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Adam Opel AG verpflichtet sich gegenüber der Deutschen Umwelthilfe, weitere vier Falschaussagen zum Abgasverhalten des Opel Zafira 1.6 CDTI zu unterlassen

Geschrieben am 13-06-2016

Berlin (ots) - Am 10.6.2016 hat das Landgericht Darmstadt das von
der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die Adam Opel AG eingeleitete
einstweilige Verfügungsverfahren wegen irreführender Aussagen
verhandelt. Das Gericht machte deutlich, dass es der DUH bezüglich
der den Kern des Rechtsstreits bildenden Aussage, Recht geben werde.

Die Adam Opel AG hat sich daraufhin unterworfen und eine weitere
strafbewährte Unterlassungserklärung abgegeben. Sie hat sich damit
verpflichtet, es zu unterlassen bezüglich des Stickstoffoxidausstoßes
des Opel Zafira Tourer 1.6 CDTI (Euro 6) zu behaupten, das Modell sei
"so sauber wie ein Benziner", ohne konkret darauf hinzuweisen, dass
dies nur unter den Bedingungen für die Typzulassung von Euro 6-Pkw
der Fall ist. Ebenso unterlässt es der Autohersteller zu behaupten,
das Modell habe den "niedrigsten Stickstoffoxidausstoß", wenn dies so
erfolgt wie in der vor Gericht streitigen Werbung.

"Wir sind mit dem Ergebnis der dreistündigen Gerichtsverhandlung
vollauf zufrieden. Mit der Unterwerfung von Opel zu vier von sechs
kritisierten Aussagen sind die Kernfragen zu unseren Gunsten geklärt.
Die Opel AG wird nicht mehr behaupten, dass der Opel Zafira-Diesel
genauso sauber ist wieder Benziner", so Jürgen Resch,
Bundesgeschäftsführer der DUH.

"Ich bin überzeugt davon, dass Opel einer Verurteilung
zuvorgekommen ist. Mit der abgegeben Unterlassungserklärung ist davon
auszugehen, dass Opel derartig irreführende Aussagen zum
Diesel-Zafira nicht wiederholen wird", sagt Rechtsanwalt Remo
Klinger, der die DUH in diesem Verfahren vertreten hat.

Die DUH hat in der einstweiligen Verfügung von der Adam Opel AG
gefordert, folgende Aussagen nicht mehr zu tätigen:

a) "BLUEINJECTION FÜR 70 % WENIGER NOx",
b) "Kältetest bei minus 30 Grad. Auch wenn er im sonnigen Italien
entwickelt wurde - den Härtetest musste der neue 1.6 CDTI
Ecotec in Nordschweden bestehen. [...] Der Testfokus lag auf
Aspekten wie [...] Funktionalität der Abgasnachbehandlung.",
c) "Vorbildliche Abgasreinigung mit niedrigstem
Stickstoffoxid-Ausstoß [...] Viel Dieselspaß ohne Reue, denn
die neue Dieselgeneration von Opel erzielt Abgasbestwerte auf
Benziner-Niveau.",
d) "Die Opel-Ingenieure erreichten dies durch das hochmoderne
Abgasnachbehandlungssystem BlueInjection SCR (selektive
katalytische Reduktion), das den Diesel in Sachen
Schadstoff-Emissionen so sauber wie einen Benziner werden
lässt.",
e) "In Sachen Schadstoff-Emissionen ist der neue 1.6 CDTI dank
BlueInjection SCR-System (selektive katalytische Reduktion) so
sauber wie ein Benziner",
f) "In Sachen Schadstoff-Emissionen ist der neue 1.6 CDTI ecoFLEX
so sauber wie ein Benziner.".

Von diesen sechs Werbeaussagen darf die Adam Opel AG vier (c-f)
nicht weiter verbreiten.

Hintergrund:

Die DUH hatte erstmals am 10. Mai 2016 die Adam Opel AG wegen
Verbrauchertäuschung abgemahnt und das Unternehmen zur Abgabe einer
Unterlassungserklärung (UE) zu verschiedenen Aussagen aufgefordert.
Die Adam Opel AG hat daraufhin nur eine Unterlassungserklärung zu
zwei irreführenden Werbeaussagen abgegeben: "Die alte Dieselschwäche
- der Ausstoß von Stickoxiden ist Geschichte" sowie "Konstante
Einspritzung (von AdBlue) in den Abgasstrom". Da aus Sicht der DUH
jedoch zu den wesentlichen Aussagen keine Unterlassungserklärung
abgegeben wurde, hat die DUH am 25. Mai 2016 vor dem Landgericht
Darmstadt - Kammer für Handelssachen - einen Antrag auf Erlass einer
Einstweiligen Verfügung gegen die Adam Opel AG gestellt.



Pressekontakt:
Jürgen Resch | Bundesgeschäftsführer
0171 3649170 | resch@duh.de

DUH-Pressestelle:
Daniel Hufeisen | Ann-Kathrin Marggraf | Laura Holzäpfel
030 2400867-20 | presse@duh.de

www.duh.de | www.twitter.com/umwelthilfe |
www.facebook.com/umwelthilfe


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