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EANS-Hauptversammlung: Frauenthal Holding AG / Einladung zur Hauptversammlung

Geschrieben am 22-04-2016

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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Frauenthal Holding AG
Wien, FN 83990 s
ISIN AT0000762406

Einberufung der 27. ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur
ordentlichen Hauptversammlung der Frauenthal Holding AG am Montag,
dem 23. Mai 2016, um 13.30 Uhr, im Oktogon-Saal der UniCredit Bank
Austria AG, Schottengasse 6-8, 1010 Wien.

Für 11:30 Uhr laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre, die sich
im Sinne der unten angeführten Bestimmungen zur Teilnahme an der
Hauptversammlung angemeldet haben, vorab zu einem Mittagessen, wobei
wir ersuchen bereits vor der Einnahme des Mittagessens die
Stimmkarten bei der Registrierung zur beheben.

Tagesordnung 1.Vorlage des Jahresabschlusses, des zu einem Bericht
zusammengefassten Lageberichts, des Corporate Governance-Berichts,
des Konzernabschlusses,des Vorschlags für die Gewinnverwendung und
des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr
2015 2.Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 3.Beschlussfassung über die
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2015 4.Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2016 5.Beschlussfassung über ein
Aktienoptionsprogramm für Mitglieder des Vorstands der Frauenthal
Holding AG und Führungskräfte der Frauenthal Gruppe

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Insbesondere folgende Unterlagen sind
spätestens am 2. Mai 2016 auf der Internetseite der Gesellschaft
unter www.frauenthal.at bzw. www.frauenthal.at/Investor
Relations/Hauptversammlung 2016 zugänglich: - Jahresabschluss, -
Corporate-Governance-Bericht, - Konzernabschluss, - zu einem Bericht
zusammengefasster Lagebericht, - Bericht des Aufsichtsrats, jeweils
für das Geschäftsjahr 2015; - Beschlussvorschläge zu den
Tagesordnungspunkten 2-5, - Bericht des Vorstands und des
Aufsichtsrats über die Einräumung von Aktienoptionen, - Formular
für die Erteilung einer Vollmacht, - Formular für den Widerruf einer
Vollmacht, - vollständiger Text dieser Einberufung.

HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM §§ 109, 110, 118 UND 119
AKTG

Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre Aktionäre, deren Anteile
zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei
Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung
dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn
dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 2. Mai 2016 der
Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 1090 Wien, Rooseveltplatz
10, Abteilung Investor Relations, Mag. Erika Hochrieser, zugeht.
Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag
samt Begründung beiliegen. Die Aktionärseigenschaft ist durch die
Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt
wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei
Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum
Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben
Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen
an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Beschlussvorschläge von Aktionären zu der Tagesordnung Aktionäre,
deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass
diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Textform spätestens am 11. Mai 2016 der Gesellschaft entweder per
Telefax an +43 (1) 505 42 06 - 33 oder in Textform an 1090 Wien,
Rooseveltplatz 10, Abteilung Investor Relations, Mag. Erika
Hochrieser, oder per E-Mail e.hochrieser@frauenthal.at, wobei das
Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
anzuschließen ist, zugeht. Die Aktionärseigenschaft zur Ausübung
dieses Aktionärsrechtes ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der
übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Auskunftsrecht Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der
Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu
geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines
Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunft darf verweigert
werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung
geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen
einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar
wäre. Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf,
mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der
Hauptversammlung in Textform an den Vor-stand übermittelt werden.
Insbesondere wenn eine Vielzahl detaillierter Fragen gestellt wird,
kann eine Vorabübermittlung die Beantwortung im Rahmen der
Hauptversammlung ermöglichen. Die Fragen können an die Gesellschaft
per Post an 1090 Wien, Rooseveltplatz 10, Abteilung Investor
Relations, Mag. Erika Hochrieser, oder per E-Mail
e.hochrieser@frauenthal.at übermittelt werden.

Anträge in der Hauptversammlung Jeder Aktionär ist - unabhängig von
einem bestimmten Anteilsbesitz - berechtigt in der Hauptversammlung
zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen.

