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EANS-Hauptversammlung: Telekom Austria AG / Einladung zur Hauptversammlung

Geschrieben am 22-04-2016

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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Wir laden unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, 25. Mai 2016, um 10:00
MEZ Uhr in der Wiener Stadthalle, Halle F, A-1150 Wien, Roland Rainer
Platz 1, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Am Tag der Hauptversammlung, dem 25. Mai 2016, kann die Präsentation
der Tagesordnungspunkte bis zur Generaldebatte ab 10:00 MEZ Uhr live
im Internet verfolgt werden. Die Aufzeichnung steht nach der
Hauptversammlung ab 17:00 MEZ Uhr zur Verfügung.

Tagesordnung

1. Tagesordnungspunkt: Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses,
des Lageberichts des Vorstands, des Konzernabschlusses samt
Konzernlagebericht sowie des Corporate Governance Berichts, des
Vorschlags für die Gewinnverwendung und des Berichts des
Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2015.

2. Tagesordnungspunkt: Beschlussfassung über die Verwendung des im
Jahresabschluss 2015 ausgewiesenen Bilanzgewinns.

3. Tagesordnungspunkt: Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015.

4. Tagesordnungspunkt: Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015.

5. Tagesordnungspunkt: Beschlussfassung über die Festsetzung der
Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2015.

6. Tagesordnungspunkt: Wahlen in den Aufsichtsrat.

7. Tagesordnungspunkt: Wahl des Abschlussprüfers und
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016.

8. Tagesordnungspunkt: Bericht des Vorstands über den erfolgten
Rückerwerb, den Bestand und die Verwendung eigener Aktien.

Informationen für unsere Aktionäre

Zur Vorbereitung auf die bevorstehende Hauptversammlung stehen
unseren Aktionären spätestens ab dem 21. Tag vor der
Hauptversammlung, somit ab dem 04. Mai 2016, auf unserer Homepage
unter www.telekomaustria.com/de/ir/hauptversammlung und
www.telekomaustria.com/de/ir/geschaeftsberichte folgende Unterlagen
zur Verfügung:

1. der Geschäftsbericht 2015 samt Konzernabschluss und Konzernlagebericht,
der Jahresabschluss 2015 samt Lagebericht, der Corporate Governance Bericht, der
Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands und der Bericht des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2015;
2. der Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 8 über den erfolgten
Rückerwerb, den Bestand und die Verwendung eigener Aktien gemäß § 65 Abs 3 AktG;
3. vollständiger Text dieser Einberufung;
4. die Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats;
5. Vollmachts- und Widerrufsformulare;
6. Erklärungen gemäß § 87 Abs 2 AktG.

Diese Unterlagen stehen darüber hinaus auch zu den Geschäftszeiten
(werktags von 08:00 bis 17:00 Uhr MEZ) am Sitz der Gesellschaft
Telekom Austria AG, A-1020 Wien, Lassallestraße 9, zur Einsicht zur
Verfügung und werden den Aktionären über Anfrage (Kontakt: Abteilung
Investor Relations, Tel +43 (0)50 664 - 47500 oder E-Mail
hauptversammlung.2016@telekomaustria.com) gerne per Post zugesandt.

Aufnahme von weiteren Punkten in die Tagesordnung: Aktionäre, deren
Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen, können schriftlich
(Unterschrift erforderlich) verlangen, dass Punkte auf die
Tagesordnung der Hauptversammlung am 25. Mai 2016 gesetzt und bekannt
gemacht werden. Jedem Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag
(jedenfalls auch in deutscher Sprache) samt Begründung (deutsche
Sprache erforderlich) beiliegen (bei Aufsichtsratswahlen tritt an die
Stelle der anzuschließenden Begründung die Erklärung der
vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG). Der schriftliche
Antrag muss bis zum 21. Tag vor der Hauptversammlung (sohin dem 04.
Mai 2016) bei der Telekom Austria AG, Abteilung Investor Relations,
A-1020 Wien, Lassallestraße 9, eingelangt sein. Die Antragsteller
müssen seit mindestens 3 Monaten vor Antragstellung Inhaber der
Aktien sein. Dies ist gleichzeitig mit dem Antrag mittels
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG in deutscher oder englischer
Sprache des depotführenden Kreditinstituts mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
Gesellschaft nicht älter als 7 Tage sein darf, nachzuweisen. Weiter
muss aus dieser Depotbestätigung ersichtlich sein, dass der
Antragsteller die Aktien im Zeitpunkt der Antragstellung seit
mindestens 3 Monaten ununterbrochen hält. Bei mehreren Aktionären,
die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 5% des
Grundkapitals erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alle
Aktionäre auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.

