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EANS-Hauptversammlung: Bank für Tirol und Vorarlberg AG / Einladung zur Hauptversammlung

Geschrieben am 12-04-2016

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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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E I N L A D U N G

zur

98. ordentlichen Hauptversammlung

der

Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft

Innsbruck
FN 32942w
ISIN AT0000625504 (Stammaktien)
ISIN AT0000625538 (Vorzugsaktien)

Mittwoch, 11. Mai 2016 um 10.00 Uhr
Stadtforum 1, 6020 Innsbruck

Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes für
das Geschäftsjahr 2015 mit dem Bericht des Aufsichtsrates, des Vorschlags für
die Gewinnverwendung sowie des Corporate-Governance-Berichtes; Vorlage des
Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr 2015

2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes des
Geschäftsjahres 2015

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für
das Geschäftsjahr 2015

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates
für das Geschäftsjahr 2015

5. Wahlen in den Aufsichtsrat

6. Wahl des Bankprüfers für das Geschäftsjahr 2017

7. Widerruf der in der 97. ordentlichen Hauptversammlung vom 13.05.2015
erteilten Ermächtigung des Vorstandes zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1
Z 7 AktG im nicht ausgenützten Umfang unter gleichzeitiger Ermächtigung des
Vorstandes bis zum 10. November 2018 zum Erwerb eigener Aktien bis zu maximal 5
% des Grundkapitals der Gesellschaft gemäß § 65 Abs 1 Z 7 AktG (zum Zweck des
Wertpapierhandels).

8. Widerruf der in der 97. ordentlichen Hauptversammlung vom 13.05.2015
erteilten Ermächtigung des Vorstandes zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1
Z 4 AktG im nicht ausgenützten Umfang unter gleichzeitiger Ermächtigung des
Vorstandes bis zum 10. November 2018 zum Erwerb eigener Aktien für eigene
Arbeitnehmer, leitende Angestellte, Mitglieder des Vorstandes sowie
Aufsichtsrates bis zu maximal 5 % des Grundkapitals der Gesellschaft gemäß § 65
Abs 1 Z 4 AktG.

9. Beschlussfassung über

a.) den Widerruf der in der 94. ordentlichen Hauptversammlung vom 11. Mai
2012 erteilten Ermächtigung des Vorstandes, binnen fünf Jahren ab Eintragung der
entsprechenden Satzungsänderung im Firmenbuch das Grundkapital der Gesellschaft
gegen Bareinlagen um bis zu EUR 7.500.000,-- durch Ausgabe von bis zu 3.750.000
Stück auf Inhaber lautende Stamm-Stückaktien zu erhöhen und den Ausgabekurs
sowie die Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen,
im bisher nicht ausgenützten Umfang, unter gleichzeitiger Ermächtigung des
Vorstandes, binnen fünf Jahren ab Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung
im Firmenbuch - allenfalls auch in mehreren Tranchen - das Grundkapital der
Gesellschaft gegen Bareinlagen um bis zu EUR 11.000.000,-- durch Ausgabe von bis
zu 5.500.000 Stück auf Inhaber lautende Stamm-Stückaktien zu erhöhen und den
Ausgabekurs sowie die Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat
festzusetzen;

b.) die Ermächtigung des Aufsichtsrates, Änderungen der Satzung, die sich
durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu
beschließen; und

c.) die entsprechende Änderung der Satzung in § 4

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Folgende Unterlagen sowie der vollständige Text dieser Einberufung
und die Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht
sind ab Mittwoch, 20. April 2016 auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.btv.at zugänglich und werden auch in der
Hauptversammlung aufliegen.

- Jahresabschluss mit Lagebericht
- Corporate-Governance-Bericht
- Konzernabschluss mit Konzernlagebericht
- Vorschlag für die Gewinnverwendung
- Bericht des Aufsichtsrates

jeweils für das Geschäftsjahr 2015;

- Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 9
- Erklärungen der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat zu
Tagesordnungspunkt 5 gemäß § 87 Abs 2 AktG.

Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine
Abschrift dieser Unterlagen zugesandt.

HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110 UND 118 AKTG

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und
die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser
Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte
auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt
gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am
Mittwoch, 20. April 2016 der Gesellschaft ausschließlich an der
Adresse 6020 Innsbruck, Stadtforum 1, Bereich "Recht und
Beteiligungen", Herr Dr. Stefan Heidinger, zugeht. Jedem
Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung
beiliegen. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt die Vorlage
einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass
die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der
Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird
auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen,
können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass
diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Textform spätestens am Freitag, 29. April 2016 der Gesellschaft
entweder per Telefax an +43 512 5333-1508 oder an 6020 Innsbruck,
Stadtforum 1, Bereich "Recht und Beteiligungen", Herr Dr. Stefan
Heidinger, oder per E-Mail an hauptversammlung@btv.at, wobei das
Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
anzuschließen ist, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines
Aufsichtsratsmitgliedes tritt an die Stelle der Begründung die
Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Für den
Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses
Aktionärsrechtes genügt die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß §
10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht
älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen
Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.

Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den
§§ 109, 110 und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.btv.at zugänglich.

NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im
Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich
ausschließlich nach dem Anteilsbesitz am Ende des Sonntag, 01. Mai
2016 (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer am
Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Dies gilt auch für Aktionäre, die Vorzugsaktien halten. Gemäß § 12a
AktG gewähren Vorzugsaktien ohne Stimmrecht die jedem Aktionär aus
der Aktie zustehenden Rechte (z.B. Teilnahme an HV, Fragerecht,
etc.), grundsätzlich jedoch kein Stimmrecht.

Nachweis

Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag genügt eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens
bis Freitag, 06. Mai 2016, 24:00 Uhr (MESZ), ausschließlich unter
einer der nachgenannten Adressen zugehen muss.

per Post: Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft
Recht und Beteiligungen
z.H. Frau Michaela Wrede
Stadtforum 1
6020 Innsbruck

per Telefax: +43 512 5333-1508
per SWIFT: BTVAAT22 (falls möglich als Message Type MT599)

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz
in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in
einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende
Angaben zu enthalten:

- Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
- Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen,
- Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN,
Depotnummer anderenfalls eine sonstige Bezeichnung,
- Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf
den oben genannten Nachweisstichtag Sonntag, 01. Mai 2016 beziehen.

Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer
Sprache entgegengenommen.

Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw.
durch Übermittlung einer Depotbestätigung in der Disposition über
ihre Aktien nicht blockiert; können über diese daher auch nach
erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung
weiterhin frei verfügen.

VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt
ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des
Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie
der Aktionär hat, den er vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder
einer juristischen Person) in Textform erteilt werden.

Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens Dienstag, 10. Mai
2016, 15.00 Uhr (MESZ), ausschließlich an einer der nachgenannten
Adressen zugehen:

per Post: Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft
Recht und Beteiligungen
z.H. Frau Michaela Wrede
Stadtforum 1
6020 Innsbruck

per Telefax: +43 512 5333-1508

per E-Mail: hauptversammlung@btv.at, wobei die Vollmacht in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist

oder am Tag der Hauptversammlung bei Registrierung zur Hauptversammlung am
Versammlungsort überreicht werden.

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der
Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.btv.at abrufbar.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht. Am Tag der Hauptversammlung
ist ein Widerruf dann wirksam, wenn er zumindest in Textform
spätestens bei der Registrierung vorgelegt wird.

Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht
erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung
die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.

Eine Übermittlung der Vollmacht ist per SWIFT an BTVAAT22 (falls
möglich als Message Type MT599) möglich.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 55.000.000,-- und ist eingeteilt in
25.000.000 Stamm-Stückaktien und 2.500.000 Vorzugs-Stückaktien. Jede
Stamm-Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 17.537
Stamm-Stückaktien als eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte
zu. Die Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien beträgt demzufolge im
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 24.982.463.

Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen,
werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der
Hauptversammlung einzufinden und sich beim Registrierungsschalter
unter Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises (Führerschein,
Reisepass, Personalausweis) auszuweisen. Einlass zur Behebung der
Stimmkarten ist ab 08:45 Uhr.

Innsbruck, im April 2016

Der Vorstand

Rückfragehinweis:
Bank für Tirol und Vorarlberg AG
Mag. Barbara Riesner
Tel.: +43/(0)5 05 333-1403
barbara.riesner@btv.at

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Bank für Tirol und Vorarlberg AG
Stadtforum 1
A-6020 Innsbruck
Telefon: +43(0)5 05 333
FAX: +43(0)5 05 333- 1408
Email: btv@btv.at
WWW: www.btv.at
Branche: Banken
ISIN: AT0000625504
Indizes: WBI
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch


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