktionäre, deren Anteile zusammen 1
% des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung
in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung
übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den
Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und
einer allfälligen Stellungnahme des Vorstandes oder des
Aufsichtsrates auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich
gemacht werden. Dieses Verlangen in Textform muss spätestens am 06.
Juli 2016 der Gesellschaft per Post an, 4910 Ried i. Innkreis,
Fischerstrasse 9, Abteilung Investor Relations, Manuel Taverne, oder
per E-Mail investor.relations@facc.com, wobei das Verlangen in
Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist,
zugehen. Über einen Beschlussvorschlag, der gemäß § 110 Abs. 1 AktG
bekannt gemacht wurde, ist nur dann abzustimmen, wenn er in der
Hauptversammlung als Antrag wiederholt wird. Für den Nachweis der
Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechts genügt bei
depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als sieben Tage sein darf. Mehrere Depotbestätigungen
über Aktien, die nur zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, müssen
sich auf denselben Stichtag beziehen. Hinsichtlich der übrigen
Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen. Jeder Aktionär ist berechtigt, in
der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu
stellen, die keiner vorherigen Bekanntmachung bedürfen. Voraussetzung
hierfür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung im Sinne der
Einberufung. Dies gilt nicht für Wahlen in den Aufsichtsrat. Ein
Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt zwingend
die fristgerechte Übermittlung eines Beschlussvorschlags gemäß § 110
AktG samt einer Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG voraus. Für Wahlen in
den Aufsichtsrat (Tagesordnungspunkt 5) ist folgendes zu beachten:
Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an
die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person
gemäß § 87 Abs 2 AktG. Diese müssen der Gesellschaft ebenfalls bis
spätestens 06. Juli 2016 zugehen und von der Gesellschaft bis
spätestens 08. Juli 2016 auf der im Firmenbuch eingetragenen
Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden,
widrigenfalls die betreffende Person nicht in die Abstimmung
einbezogen werden darf. Bei der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern hat
die Hauptversammlung die Kriterien des § 87 Abs 2a AktG, insbesondere
die fachliche und persönliche Qualifikation der Mitglieder, die
fachlich ausgewogene Zusammensetzung des Aufsichtsrats, Aspekte der
Diversität und der Internationalität sowie die berufliche
Zuverlässigkeit, zu beachten.

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist.
Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen
Unternehmen. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die Lage
des Konzerns sowie der in den Konzernabschluss einbezogenen
Unternehmen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach
vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem
Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen
Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre. Fragen, deren
Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedürfen, mögen zur Wahrung
der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung per E-Mail
an investor.relations@facc.com oder schriftlich an die Gesellschaft
in 4910 Ried im Innkreis, Fischerstraße 9, Abteilung Investor
Relations, Manuel Taverne, gestellt werden.

Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den
§§ 109, 110 und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der
Gesellschaft www.facc.com zugänglich.

NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im
Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach
dem Anteilsbesitz am Ende des 05. Juli 2016 (Nachweisstichtag). Zur
Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Es genügt
für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am
12. Juli 2016 an die Anmeldestelle zugehen muss.

Anmeldestelle: Fax-Nr.: +43(0)1 8900 500 99 E-Mail Adresse:
anmeldung.facc@hauptversammlung.at (als eingescannter Anhang; PDF,
TIF etc.) Per SWIFT: GIBAATWGGMS (Message Type MT598, unbedingt ISIN
im Text angeben)"

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz
in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in
einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende
Angaben zu enthalten:

- Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code)
- Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen
- Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien (ISIN AT00000FACC2) des
Aktionärs
- Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
- ausdrückliche Angabe, dass sich die Bestätigungen auf den Depotstand 05.
Juli 2016 um 24:00 Uhr MESZ beziehen.

Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer
Sprache entgegengenommen. Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung
zur Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung
nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach
erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung
weiterhin frei verfügen.

VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt
ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des
Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie
der Aktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer
bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person)
in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen
bevollmächtigt werden können. Die Vollmacht muss der Gesellschaft
ausschließlich an einer der nach genannten Adressen zugehen:

per Telefax: +43(0)1 8900 500 99 Per SWIFT: GIBAATWGGMS (Message Type
MT598, unbedingt ISIN im Text angeben)" Per Post: FACC
AG Investor Relations Fischer Strasse 9 4910 Ried i. Innkreis Per
E-Mail: anmeldung.facc@hauptversammlung.at (als eingescannter Anhang;
PDF, TIF etc.) Persönlich bei Registrierung zur Hauptversammlung am
Versammlungsort.

Ein Vollmachtformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht
werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.facc.com abrufbar. Sofern die Vollmacht nicht
am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung persönlich
übergeben wird, soll die Vollmacht spätestens am 14. Juli 2016 bis 14
Uhr bei der Gesellschaft einlangen. Die vorstehenden Vorschriften
über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf
der Vollmacht. Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut
Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur
Depotbestätigung auf einem der dafür zugelassenen Wege (siehe oben)
die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.

GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das
Grundkapital der Gesellschaft eingeteilt in 45.790.000 Stückaktien.
Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt
der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Die
Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt
demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung 45.790.000.

Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen,
werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der
Hauptversammlung einzufinden. Die Aktionäre bzw. ihre Vertreter
werden gebeten, zur Überprüfung der Identität am Eingang zur
Hauptversammlung einen amtlichen Lichtbildausweis (Führerschein,
Reisepass, Personalausweis) vorzulegen. Einlass zur Behebung der
Stimmkarten ist ab 09.30 Uhr

Ried i. Innkreis, im Juni 2016

Der Vorstand

Rückfragehinweis:
Investor Relations:
Manual Taverne
Director Investor Relations
Mobil: 0664/801192819
E-Mail: m.taverne@facc.com

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: FACC AG
Fischerstraße 9
A-4910 Ried im Innkreis
Telefon: +43/59/616-0
FAX: +43/59/616-81000
Email: office@facc.com
WWW: www.facc.com
Branche: Zulieferindustrie
ISIN: AT00000FACC2
Indizes:
Börsen: Geregelter Freiverkehr: Wien
Sprache: Deutsch


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