Beschlussvorschläge: Bis zum Ende des 7. Werktages vor der
Hauptversammlung (sohin der 13. Mai 2016) können Aktionäre, deren
Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform (per Fax an +43 (0)50 664 9
49040 oder per Post an Telekom Austria AG, Abteilung Investor
Relations, A-1020 Wien, Lassallestraße 9, oder per E-Mail an
hauptversammlung.2016@telekomaustria.com) Vorschläge zur
Beschlussfassung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge
zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der
anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des
Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden. Bei einem Vorschlag zur Wahl
eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der anzuschließenden
Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2
AktG. Die vorgeschlagene Person hat darin ihre fachliche
Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie
alle Umstände darzulegen, die die Besorgnis einer Befangenheit
begründen könnten.

Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft ist eine Depotbestätigung gemäß
§ 10a AktG in deutscher oder englischer Sprache des depotführenden
Kreditinstituts mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen
Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD, die zum
Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als 7 Tage
sein darf, anzuschließen. Bei mehreren Aktionären, die nur zusammen
den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 1% des Grundkapitals
erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alle Aktionäre auf
denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. Die Gesellschaft wird
diesem Antrag spätestens am 2. Werktag nach Zugang entsprechen, außer
wenn

1. er keine Begründung enthält oder die Erklärung nach § 87 Abs 2 AktG
fehlt,
2. er zu einem gesetz- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung
führen würde,
3. ein auf denselben Sachverhalt gestützter gleichsinniger Vorschlag
bereits zugänglich gemacht wurde,
4. er den objektiven Tatbestand der üblen Nachrede (§ 111 StGB) oder der
Beleidigung (§ 115 StGB) erfüllt oder sich der Vorstand durch das
Zugänglichmachen strafbar machen würde, oder
5. die Aktionäre zu erkennen geben, dass sie an der Hauptversammlung nicht
teilnehmen und sich nicht vertreten lassen werden.

Die Begründung muss nicht zugänglich gemacht werden, wenn sie
insgesamt mehr als 5.000 Schriftzeichen umfasst oder soweit sie einen
Tatbestand im Sinne der Ziffer 4 erfüllt. Übermitteln mehrere
Aktionäre Beschlussvorschläge zu demselben Punkt der Tagesordnung, so
kann der Vorstand die Vorschläge und ihre Begründungen
zusammenfassen. Die Beschlussvorschläge sind jedenfalls auch in
deutscher Sprache zu übermitteln; eine deutsche Version für die
Begründungen ist erforderlich.

Hingewiesen wird darauf, dass jeder Aktionär berechtigt ist, in der
Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen.
Über einen Beschlussvorschlag, der gemäß § 110 AktG auf der
Internetseite der Gesellschaft bekannt gemacht wurde, ist nur dann
abzustimmen, wenn er in der Hauptversammlung als Antrag wiederholt
wird.

Auskunftsrecht: Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der
Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu
geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines
Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt
sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Die Auskunftspflicht
erstreckt sich auch auf die Lage des Konzerns sowie der in den
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft hat den
Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu
entsprechen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit

1. sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem
Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil
zuzufügen, oder
2. ihre Erteilung strafbar wäre.
Auf den Grund der Auskunftsverweigerung ist hinzuweisen.

Teilnahme: An unserer Hauptversammlung können Aktionäre teilnehmen
und anlässlich dieser Hauptversammlung die Aktionärsrechte ausüben,
die am Ende des 10. Tages vor der Hauptversammlung
(Nachweisstichtag), das ist der 15. Mai 2016, 24:00 Uhr MEZ (Ortszeit
Wien), Aktionäre unserer Gesellschaft sind. Die Aktionärseigenschaft
ist mittels Depotbestätigung in deutscher oder englischer Sprache
nachzuweisen, die vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen ist und spätestens am 3.
Werktag vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft einzulangen
hat. Bitte beachten Sie, dass diese Frist am 20. Mai 2016 endet. Die
Depotbestätigungen sind in Schriftform (firmenmäßige Fertigung
erforderlich) an die Faxnummer +43 (0)50 664 9 49040 oder per Post an
Telekom Austria AG, Abteilung Investor Relations, A-1020 Wien,
Lassallestraße 9, oder an hauptversammlung.2016@telekomaustria.com
(Depotbestätigung im PDF-Format dem E-Mail angefügt) zu senden. Die
Depotbestätigungen können auch per SWIFT wie folgt gesendet werden:
SWIFT GIBAATWGGMS, Message Type MT598; wobei unbedingt die ISIN AT
0000720008 im Text anzugeben ist.

Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung
zur Hauptversammlung. Die Depotbestätigung hat folgende Angaben zu
enthalten:

1. den Aussteller durch Angabe von Name (Firma) und Anschrift oder eines im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (z.B. BIC);
2. den Aktionär durch Angabe von Name (Firma) und Anschrift, bei
natürlichen Personen zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen,
falls vorhanden, das Register und die Nummer, unter der die juristische Person
in ihrem Herkunftsstaat geführt wird;
3. die Nummer des Depots und falls keine Depotnummer vorhanden ist, eine
sonstige Bezeichnung;
4. die Anzahl der Aktien des Aktionärs; ISIN AT 0000720008;
5. die ausdrückliche Bestätigung, dass sich die Depotbestätigung auf den
Nachweisstichtag, das ist der 15. Mai 2016, 24:00 Uhr MEZ (Ortszeit Wien),
bezieht.