Informationen auf der Internetseite Weitergehende Informationen über
diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG
sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft
www.frauenthal.at/Investor Relations/Hauptversammlung 2015
zugänglich.

NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG Die
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich bei
Inhaberaktien nach dem Anteilsbesitz, bei Namensaktien nach der
Eintragung im Aktienbuch jeweils am Ende des 13. Mai 2016
(Nachweisstichtag).

Inhaberaktien Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur
berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der
Gesellschaft nachweist. Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist
durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft
spätestens am 18. Mai 2016 ausschließlich unter einer der
nachgenannten Adressen zu gehen muss, nachzuweisen. Per Post oder
HV-Veranstaltungsservice GmbH Boten Kennwort: Frauenthal
8242 St. Lorenzen/Wechsel, Köppel 60 als Bevollmächtigte von
Frauenthal Holding AG oder

Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 81
Per E-Mail: anmeldung.frauenthal@hauptversammlung.at, wobei die
Depotbestätigung in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen
ist
Per SWIFT GIBAATWGGMS (Message Type MT598, unbedingt
ISIN AT0000762406 im Text angeben)

Namensaktien Bei Namensaktien ist für die Berechtigung zur Teilnahme
an der Hauptversammlung ausschließlich die Eintragung im Aktienbuch
maßgeblich; es bedarf keiner Anmeldung zur Hauptversammlung.

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom
depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des
Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der
OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: - Angaben
über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (BIC), - Angaben über
den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen
Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen, - Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien
des Aktionärs, ISIN AT0000762406, - Depotnummer bzw. eine sonstige
Bezeichnung, - Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme
an der Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten
Nachweisstichtag 13. Mai 2016 beziehen. Die Depotbestätigung wird in
deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen.

VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an
der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu
bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung
teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder
einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch
mehrere Personen bevollmächtigt wer-den können. Die Vollmacht muss
der Gesellschaft ausschließlich an eine der nachgenannten Adressen
zugehen: Per Post oder HV-Veranstaltungsservice GmbH Boten
Kennwort: Frauenthal 8242 St. Lorenzen/Wechsel, Köppel 60 als
Bevollmächtigte von Frauenthal Holding AG oder Per Telefax: +43
(0)1 8900 500 81 Per E-Mail:
anmeldung.frauenthal@hauptversammlung.at, wobei die Vollmacht in
Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist Am Tag
der Hauptversammlung ausschließlich: Persönlich: bei
Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort.

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der
Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.frauenthal.at/Investor
Relations/Hauptversammlung 2016 abrufbar. Sofern die Vollmacht nicht
am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung persönlich
übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 20. Mai 2016 bis
14.00 Uhr bei der Gesellschaft einzulangen. Die vorstehenden
Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für
den Widerruf der Vollmacht.

GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE Im Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR
9.434.990,-- eingeteilt in 9.434.990 auf den Inhaber lautende
Stückaktien (Aktien). Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die
Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
923.499 eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu. 17
Stückaktien sind gem § 67 iVm § 262 Abs 29 AktG für kraftlos erklärt.
Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 8.511.474. Die
Aktionärinnen und Aktionäre werden gebeten bei der Registrierung zum
Zwecke der Identifikation einen gültigen, amtlichen Lichtbildausweis
bereit zu halten. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ab 13:00 Uhr.

Wien, im April 2016

Der Vorstand

Rückfragehinweis:
Frauenthal Holding AG

Dr. Martin Sailer
E-Mail: m.sailer@frauenthal.at

Mag. Erika Hochrieser
E-Mail: e.hochrieser@frauenthal.at

Rooseveltplatz 10
A-1090 Wien
Tel + 43(1) 505 42 06
Fax + 43(1) 505 42 06-33
www.frauenthal.at

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Frauenthal Holding AG
Rooseveltplatz 10
A-1090 Wien
Telefon: +43 1 505 42 06
FAX: +43 1 505 42 06 -33
Email: holding@frauenthal.at
WWW: www.frauenthal.at
Branche: Technologie
ISIN: AT0000762406, AT0000492749
Indizes: ATX Prime
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch


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