Aktionäre können Vertreter bestellen. Die Vollmacht oder deren
Widerruf kann an die Gesellschaft per Post (Telekom Austria AG,
Abteilung Investor Relations, A-1020 Wien, Lassallestraße 9), per Fax
(+43 (0)50 664 9 49040) oder per E-Mail
(hauptversammlung.2016@telekomaustria.com; im PDF-Format gescannt dem
E-Mail angefügt) gesendet werden. Die Vollmacht bzw. der Widerruf
können auch per SWIFT wie folgt gesendet werden: SWIFT GIBAATWGGMS,
Message Type MT598; wobei unbedingt die ISIN AT 0000720008 im Text
anzugeben ist. Die Vollmacht bzw. der Widerruf der Vollmacht muss bis
16:00 Uhr MEZ des Vortages der Hauptversammlung (sohin dem 24. Mai
2016) eingelangt sein. Danach ist die Vollmacht bzw. der Widerruf
persönlich am Tag der Hauptversammlung am Versammlungsort bei der
Registrierung vorzulegen. Für die Vollmacht oder deren Widerruf ist
zumindest Textform erforderlich. Hat der Aktionär seinem
depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn
dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm
Vollmacht erteilt wurde. Um die Administration der Vollmachten zu
erleichtern, empfehlen wir Ihnen, die auf unserer Homepage
befindlichen Formulare zu verwenden.

Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter des
Interessenverbandes für Anleger, IVA, Feldmühlgasse 22/4, A-1130
Wien, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene
Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung. Seitens
IVA ist vorgesehen, dass Frau Dr. Brigitta Schwarzer, MBA, bei der
Hauptversammlung diese Aktionäre vertreten wird. Für ihre
Bevollmächtigung ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.telekomaustria.com/de/ir/hauptversammlung ein spezielles
Vollmachtsformular abrufbar, welches der Gesellschaft ausschließlich
an eine der oben genannten Adressen (Telefax, E-Mail, Post, SWIFT)
für die Übermittlung von Vollmachten zugehen muss. Darüber hinaus
besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Frau Dr.
Schwarzer, MBA, unter Tel. +43 (0) 664 8121058 oder E-Mail
office@inara.at.

Der Aktionär hat Frau Dr. Brigitta Schwarzer, MBA, Weisungen zu
erteilen, wie sie (oder allenfalls ein von Frau Dr. Brigitta
Schwarzer, MBA, bevollmächtigter Subvertreter) das Stimmrecht
auszuüben hat. Frau Dr. Brigitta Schwarzer, MBA, übt das Stimmrecht
ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen
aus. Ohne ausdrückliche Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Bitte
beachten Sie, dass die Stimmrechtsvertreterin keine Aufträge zu
Wortmeldungen, zur Erhebung von Widersprüchen gegen
Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von
Anträgen entgegennimmt.

Um einen reibungslosen Ablauf der Eingangs- und Sicherheitskontrolle
zu ermöglichen, werden die Teilnehmer gebeten, sich rechtzeitig vor
Beginn der Hauptversammlung am Ort derselben einzufinden. Bitte
bringen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis mit. Der Einlass zur
Behebung der Stimmkarten beginnt um 09:00 Uhr MEZ.

Die Stadthalle Wien ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln (z.B.
U-Bahnlinie U6, Station "Burggasse/Stadthalle") gut erreichbar.

Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte zum Zeitpunkt der
Einberufung: Das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 1.449.274.500
ist geteilt in 664.500.000 auf Inhaber lautende nennwertlose
Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 415.159 eigene Aktien,
wobei diese einem Stimmverbot unterliegen. Die Gesamtzahl der
teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung 664.084.841.

Zahlstelle: UniCredit Bank Austria AG.

Weitere Informationen finden Sie unter
www.telekomaustria.com/de/ir/hauptversammlung

Wien, 23. April 2016 Der Vorstand

International Securities Identification Number (ISIN)
AT 0000720008

Rückfragehinweis:
Matthias Stieber
Director Investor Relations
Tel.: +43 (0) 50 664 39126
mailto: matthias.stieber@telekomaustria.com

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Telekom Austria AG
Lassallestrasse 9
A-1020 Wien
Email: investor.relations@telekomaustria.com
WWW: www.telekomaustria.com/ir
Branche: Telekommunikation
ISIN: AT0000720008
Indizes: WBI, ATX Prime, ATX
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch


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